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Praxisbeispiel
Stufenweise Wiedereingliederung und Gestaltung eines Verpackungs-Arbeitsplatzes

Wo lag die Herausforderung?

Der Maschinenführer hat eine Herz-Kreislauferkrankung sowie eine Wirbelsäulenerkrankung. Laut ärztlichem Gutachten nach einer Reha sollte er nur für körperlich leichte bis mittelschwere Tätigkeiten kurzzeitig und in wechselnden Körperhaltungen eingesetzt werden. Dies gilt besonders für das Heben und Tragen. Er konnte deshalb nicht mehr an seinem alten Arbeitsplatz als Maschinenführer eingesetzt werden. Es wurde nach einer Möglichkeit gesucht, ihn behinderungsgerecht im Unternehmen weiter zu beschäftigen.

Was wurde gemacht?

Er wurde an den Packarbeitsplatz einer Kollegin versetzt, der bereits mit Hilfsmitteln zum Heben, Tragen und Positionieren ausgestattet ist. Die Kollegin ist für eine gewisse Zeit dort nicht tätig. Im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung wurde die Arbeitsbelastung dort schrittweise erhöht und gleichzeitig festgestellt, dass der Mitarbeiter mit den vorhandenen Hilfsmitteln an einem Packarbeitsplatz eingesetzt werden kann. Anschließend wurde ein weiterer Packarbeitsplatz mit folgenden Hilfsmitteln für ihn ausgestattet:

Die behinderungsgerechte Einrichtung bzw. Gestaltung eines Arbeitsplatzes in der Packerei wurde vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt gefördert. Die Beratung erfolgte dabei durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.

Unternehmen:

Es handelt sich um ein metall- und kunststoffverarbeitendes Unternehmen, das Profilstäbe entwickelt und herstellt.

Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:

Der Mann hat eine Herz-Kreislauferkrankung und eine Wirbelsäulenerkrankung, die einen Aufenthalt in einer Rehaklinik erforderlich machten. Nach ärztlichem Gutachten können danach von ihm körperlich leichte und mittelschwere Arbeiten kurzzeitig in abwechselnd stehender, gehender oder sitzender Körperhaltung ausgeführt werden. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 40. Er wurde von der Arbeitsagentur Menschen mit einer Schwerbehinderung gleichgestellt.

Beruf:

Der Mann ist Maschinenführer und wurde behinderungsbedingt an einen Packarbeitsplatz versetzt.

Arbeitsorganisation:

Der Mitarbeiter konnte behinderungsbedingt nicht mehr an seinem alten Arbeitsplatz als Maschinenführer eingesetzt werden. Er wurde deshalb an einen Packarbeitsplatz versetzt, der bereits für eine Kollegin mit einer Behinderung mit entsprechenden Hilfsmitteln zum Heben, Tragen und Positionieren ausgestattet wurde. Da der Arbeitsplatz von der Kollegin für einen gewissen Zeitraum nicht besetzt wurde, konnte für den Mitarbeiter eine stufenweise Wiedereingliederung an diesem Arbeitsplatz erfolgen. Im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung wurde die Arbeitsbelastung schrittweise erhöht und gleichzeitig festgestellt, dass der Mitarbeiter mit den Hilfsmitteln für die Tätigkeiten an einem Packarbeitsplatz eingesetzt werden kann.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:

An dem Packarbeitsplatz übernimmt der Mitarbeiter folgende Aufgaben:
  • Bereitstellung der zu verpackenden Profile auf Transportwagen,
  • Abzählen und Aufnehmen der Aluminium- und Stahlprofile vom Transportwagen,
  • Bündeln und Verpacken der Profilstäbe auf dem Packtisch,
  • Ablegen der zehn bis zwanzig Kilogramm schweren Profilbunde auf Paletten bis zu einer Stapelhöhe von ca. einem Meter.
Für die Profilentnahme vom Transportwagen wird ein Hebetisch eingesetzt, mit dessen Hilfe der Transportwagen auf eine ergonomische Entnahmehöhe positioniert werden kann. Das Bündeln und Verpacken erfolgt an einem höhenverstellbaren Arbeits- bzw. Packtisch. In Verbindung mit einem verstellbaren Arbeitsstuhl und einer Stehhilfe kann das Bündeln und Verpacken wahlweise in einer sitzenden, stehenden oder steh-sitzenden Körperhaltung ausgeführt werden. Das Heben der gebündelten Profilstäbe nach dem Verpacken erfolgt durch den Einsatz eines Säulenschwenkkrans mit einem Vakuum-Schlauchheber. Durch den Einsatz der Hilfsmittel ist ein Arbeiten ohne Zwangshaltungen möglich und das Heben sowie Tragen von Lasten schwerer als zehn Kilogramm entfällt.

Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:

Arbeitstische
Arbeits- und Bürostühle
Hocker und Stehsitze (Stehhilfen)
Krane, Flaschenzüge und Lastaufnahmemittel (Drehkräne)
Manipulatoren (Vakuumheber)
Hebe- und Positionierungssysteme (Hebetische)

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
  • EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
  • EFL - Stehen (längeres/vorgeneigt/Rotation)
  • EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
  • ELA - Bücken/Aufrichten
  • ELA - Heben
  • ELA - Stehen
  • ELA - Tragen
  • ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
  • ERGOS - Bücken
  • ERGOS - statisches/dynamisches Heben
  • ERGOS - Stehen
  • ERGOS - Tragen
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Geneigt/Gebückt
  • IMBA - Heben
  • IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
  • IMBA - Rumpfbewegungen (Bücken/Aufrichten)
  • IMBA - Stehen
  • IMBA - Tragen

Referenznummer:

Pb/110765


Informationsstand: 09.06.2026