Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Kurierfahrer kann behinderungsbedingt nicht hören, weshalb Informationen für ihn sichtbar oder tastbar wahrnehmbar sein müssen. Dafür waren entsprechende Hilfsmittel an seinem neuen Arbeitsplatz als Kurierfahrer bei einem Kleinstunternehmen nötig.
Was wurde gemacht?
Im Fahrzeug wurde ein Navigationssystem mit besonders großem Bildschirm installiert. Um mit dem Kleinstunternehmen kommunizieren zu können, wurde dem Kurierfahrer ein Smartphone zur Verfügung gestellt, mit dem die Kommunikation schriftlich erfolgt. Außerdem kann er mit Hilfe der Kamera des Smartphones das Kleinstunternehmen über Schäden an Ware oder Fahrzeug informieren. Auf dem Smartphone befinden sich außerdem vom Kleinstunternehmen aufgenommene Sprachmitteilungen, die vom Kurierfahrer an Schranken mit Gegensprechanlagen eingesetzt werden können.
Schlagworte und weitere Informationen
Das Fahrzeug (inkl. Flottenmanagementsystemausstattung) für den neu geschaffenen Arbeitsplatz und die behinderungsgerechte Gestaltung wurden vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt gefördert. Die Beratung erfolgte durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummer der Integrations- bzw. Integrationsämter.
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Unternehmen:
Das Kleinstunternehmen bietet europaweite Eiltransporte an und fährt ausschließlich im Auftrag einer größeren Spedition. Zum Unternehmen zählen drei Vollzeitkräfte und zwei Personen im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Das Kleinstunternehmen plant die Festeinstellung bzw. die Übernahme eines Mitarbeiters mit Schwerbehinderung, der sich zur Zeit noch in der Probezeit befindet.
Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:
Der Mann ist gehörlos und kann keine akustischen Informationen (z. B. Sprache und Signale) wahrnehmen und sich sprachlich nicht über die Lautspräche verständigen. Behinderungsbedingt müssen deshalb akustische Informationen umgewandelt und entsprechende Hilfsmittel zur Kommunikation eingesetzt werden. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 100.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann ist von Beruf Industriemechaniker und hat bereits mehrere Jahre Kleintransporter gefahren. Seit einem Monat ist er als Kurierfahrer beim Unternehmen beschäftigt.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Der Fahrer übernimmt Eilkurierfahrten im europäischen Raum mit einem Kleintransporter, einschließlich der Be- und Entladung bei Bedarf. Die Aufträge erhält er elektronisch über ein Flottenmanagementsystem mit Auftragsdisposition von der Spedition. Die Aufträge werden dabei per Funk in das Fahrzeug übertragen und erscheinen dort auf dem Display des Empfangsgerätes. Innerhalb einer bestimmten Zeit müssen die übermittelten Aufträge vom Fahrer angenommen bzw. quittiert werden. Beendete Aufträge werden aus der Anzeige gelöscht, stehen aber weiter für eine spätere Auswertung zur Verfügung. Zur besseren Routenplanung und Orientierung wurde im Fahrzeug zusätzlich ein Navigationssystem mit besonders großem Bildschirm installiert, damit die Richtungsanweisungen optisch besser wahrgenommen werden können. Außerdem ermöglicht der große Bildschirm eine einfache Bedienung des Systems per Touchscreen.
Zum Ausgleich der Kommunikationseinschränkungen nutzt der Fahrer ein Smartphone, mit dem er schriftlich mit dem Kleinunternehmen kommunizieren sowie mittels der Kamera wichtige Bildinformationen, z. B. Fahrzeug- oder Warenschäden, übermitteln kann. Das Smartphone verfügt standardmäßig über eine App zum Diktieren, mit dessen Hilfe das Kleinunternehmen für den Fahrer verschiedene Sprachmitteilungen aufgenommen hat, die dann vom Fahrer bei der Kundschaft an den Schranken mit Gegensprechanlagen eingesetzt werden können. Über die App zum Diktieren mit optischer Anzeige bei Aufnahmen und das Mikrofon des Smartphones bei Spracheingang, kann auch optisch festgestellt werden, wann an der Gegensprechanlage gesprochen wird. Ein entsprechender optischer Ausschlag zeigt dies in der App an und der Fahrer kann seine Sprachnachricht dann starten.
Zum Ausgleich der Kommunikationseinschränkungen nutzt der Fahrer ein Smartphone, mit dem er schriftlich mit dem Kleinunternehmen kommunizieren sowie mittels der Kamera wichtige Bildinformationen, z. B. Fahrzeug- oder Warenschäden, übermitteln kann. Das Smartphone verfügt standardmäßig über eine App zum Diktieren, mit dessen Hilfe das Kleinunternehmen für den Fahrer verschiedene Sprachmitteilungen aufgenommen hat, die dann vom Fahrer bei der Kundschaft an den Schranken mit Gegensprechanlagen eingesetzt werden können. Über die App zum Diktieren mit optischer Anzeige bei Aufnahmen und das Mikrofon des Smartphones bei Spracheingang, kann auch optisch festgestellt werden, wann an der Gegensprechanlage gesprochen wird. Ein entsprechender optischer Ausschlag zeigt dies in der App an und der Fahrer kann seine Sprachnachricht dann starten.
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R/PB5448
Informationsstand: 09.10.2024