Praxisbeispiel
Arbeitsplatz­gestaltung für drei Mitarbeiter in der Land- und Baumaschinenproduktion

Wo lag die Herausforderung?

Die drei Produktionshelfer können behinderungsbedingt nicht schwer heben sowie Tragen und sollten Zwangshaltungen bei der Arbeit vermeiden. Aus Gründen der Umstrukturierung wurden sie an eine neu eingerichtete Fertigungsinsel versetzt. Die dortigen Arbeitsbedingungen mussten behinderungsgerecht angepasst werden.

Was wurde gemacht?

Um schweres Heben und Tragen zu vermeiden, wurden die Arbeitsbedingungen in der Fertigungsinsel wie folgend durch den Einsatz von Hilfsmitteln und Maschinen behinderungsgerecht angepasst:
  • ein Hallenkran zum Materialtransport
  • ein Schweißautomat zur Übernahme der nicht von den Mitarbeitern auszuführenden Arbeiten
  • eine Sonderbohr-Fräsmaschine zur Reduzierung von Umspannarbeiten
  • Sonderstapelgestelle zur leichten Entnahme der Einzelteile und dem Krantransport
  • einer Bügelsäge zur Materialanpassung vor Ort und Vermeidung belastender Transporte
Außerdem wurde im Rahmen des Arbeitsschutzes auch noch eine Rauchabsauganlage und Schweißschutzwände für die Fertigungsinsel angeschafft.

Die Arbeitsgestaltung wurde nur zu 60 Prozent vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt gefördert, da für das Unternehmen durch die höhere Produktivität der Fertigungsinsel auch ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht. Die Förderung dient zur langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze der Mitarbeiter mit Schwerbehinderung und gleichzeitig zum Abbau der behinderungsbedingten zu hohen Belastungen. Die Beratung zur Arbeitsgestaltung erfolgte durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.

Unternehmen:

Das Unternehmen fertigt mit seinen Beschäftigten Land- und Baumaschinen. Umstrukturierungen im Unternehmen sollen dazu führen, dass wirtschaftlicher gefertigt wird. Dies hat zur Folge, dass ganze Produktionsbereiche umstrukturiert und damit auch Arbeitsplätze angepasst werden müssen oder wegfallen.

Behinderung und Beeinträchtigung der Mitarbeiter:

Die drei Männer haben eine Erkrankung des Bewegungs- und Stützapparates bzw. eine Rückenerkrankung und sind schwerbehindert. Sie können behinderungsbedingt nicht für häufige sowie schwere manuelle Hebe- und Tragearbeiten eingesetzt werden. Dies gilt besonders für die Einnahme von Zwangshaltungen, wie das Bücken und Beugen.

Beruf:

Die Männer arbeiten als angelernte Produktionshelfer beim Unternehmen.

Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation:

Im Rahmen der Umstrukturierung werden Produktionsabläufe angepasst, zusammengelegt und weiter automatisiert. Dazu wird auch eine neue Fertigungsinsel im Bereich der Pfluganfertigung eingesetzt. In dieser Fertigungsinsel werden alle Pflugmodelle komplett vom Rohteil bis zur Montage hergestellt. Bisher erfolgten die anfallenden Arbeitsschritte in mindestens vier verschiedenen Arbeitsbereichen mit entsprechenden Zwischentransporten und jeweiligem Aufnehmen und Ablegen der zum Teil sehr schweren Einzelteile. Durch die wegen starker Auftragsschwankungen nicht immer gegebene volle Auslastung in den anderen Fertigungsbereichen wird ein Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung zeitweise für ca. drei Monate pro Jahr zusätzlich in der Pflugfertigung eingesetzt. Im Bereich der Pflugfertigung sind bereits zwei Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung tätig. Behinderungsbedingt können die drei Mitarbeiter die hier anfallenden schweren Hebe- und Tragearbeiten nicht ausführen. Daher ist der Einbau eines Deckenlaufkrans in der Halle vorgesehen. Außerdem fallen in der Pflugfertigung Schweißarbeiten an, die von den Mitarbeitern aufgrund der fehlenden Schweißausbildung nicht übernommen werden können. Die Schweißarbeiten werden deshalb von einem neu angeschafften Schweißautomaten ausgeführt. Durch den Einsatz des Schweißautomaten werden außerdem Zwangshaltungen, wie sie beim Handschweißen auftreten, vermieden.
Zur Reduzierung von Umspannarbeiten und dem damit verbundenen schweren Heben und Tragen ist der Eigenbau einer Sonderbohr-Fräsmaschine zur Einbringung von Langlöchern und Bohrungen in die Tragböcke der Pflüge in einer Aufspannung vorgesehen. In Eigenfertigung erstellte Sonderstapelgestelle ermöglichen eine leichte Entnahme der Einzelteile und den Transport mit dem Kran innerhalb der Fertigungsinsel.
Eine in der Fertigungsinsel neu aufgestellte Bügelsäge erübrigt weitere umständliche Transporte und dient zur Vermeidung manueller Hebe- und Tragearbeiten beim modellbedingten Kürzen von vorgefertigten Universal-Bauteilen. Zur Vervollständigung der Fertigungsinsel in Bezug auf den Arbeitsschutz kommen noch eine Rauchabsauganlage und Schweißschutzwände zum Einsatz.

Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:

Kräne, Flaschenzüge und Lastaufnahmemittel (Deckenlaufkräne)
Luftreiniger
Sicherheitsvorrichtungen für den Arbeitsplatz und das Arbeitsumfeld (Schweißschutzwand)

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
  • EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
  • EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
  • ELA - Bücken/Aufrichten
  • ELA - Heben
  • ELA - Tragen
  • ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
  • ERGOS - Bücken
  • ERGOS - statisches/dynamisches Heben
  • ERGOS - Tragen
  • IMBA - Arbeitssicherheit
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Flüssigkeiten/Feststoffe
  • IMBA - Gase/Dämpfe/Stäube
  • IMBA - Geneigt/Gebückt
  • IMBA - Heben
  • IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
  • IMBA - Rumpfbewegungen (Bücken/Aufrichten)
  • IMBA - Tragen

Referenznummer:

R/PB4783


Informationsstand: 23.10.2025