Praxisbeispiel
Reha-Ausbildung zur Veranstaltungskauffrau für eine Jugendliche

Wo lag die Herausforderung?

Die Jugendliche hat eine psychische Erkrankung und sollte nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen es verstärkt zu psychischen Belastungen kommt. Aus diesem Grund wurde sie auch im Verlauf ihrer üblichen Ausbildung krank und konnte diese so nicht mehr fortsetzen.

Was wurde gemacht?

Ein dienstleistendes Unternehmen von Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation unterstütze sie bei der Beantragung des Persönlichen Budget, damit sie die Ausbildung als spezielle sog. Reha-Ausbildung mit dem nötigen Unterstützungsangebot bei ihm fortsetzten konnte. Sie konnte so die Ausbildung erfolgreich abschließen. Dazu beantragte sie bei der zuständigen Kammer einen Nachteilsausgleich, wie beispielsweise zur Prüfungsverlängerung.

Das Fachpersonal des freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe unterstützte sie, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form des Persönlichen Budgets bei der Agentur für Arbeit zu stellen, um die Ausbildung zu Veranstaltungskauffrau als Reha-Ausbildung fortsetzen zu können. Das Reha-Team der Agentur für Arbeit lehnte zunächst den Antrag ab. Nach weiteren Gesprächen erklärt sich das Reha-Team bereit, den Bedarf auf Basis des letzten Psychiatrie-Gutachtens, das der Berufspsychologische Service der Agentur für Arbeit bei seiner Begutachtung nicht berücksichtigt hatte, noch einmal zu prüfen. Im Anschluss daran wurde der Antrag genehmigt und die junge Frau konnte nun das Persönliche Budget nutzen, um ihre Ausbildung zur Veranstaltungskauffrau in Form einer Reha-Ausbildung beim freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe fortzusetzen, der als anerkannter Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Rehabilitation über die entsprechenden Unterstützungsmöglichkeiten und das Fachpersonal verfügt.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.-Nummern der Arbeitsagenturen und von Einrichtungen, bei denen junge Menschen mit Behinderungen eine Ausbildung mit entsprechender Unterstützung absolvieren können.

Unternehmen:

Es handelt sich um einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit 870 Beschäftigten - darunter etwa 650 pädagogische Fachkräfte und 100 Auszubildende. Er bietet Kindern, Jugendlichen und Familien Unterstützung an, um ihren Lebensweg selbstbestimmt zu gestalten, Schwierigkeiten zu meistern und am gesellschaftlichen sowie beruflichen Leben teilzuhaben. Dazu verfügt er als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe über Einrichtungen, wie beispielsweise Kindertagesstätten sowie Grundschulen und bietet bestimmte Angebote an, wie beispielsweise im Bereich Jugendhilfe und Wohnen oder berufliche und kulturelle Bildung. Im Rahmen der beruflichen Bildung gehören auch Dienstleistungen zur beruflichen Rehabilitation in verschiedenen Ausbildungsbereichen und eigenen angeschlossenen Praxisbetrieben zum Angebot dazu.

Behinderung und Beeinträchtigung der Jugendlichen:

Die junge Frau hat eine psychische Erkrankung und war diesbezüglich schon einige Male zur Behandlung in einer psychiatrischen Klinik. Die Erkrankung tritt in bestimmten Zeiten bzw. Schüben verstärkt auf und sie ist in dieser Zeit nicht arbeitsfähig. Behinderungsbedingt sollte sie nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen es verstärkt zu Stress-Situationen und starken psychischen Belasten kommt.

Übergang Schule - Ausbildung:

Bereits in der Schulzeit kam es Erkrankungsbedingt zu Unterbrechungen des Schulbesuches - allerdings konnte sie trotzdem die Schule erfolgreich mit der Mittleren Reife bzw. der Fachoberschulreife verlassen. Nach der Schule hatte sie den Berufswunsch Veranstaltungskauffrau zu werden und bewarb sich erfolgreich beim Träger der Kinder- und Jugendhilfe um einen Ausbildungsplatz. Die Ausbildung wurde in Form der sog. Verbundausbildung angeboten, bei der mehrere und oft kleine Unternehmen einen Verbund eingehen, damit auch alle geforderten praktischen Ausbildungsinhalte absolviert werden können - wenn nicht im eigenen Unternehmen, dann bei einem am Verbund teilnehmenden Unternehmen.
Nach den ersten sechs Monaten stellte sich heraus, dass dieses Ausbildungsmodell eine zu große psychische Belastung für die junge Frau mit sich brachte und sie fiel für einige Zeit aus. Es wurde deutlich, dass die Auszubildende sozialpädagogische und psychologische Unterstützung, intensive fachliche Anleitung bzw. Förderunterricht benötigt und sie die übliche Form der Berufsausbildung zur Veranstaltungskauffrau so nicht weiter fortsetzen konnte.

Ausbildung:

Die Fortsetzung der Ausbildung erfolgte ab dem zweiten Ausbildungsjahr deshalb als spezielle Reha-Ausbildung für Menschen mit bedonderem Unterstützungsbedarf über das Persönliche Budget mit Hilfe des freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe in Form von sozialpädagogischer sowie psychologischer Betreuung und Förderunterricht. Die Fortsetzung als Reha-Ausbildung war eine Ausnahme und musste entsprechend von der Agentur für Arbeit genehmigt werden.
Während der Ausbildung musste die junge Frau erneut in psychiatrische Behandlung, weshalb sie für berufsschulunfähig erklärt wurde und daher von der Berufsschule für das letzte Halbjahr befreit wurde. Die Berufsschule stimmte trotz der vielen Fehlzeiten einer Teilnahme an der Abschlussprüfung zu. Durch selbstständiges Lernen und Unterstützung des Trägers konnte die Auszubildende die verpasste Theorie nachholen. Eine Verlängerung der Ausbildungsdauer und ein entsprechender Antrag bei der Industrie- und Handelskammer waren daher nicht notwendig. In Bezug auf die Abschlussprüfung beantragte sie jedoch bei der Industrie- und Handelskammer einen Nachteilsausgleich, worauf hin die Prüfungszeit verlängert wurde und sie die Abschlussprüfung in einer ihr bekannten Räumlichkeit und in kleinerer Gruppe ablegen konnte. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung wurde sie von einem Unternehmen fest eingestellt.

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • IMBA - Ausdauer (psychisch)
  • IMBA - Selbständigkeit
  • IMBA - Umstellung
  • IMBA - Verantwortung
  • MELBA - Ausdauer (psychisch)
  • MELBA - Selbständigkeit
  • MELBA - Umstellung
  • MELBA - Verantwortung

Referenznummer:

Pb/111135


Informationsstand: 13.09.2021