Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Mann ist gehörlos und wollte in einer Bäckerei eine Ausbildung zum Bäcker absolvieren. Die Verständigung in der Berufsschule und im Betrieb muss daher über Gebärdensprache und Gesten erfolgen. Das Team in der Bäckerei und der Mann brauchten daher Unterstützung.
Was wurde gemacht?
Die Einarbeitung in der Backstube erfolgte mit Unterstützung einer gebärdensprachdolmetschenden Person. Außerdem besuchte das Bäckerei-Team zu Beginn einen einführenden Kurs für Gebärdensprache. Bei der Arbeit werden zusätzlich einfachere Gebärden für bestimmte Wörter verwendet. Die gebärdensprachdolmetschende Person unterstütze den Mitarbeiter auch beim Besuch der Berufsschule und bei der Zwischen- und Abschlussprüfung, wobei dabei noch zusätzlich eine zeitliche Verlängerung als Nachteilsausgleich von der Handwerkskammer gewährt wurde. Nach der Ausbildung wurde der Mitarbeiter bzw. Geselle übernommen.
Schlagworte und weitere Informationen
Von der Arbeitsagentur erhielt der Betrieb für die Zeit der Ausbildung monatlich einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. Die Kosten für die Unterstützung durch eine gebärdensprachdolmetschende Person wurden ebenfalls von der Arbeitsagentur getragen. Das Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt übernahm die Kosten für die Abschluss- und Eintragungs- sowie Prüfungsgebühren für den Kleinbetrieb.
Unterstützt und beraten wurde der Betrieb durch eine fachberatende Person für Inklusion der Handwerkskammer.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen, der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und von Kammern, die eine Fachberatung zur Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen für Unternehmen eingerichtet haben.
Unterstützt und beraten wurde der Betrieb durch eine fachberatende Person für Inklusion der Handwerkskammer.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen, der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und von Kammern, die eine Fachberatung zur Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen für Unternehmen eingerichtet haben.
Unternehmen:
Der Betrieb ist eine Biobäckerei, die vom Inhaber geführt wird, der auch Bäckermeister und Ausbilder ist. Die Bäckerei stellt mit ihren drei Beschäftigten traditionelle Backwaren her und verkauft diese. Die Bäckerei befindet sich in einem Holzhaus und steht in einer Art von Dorf aus Holz mit Hütten, Läden und Restaurants mitten in der Großstadt. Zu den Beschäftigten gehört auch ein Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung.
Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:
Der Mitarbeiter ist gehörlos und kann deshalb akustische Informationen wie die Lautsprache und Signale nicht hören. Die Kommunikation mit ihm erfolgt über die Gebärdensprache, Gestik, Mimik oder schriftlich über Skizzen. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 100.
Ausbildung und Beruf:
Der zugewanderte Mann erlernte zunächst die Deutsche Gebärdensprache (DGS) und arbeitete seitdem als Hilfskraft in verschiedenen Jobs, z. B. bei der Post und zuletzt als Reinigungskraft im Dorf aus Holz. Dabei lernte er auch den Inhaber der Bäckerei kennen. Die Betreuerin des Mannes fragte den Inhaber nach der Möglichkeit einer Ausbildung in der Bäckerei und dieser stimmte zu. Die Kollegen und der Inhaber erlernten während der Ausbildung bestimmte und erforderliche Gebärden, so dass sich im Rahmen der praktischen Ausbildung die Kommunikation im Betrieb mit dem gehörlosen Azubi immer weiter verbesserte. Für den theoretischen Teil der Ausbildung besuchte er die übliche Berufsschule mit einer großen Anzahl von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften ohne sonderpädagogische Ausbildung, was ihm das Erlenen der Inhalte trotz begleitender gebärdensprachdolmetschender Person erschwerte. Zu Beginn der Ausbildung half die gebärdensprachdolmetschende Person auch im praktischen Teil der Ausbildung in der Backstube zur Einarbeitung.
