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Praxisbeispiel Umschulung zum Feinmechaniker in einem Berufsförderungswerk

Wo lag die Herausforderung?

Durch einen Verkehrsunfall konnte der Mann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Aus diesem Grund bemühte er sich um eine Umschulung, die er allerdings aufgrund eines Suchtproblems abbrechen musste.

Was wurde gemacht?

Nach seinem Unfall begann der Mann eine Reha-Maßnahme. Er nahm dazu an einer Arbeitserprobung und Berufsfindung im Berufsförderungswerk teil. Dort zeigte er ein großes Interesse für feinmechanische Arbeiten und begann deshalb eine Umschulung zum Feinmechaniker. Diese musste er allerdings aufgrund unzureichender Leistungen und der Suchtproblematik abbrechen. Auf Rat des Berufsförderungswerkes machte er deshalb eine Entwöhnungstherapie. Danach konnte er die Umschulung fortsetzen und erfolgreich beenden. Kurz vor Abschluss der Umschulung bekam er eine Anstellung als Feinmechaniker in einem kleinen Industriebetrieb.

Schlagworte und weitere Informationen

Die Kosten für die Umschulung im BFW wurden von der Rentenversicherung im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben übernommen, da die sog. Wartezeit von 15 Jahren erfüllt war.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.-Nummern der Rentenversicherung, der Berufsförderungswerke, die Menschen mit Behinderung ausbilden und von Selbsthilfegruppen für Personen mit Suchterkrankung.

Behinderung und Funktionseinschränkung des Mannes:

Der Mann hatte einen Verkehrsunfall. Die Folgen des Unfalles führten zu körperlichen Funktionseinschränkungen, die eine weitere Ausübung des Berufes verhindern. Er wurde, nach diversen Frakturen, längere Krankenhausaufenthalte und einer Kur, arbeitslos. Zu dieser Zeit begann er auch mit dem Konsum von Alkohol. Dies führte dann auch zu einer negativen Veränderung seines Sozialverhaltens und seiner Zuverlässigkeit.

Ausbildung und Beruf:

Der Mann ist ausgebildeter Industriekaufmann. Diesen Beruf übte er drei Jahre lang aus. Anschließend arbeitete er 15 Jahre als Lkw-Fahrer im Güterfernverkehr. Er kann, bedingt durch seinen Unfall bzw. durch die daraus resultierenden Funktionseinschränkungen, diesen Beruf nicht weiter ausüben.

Umschulung:

Nach einigem Zögern beantragte der Mann bei der Rentenversicherung eine Reha-Maßnahme. Die Beratung, Untersuchung, Tests sowie die Berufsfindung und Arbeitserprobung erfolgten in einem Berufsförderungswerk (BFW). Während der Berufsfindung und Arbeitserprobung zeigte er ein besonderes Interesse an feinmechanischen Arbeiten. Das BFW und die Rentenversicherung stimmten deshalb einer Umschulung bzw. Ausbildung zum Feinmechaniker zu. Aber schon zu Beginn der Maßnahme stellten sich Probleme ein. Die Leistungen waren, bedingt durch den Alkoholkonsum, sehr schwach. Schließlich musste der Mann seine Umschulung abbrechen und sich einer Therapie unterziehen. Er nahm deshalb Kontakt mit einer Suchtberatungsstelle auf, die ihm vom BFW empfohlen wurde. Es erfolgte zusätzlich eine viermonatige Langzeittherapie in einer Fachklinik. Dort lernte er, sich einer ganzen Reihe von Schwierigkeiten, von denen er bisher nichts wissen wollte, einzugestehen und anders damit umzugehen. Vor Beendigung der Behandlung erfolgte eine erneute Kontaktaufnahme mit dem BFW und der Rentenversicherung. Er erhielt grünes Licht und konnte seine Umschulung im Folgekurs fortsetzen. Die Umschulung beendete er erfolgreich mit einer Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Kurz nach Ende der Umschulung fand er eine Anstellung als Feinmechaniker in einem Industriebetrieb.

ICF-Items

Assessments - Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Ausdauer (psychisch)
  • IMBA - Kontaktfähigkeit
  • IMBA - Kritikfähigkeit
  • IMBA - Kritisierbarkeit
  • IMBA - Misserfolgstoleranz
  • IMBA - Ordnungsbereitschaft
  • IMBA - Teamarbeit
  • IMBA - Umstellung
  • IMBA - Verantwortung
  • MELBA - Ausdauer (psychisch)
  • MELBA - Kontaktfähigkeit
  • MELBA - Kritikfähigkeit
  • MELBA - Kritisierbarkeit
  • MELBA - Misserfolgstoleranz
  • MELBA - Ordnungsbereitschaft
  • MELBA - Teamarbeit
  • MELBA - Umstellung
  • MELBA - Verantwortung

Referenznummer:

R/PB1709


Informationsstand: 09.12.2020