Der Arbeitgeber ist ein Chemie-Unternehmen mit rund 1.400 Beschäftigten. Produziert werden Silikon und Polysilicium.
Der Mann hat eine spinozerebelläre Ataxie
bzw. eine Erkrankung bei der überwiegend Nervenzellen des Kleinhirns und Rückenmarks geschädigt werden und absterben. Durch die Erkrankung ist die Koordination der Bewegungsabläufe, wie das Gehen / Stehen, Greifen mit der Hand / den Fingern und die Kontrolle / Ausführung der Sprechbewegungen beeinträchtigt. Nach Aussage der Betriebsärztin kann er keine längeren Strecken mehr gehen und auch nicht für Tätigkeiten mit erhöhter Sturzgefahr, bei denen beispielsweise eine Leiter oder Gerüste zum Einsatz kommen, eingesetzt werden. Der Grad der Behinderung (
GdB) beträgt 50.
Der Mann hat ein Hochschulstudium absolviert und ist Diplom-Ingenieur für Maschinenbau. Er arbeitet seit einigen Jahren beim Arbeitgeber als Technischer Betreuer in der Verfahrenstechnik mit einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche.
Bereits vor einigen Jahren wurde der Mitarbeiter aus arbeitsmedizinischen Gründen von der Planung für Verfahrensanlagen zu deren Betreuung versetzt. Im Rahmen der Betreuung muss er die dortigen Anlagen sichten und ist dazu täglich zwei Stunden zu Fuß unterwegs.
Neben der Sichtung der Anlagen, plant er auch erforderliche Umbauten an diesen am
PC. Das Büro mit seinem Bildschirmarbeitsplatz hierfür liegt in einem ebenerdigen Containergebäude, das er sich mit einem Kollegen teilt.
An einem üblichen Arbeitstag hat der Mitarbeiter folgende Wege zurückzulegen:
- am Morgen von der Pforte des Werksgeländes zu seinem Arbeitsplatz und nachmittags zurück,
ca. fünf Kilometer,
- täglich zum Mittagessen in der Kantine,
ca. fünf Kilometer und täglich vom Arbeitsplatz in die zu betreuenden Fertigungsanlagen.
Aufgrund der vorhandenen Mobilitätseinschränkungen sind diese Anforderungen für den Mitarbeiter nicht zumutbar.
Zwar stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern herkömmliche Fahrräder zur Fortbewegung auf dem Gelände zur Verfügung, doch sind diese ohne Antrieb. Nach Aussage der Schwerbehindertenvertretung ist der Mitarbeiter mit einem solchen auch schon schwer gestürzt.
Es soll deshalb ein Elektro-Dreirad zur Fortbewegung auf dem Werksgelände eingesetzt werden. Nach Test verschiedener Modelle in einem Reha-Rad-Zentrum entschied der Mitarbeiter sich für ein Elektro-Dreirad mit Sitz und Rückenlehne.
Der niedrige Sitz ermöglicht ein einfaches Hinsetzen und hilft Stürze, wie beim sonstigen Aufsteigen, zu vermeiden. Durch den tiefen Sitz mit Rückenlehne
bzw. Schwerpunkt wird außerdem ein sicheres und stabiles Fahren - auch in Kurven - möglich. Durch den Elektroantrieb kann die noch vorhandene Muskelkraft unterstützend zum Fahren des Rades eingesetzt werden. Das eingesetzte Elektro-Dreirad darf vom Ingenieur nur dienstlich auf dem Betriebsgelände genutzt werden. Eine Nutzung auch im Privaten könnte schnell zu versicherungsrechtlichen Komplikationen führen. Käme es etwa im Rahmen der privaten Nutzung zu einem Defekt, welcher dann zu einem Unfall bei dienstlicher Nutzung führte, wären die Probleme groß.
Der anbietende Fachbetrieb für das Elektro-Dreirad rät zu einem Wartungsvertrag, um beispielsweise die Funktionsfähigkeit und somit die Sicherheit dauerhaft im Einsatz zu gewährleisten.