Am Ende der Ausbildung bestand er die Abschlussprüfung zum Bäcker bzw. Gesellen. Dabei wurde ihm von der zuständigen Handwerkskammer als Nachteilsausgleich die Einbeziehung einer gebärdensprachdolmetschenden Person und eine zeitliche Verlängerung erlaubt. Im Anschluss daran wurde er von seinem Betrieb als Geselle übernommen.
Am Ende der Ausbildung bestand er die Abschlussprüfung zum Bäcker bzw. Gesellen. Dabei wurde ihm von der zuständigen Handwerkskammer als Nachteilsausgleich die Einbeziehung einer gebärdensprachdolmetschenden Person und eine zeitliche Verlängerung erlaubt. Im Anschluss daran wurde er von seinem Betrieb als Geselle übernommen.
Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation:
Früh morgens wird in der Backstube der Teig für die Backwaren vom Inhaber und seinen beiden Gesellen maschinell angerührt, geknetet und in Formen gelegt. Je nach Art des Teiges und Brotes müssen dabei anschließend bestimmte Ruhezeiten eingehalten werden, bevor der Teig zu Brötchen, Baguettes, Broten usw. gebacken werden kann. Die Arbeitsabläufe sind mit der Zeit eingespielt und erforderliche Einzelheiten werden über die Gebärdensprache abgestimmt. Dazu haben der Inhaber und die Kollegen die Gebärdensprache zu Beginn erlernt und dies mit Hilfe eines einführenden kurzen Gebärdensprachkurses. Angefangen haben sie dann in der Backstube mit einfachen Gebärden, die für den Beruf als Bäcker und die Arbeitsausführung wichtig waren. Oft haben sie gemeinsam mit dem gehörlosen Gesellen, der damals noch Azubi war, bestimmte Gebärden vereinfacht. In der Anfangszeit lief vieles auch über Gestik, Mimik, Vormachen und Zeigen. Bei Bedarf wurde dann zur Einarbeitung eine gebärdensprachdolmetschende Person mit einbezogen.
Schlagworte
- Abschlussprüfung |
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
- Arbeitsagentur |
- Arbeitsaufgabe |
- Arbeitsorganisation |
- Ausbildung |
- Bäcker/in |
- Bäckerei |
- Bau und Handwerk |
- Berufsausbildung |
- Berufsschule |
- Bildungsportal |
- Dolmetscher/in |
- Eingliederungszuschuss |
- Erwerbstätigkeit |
- Gebärdensprachdolmetscher/in |
- Gebärdensprache |
- Gehörlosigkeit |
- Gesellenprüfung |
- Handwerk |
- Handwerkskammer |
- Hören |
- Informationsabgabe |
- Informationsaufnahme |
- Information und Kommunikation |
- Integrationsamt |
- Kammer |
- KMU |
- Kommunikation |
- Lohnkostenzuschuss |
- Nachteilsausgleich |
- Prüfung |
- Prüfungsanpassung |
- Prüfungsmodifikation |
- Prüfungszeitverlängerung |
- Sprechen |
- Talentplus |
- Übergang Ausbildung-Beruf |
- Übersetzung |
- Unterricht |
- Vollzeitarbeit
ICF-Items
- b167 |
- b1670 |
- b16702 |
- b1671 |
- b16712 |
- b230 |
- b399 |
- d115 |
- d210 |
- d220 |
- d310 |
- d315 |
- d3150 |
- d320 |
- d329 |
- d330 |
- d340 |
- d345 |
- d350 |
- d355 |
- d360 |
- d3602 |
- d825 |
- d839 |
- d840 |
- d845 |
- d8451 |
- d850 |
- d8502 |
- e330 |
- e335 |
- e340 |
- e360 |
- e565 |
- e5650 |
- e570 |
- e5700 |
- e585 |
- e5850 |
- e590 |
- e5900 |
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- ERGOS - Hören
- ERGOS - Sprechen
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Gestik/Mimik
- IMBA - Hören
- IMBA - Lautabgabe/Sprechen
- MELBA - Sprechen
Referenznummer:
PB/111289
Informationsstand: 21.10.2024