Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Die Jugendliche ist nur eingeschränkt für Tätigkeiten einsetzbar, die aufgrund hoher Arbeitsdichte und häufig wechselnder Abläufe und Tätigkeiten zu psychischen Belastungen führen. Sie benötigt deshalb beim Erlernen und Ausführen von Arbeiten Unterstützung, mehr Zeit und gut strukturierte Aufgaben. Nach der Schule war sie deshalb einige Zeit im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt. Sie wollte jedoch gerne eine Ausbildung im Servicebereich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt absolvieren.Was wurde gemacht?
Sie bewarb sich auf eine Stellenanzeige eines Cafés im Servicebereich. Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch absolvierte sie zunächst ein Praktikum und erhielt aufgrund ihrer guten Leistungen im Praktikum einen Ausbildungsvertrag für den speziellen Ausbildungsberuf Fachpraktikerin Helferin im Gastgewerbe für Menschen mit Behinderungen. Zur weiteren Unterstützung verlief die Ausbildung im Rahmen des Budgets für Ausbildung. Nach der Ausbildung wurde sie fest im Servicebereich des Cafés angestellt, was über das Budget für Arbeit unterstützt wurde.
Mit Hilfe des Budgets für Ausbildung konnte die Jugendliche, die ansonsten weiterhin in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt gewesen wäre, eine Erstausbildung zur Fachpraktikerin Helferin im Gastgewerbe absolvieren. Die Förderung erfolgte durch die Arbeitsagentur.
Nach der Abschlussprüfung und Festanstellung als Helferin im Gastgewerbe im Service des Cafés erhält das Café über das Budget für Arbeit einen Lohnkostenzuschuss. Die Förderung durch das Budget für Arbeit erfolgt über den Träger der Eingliederungshilfe im betreffenden Bundesland.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen.
Nach der Abschlussprüfung und Festanstellung als Helferin im Gastgewerbe im Service des Cafés erhält das Café über das Budget für Arbeit einen Lohnkostenzuschuss. Die Förderung durch das Budget für Arbeit erfolgt über den Träger der Eingliederungshilfe im betreffenden Bundesland.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen.
Unternehmen:
Es handelt sich um zwei Cafés, die als Inklusionsunternehmen betrieben werden. Das erste wurde über ein Projekt der örtlichen Lebenshilfe ins Leben gerufen, um Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anbieten zu können. Aufgrund des Erfolgs wurde einige Jahre später ein zweites Café in einem anderen Stadtbezirk eröffnet. In beiden Cafés arbeiten mittlerweile 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Küche oder im Service, davon haben zehn eine Schwerbehinderung. Neben der Beschäftigung bieten die Cafés auch Ausbildungen für Menschen mit Schwerbehinderungen an.Behinderung und Beeinträchtigung der Jugendlichen:
Die Frau ist schwerbehindert und nur eingeschränkt für Tätigkeiten einsetzbar, die beispielsweise aufgrund hoher Arbeitsdichte, häufig wechselnder Abläufe und Tätigkeiten zu psychischen Belastungen führen. Sie benötigt deshalb Unterstützung, mehr Zeit und gut strukturierte Aufgaben beim Erlernen und Ausführen von Arbeiten.Ausbildung und Beruf:
Nach dem Hauptschulabschluss wechselte die Jugendliche an eine berufsbildende Schule und besuchte dort die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgungsmanagement mit dem Schwerpunkt Service. Während dieser Zeit absolvierte sie ein Praktikum in einem Café und entdeckte so ihre Neigung für eine Tätigkeit im Servicebereich. Es folgten weitere Praktika, darunter auch eines in ihrem späteren Ausbildungsbetrieb, dem Café. Aufgrund ihrer Behinderung konnte sie jedoch keine Tätigkeit finden und keine auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben. Sie wurde deshalb von der Arbeitsagentur an eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) vermittelt. Dort durchlief sie zunächst das Eingangsverfahren und anschließend den Berufsbildungsbereich. Anschließend arbeitete sie im sogenannten Arbeitsbereich der WfbM. Während dieser Zeit konnte sie sich weiterentwickeln. Als sie eine Stellenanzeige des Cafés für eine Auszubildende gelesen hatte, bewarb sie sich um ein Praktikum mit der späteren Möglichkeit auf einen Ausbildungsplatz. Im Café wurde sie im Rahmen ihres Praktikums schrittweise unter Anleitung eingearbeitet. Aufgrund ihrer Leistungen erhielt sie nach dem Praktikum einen Ausbildungsvertrag für eine Ausbildung für Menschen mit Behinderungen zur Fachpraktikerin Helferin im Gastgewerbe, deren praktischen Teil sie in Teilzeit mit einer Arbeitszeit von sechs Stunden pro Tag absolvierte. Aufgrund der Teilzeitform verlängerte sich die Ausbildung von zwei auf zweieinhalb Jahre. Die Form der Ausbildung für Menschen mit Behinderungen zur Fachpraktikerin und auch die Möglichkeit diese in Teilzeit zu absolvieren, musste vorab bei der zuständigen Kammer beantragt werden. Durch die zusätzliche Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeit konnten die Belastungen reduziert und auch der praktische Teil der Ausbildung von ihr absolviert werden. Für den theoretischen Teil der Ausbildung in der Schule benötigte sie keine Unterstützung. Auf die Abschlussprüfung wurde sie mit Hilfe der Ausbilderin des Cafés vorbereitet. Indem sie gezielt Prüfungsrelevante praktische Aufgaben üben konnte und bei der Vorbereitung auf den theoretischen Teil Unterstützung durch die Ausbilderin des Cafés erhielt. Für die Abschlussprüfung selbst wurde bei der zuständigen Kammer ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt, so dass ihr für die Abschlussprüfung mehr Zeit eingeräumt wurde. Nach dem Bestehen der Abschlussprüfung wurde sie fest als ausgebildete Servicekraft vom Café angestellt.Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Die Helferin im Gastgewerbe arbeitet im Gastraum des Cafés, wo sie unter anderem die Bestellungen der Kundschaft aufnimmt und die Bestellungen wie Frühstück, Snacks, Kuchen sowie Getränke im Thekenbereich zusammenstellt und sie anschließend zu den Sitzplätzen der Kundschaft bringt. Zudem gehört auch das Abräumen und Reinigen der Tische zu ihren Aufgaben.Schlagworte
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- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Träger Eingliederungshilfe |
- Übergang Ausbildung-Beruf |
- Übergang Schule-Beruf |
- Übergang Werkstatt für behinderte Menschen-Allgemeiner Arbeitsmarkt |
- Vollzeitarbeit
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Ausdauer (psychisch)
- IMBA - Kontaktfähigkeit
- IMBA - Kritikfähigkeit
- IMBA - Kritisierbarkeit
- IMBA - Misserfolgstoleranz
- IMBA - Ordnungsbereitschaft
- IMBA - Teamarbeit
- IMBA - Umstellung
- IMBA - Verantwortung
- MELBA - Ausdauer (psychisch)
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- MELBA - Ordnungsbereitschaft
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Referenznummer:
Pb/111347
Informationsstand: 08.06.2026