Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der neu von einer Schreinerei eingestellt Tischler ist gehörlos und kommuniziert über die Gebärdensprache. Da der Betriebszustand der älteren Maschinen in der Werkstatt nicht optisch angezeigt wird, kann er schlecht wahrnehmen, ob sich die jeweilige Maschine in Betrieb befindet oder ausgeschaltet ist. Aus Sicherheitsgründen waren deshalb Anpassungen erforderlich.Was wurde gemacht?
Um Gefahren zu vermeiden, wurden die Maschinen mit optischen Signalanzeigen ausgerüstet. Bei laufenden Maschinen leuchtet eine rote und bei stehenden eine grüne Signallampe. Außerdem wird die Späneabsauganlage nun automatisch mit dem Einschalten einer Maschine aktiviert und auch wieder automatisch beim Ausschalten der Maschine ausgeschaltet.
Die behinderungsgerechte Gestaltung wurde im Rahmen der Neueinstellung von der Arbeitsagentur gefördert. Die Beratung zur behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erfolgte durch den Technischen Beratungsdienst der Arbeitsagentur. Die Schreinerei erhielt außerdem von der Arbeitsagentur einen monatlichen Lohnkostenzuschuss als Eingliederungszuschuss.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen und von Gebärdendolmetscherinnen oder Gebärdendolmetschern.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen und von Gebärdendolmetscherinnen oder Gebärdendolmetschern.
Unternehmen:
Die Schreinerei produziert mit ihren fünf Beschäftigten Möbel und ist im Innenausbau von Gebäuden tätig.Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:
Der Mann ist gehörlos und nutzt die Gebärdensprache zur Kommunikation. Er ist nicht fähig, akustische Informationen wahrzunehmen. Hörbare Informationen (z. B. Sprache und Signale) müssen so verändert werden, dass sie von ihm optisch oder taktil wahrgenommen werden können. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 100.Beruf:
Der vorher arbeitslose Tischler wurde neu von der Schreinerei eingestellt.Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Der Tischler arbeitet im Werkstattbereich der Schreinerei. Er führt dort alle anfallenden Holzbearbeitungen aus. Diese Tätigkeit erfordert die Benutzung der vorhandenen Holzbearbeitungsmaschinen wie Fräsen, Dickenhobel, Plattensäge und Bandschleifmaschine. Bei den im Allgemeinen sehr hochtourig laufenden älteren Maschinen wird der Betriebszustand nicht optisch angezeigt. Der Mitarbeiter ist somit nicht in der Lage zu erkennen, ob sich die jeweilige Maschine in Betrieb befindet oder ausgeschaltet ist. Da er Laufgeräusche nicht wahrnehmen kann, ist es ihm ebenfalls nicht möglich festzustellen, ob die für den Betrieb der Maschine notwendige Späneabsauganlage eingeschaltet ist. Eine Gefährdungsbeurteilung ergab, dass der Mitarbeiter einer erhöhten Unfall- und Gesundheitsgefährdung ausgesetzt ist.Zur Abwendung von Unfall- und Gesundheitsgefahren wurden die Maschinen mit einer optischen Betriebszustandsanzeige nachgerüstet. Eine rote Signalleuchte zeigt an, dass die jeweilige Maschine eingeschaltet ist. Erst nach dem Auslaufen des Werkzeugs wird durch das Leuchten einer grünen Signalleuchte der Stillstand der Maschine optisch angezeigt. Außerdem wird die Späneabsauganlage nun automatisch jeweils mit dem Einschalten einer Maschine in Betrieb gesetzt und auch wieder ausgeschaltet.
Arbeitsorganisation:
Die Kommunikation mit ihm im Unternehmen erfolgt über Notizen, Skizzen sowie Gesten und wie in der Fertigung üblich durch technische Zeichnungen. Bei Bedarf kann auch eine Gebärdendolmetscherin oder ein Gebärdendolmetscher einbezogen werden, die entsprechend zum Termin bestellt werden müssen.Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
SignaleinrichtungenSchlagworte
- Absauganlage |
- Absaugeinrichtung |
- Absaugung |
- Akustiksignal |
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
- Arbeitsagentur |
- Arbeitsaufgabe |
- Arbeitslosigkeit |
- Arbeitsmittel |
- Arbeitsorganisation |
- Arbeitsplatzgestaltung |
- Arbeitsschutz |
- Bau und Handwerk |
- berufliche Rehabilitation |
- Dolmetscher/in |
- EASTIN |
- Eingliederungszuschuss |
- Erwerbstätigkeit |
- Gebärdensprachdolmetscher/in |
- Gebärdensprache |
- Gefährdungsbeurteilung |
- Gehörlosigkeit |
- Handwerk |
- Hilfsmittel |
- Hilfsmittelportal |
- Holz |
- Holzverarbeitung |
- Hören |
- Informationsabgabe |
- Informationsaufnahme |
- Information und Kommunikation |
- Inklusion |
- KMU |
- Kommunikation |
- Kommunikationshilfe |
- Lichtsignal |
- Lohnkostenzuschuss |
- Neueinstellung |
- Notiz |
- Ohr |
- Organisation |
- Praxisbeispiel |
- Schreinerei |
- Sicherheit |
- Signal |
- Signalanzeige |
- Signalwahrnehmung |
- Sinnesbehinderung |
- Skizze |
- Talentplus |
- technische Beratung |
- technische Zeichnung |
- Teilhabe |
- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Tischler |
- Übersetzung |
- Unfallgefahr |
- Unfallverhütung |
- Vollzeitarbeit |
- Warnsignal |
- Zeichnung
ICF-Items
- b156 |
- b1560 |
- b167 |
- b1670 |
- b16702 |
- b1671 |
- b16712 |
- b230 |
- d115 |
- d210 |
- d220 |
- d310 |
- d315 |
- d3150 |
- d320 |
- d329 |
- d340 |
- d345 |
- d350 |
- d355 |
- d360 |
- d3602 |
- d570 |
- d5708 |
- d845 |
- d8450 |
- d8451 |
- d850 |
- d8502 |
- d910 |
- d9108 |
- e125 |
- e1251 |
- e135 |
- e240 |
- e2408 |
- e330 |
- e335 |
- e340 |
- e565 |
- e5650 |
- e570 |
- e5700 |
- e590 |
- e5900 |
- e5901 |
- e5902 |
- s250 |
- s2509 |
- s260 |
- s2609
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- ERGOS - Hören
- IMBA - Arbeitssicherheit
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Gestik/Mimik
- IMBA - Hören
- IMBA - Unfallgefährdung
Referenznummer:
R/PB4618
Informationsstand: 02.12.2025