Der Arbeitgeber ist eine Stadtverwaltung. Der Arbeitgeber unterhält unter anderem auch eine eigene Poststelle
bzw. Botenmeisterei, in der auch Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung arbeiten.
Die vier Beschäftigten haben eine Rückenerkrankung. Aufgrund dieser Erkrankung können sie nur noch eingeschränkt für Tätigkeiten eingesetzt werden, die häufiges Tragen und Bücken erfordern. Der
GdB (Grad der Behinderung) beträgt 50.
Die Arbeitsplätze befinden sich in der Poststelle der Stadtverwaltung. Die Beschäftigten sortieren die eingehende Post (Briefe und Pakete) für die Dienststellen der Stadtverwaltung und frankieren die ausgehende Post.
Bei der Anlieferung hebt der Bote die eingehende Post von der Ladefläche seines Fahrzeuges auf die Lade-Rampe der Poststelle (Bild 1). Von der Laderampe befördern die Beschäftigten die Post mittels Transportwagen in das Sortierzimmer. Dort wird die Post vom Wagen auf den Sortiertisch gehoben (Bild 2). Auf dem Tisch wird die Post für die verschiedenen Dienststellen sortiert (Bild 3). Anschließend wird die Post in die Postfächer der Dienststellen
bzw. in einem Regal abgelegt (Bild 4 und 5).
Der Arbeitsablauf für die ausgehende Post, die zu Beginn noch frankiert wird, läuft in umgekehrter Reihenfolge ab.
Die Tätigkeiten waren mit häufigem Heben von schweren Lasten in Zwangshaltungen verbundenen. Um eine Verschlimmerung der Rückenerkrankung zu vermeiden und eine Reduzierung der Belastungen zu ermöglichen, mussten technische Hilfsmittel eingesetzt werden, die das Heben sowie Absenken von Lasten in einer ergonomischen Arbeitshaltung erlauben.
Die Beschäftigten befördern nun die eingehende Post mit Hilfe eines Transportwagens (mit mechanischer Hub- und Senkfunktion) sowie des vorhandenen Aufzuges auf das Niveau der Lade-Rampe. Von dort aus wird die Post mit Hilfe des Transportwagens zum Sortierplatz befördert. Nach dem Sortieren wird die Post in ein Umlaufregallager (Paternosterregal) abgelegt. Die Post muss bei der Anlieferung und zum Sortieren nicht mehr auf die Rampe
bzw. den Sortiertisch gehoben werden. Das Heben entfällt durch den Einsatz der Transporthilfe, die auch als Hubhilfe eingesetzt werden kann (Bild 6). Die Lasten müssen, durch die Möglichkeit des Niveauausgleiches, nur noch auf einer Ebene verschoben werden. Durch den Einsatz des Umlaufregals entfallen die Zwangshaltungen bei der Postablage,
z. B. das Bücken und Stehen auf Zehenspitzen.