Praxisbeispiel
Ausbildung zur Verkäuferin im Rahmen einer kooperativen Ausbildung

Wo lag die Herausforderung?

In der Pubertät begannen die epilepsiebedingten Anfälle. Später traten diese dann bis zu dreimal am Tag auf. Während eines Anfalls kommt es zu einer Versteifung der Muskulatur, zu Zuckungen der Extremitäten und zur Bewusstlosigkeit. Eine medikamentöse Behandlung verlief zunächst erfolglos. Erst nach einem sechswöchigen Aufenthalt in einem Epilepsiezentrum konnte sie medikamentös so eingestellt werden, dass sie seit dem anfallsfrei ist. Die Medikamente bedingen jedoch eine Einschränkung der Konzentrations- und Lernfähigkeit.

Was wurde gemacht?

Trotz der medikamentösen Einstellung im Epilepsiezentrum fand sie zunächst keinen neuen Ausbildungsplatz und war einige Zeit arbeitslos. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungswerk und einem Supermarkt, erhielt sie einen kooperativen Ausbildungsplatz zur Verkäuferin. Während der Ausbildung wohnt die Jugendliche im Internat des Berufsbildungswerk, da die Entfernung zwischen Wohnort, Supermarkt und Berufsschule für das tägliche Pendeln zu groß ist.

Schlagworte und weitere Informationen

Die Arbeitserprobung wurde und die Ausbildung sowie das Internat werden von der Arbeitsagentur gefördert. Die Arbeitsagentur zahlt der Jugendlichen auch monatlich ein Ausbildungsgeld nach dem vorliegenden Bedarf während der beruflichen Ausbildung – eine Ausbildungsvergütung wird vom Arbeitgeber und CJD nicht gezahlt.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen und von Berufsbildungswerken.

Unternehmen:

Das Unternehmen besteht aus einem bundesweiten Netz von Supermärkten. In den Märkten werden überwiegend Lebensmittel und Haushaltswaren verkauft. Der Leiter eines Marktes hat in der Vergangenheit schon mehrfach mit einem Christlichen Jugenddorf (CJD) bzw. einem Berufsbildungswerk zusammengearbeitet und viele Jugendliche mit Behinderungen erfolgreich ausgebildet. Vor Beginn der Zusammenarbeit wurden der Markleiter und die ausbildenden Personen umfangreich informiert und aufgeklärt, um evtl. Vorurteile und Ängste zu beseitigen – dabei wurden sie auch auf das umfassende Hilfsangebot durch das CJD hingewiesen. Die gute und lange Zusammenarbeit basiert auf den positiven Erfahrungen, die der Marktleiter und die ausbildenden Personen in dieser Zeit sammeln konnten. Im Rahmen der Zusammenarbeit bzw. kooperativen Ausbildung wird der Ausbildungsvertrag zwischen CJD und Azubi geschlossen. D. h. die eigentliche Ausbildungsverantwortung liegt beim CJD, obwohl die praktische Ausbildung im Supermarkt erfolgt. Dabei können der Marktleiter, die ausbildenden Personen und die Azubis bei Problemen auf das unterstützende Angebot durch die Fachdienste des CJD zurückgreifen.

Behinderung und Beeinträchtigung der Jugendlichen:

Die Jugendliche ist an Epilepsie erkrankt. In der Pubertät bekam sie ihren ersten Anfall. Die Anfälle, die später bis zu dreimal am Tag auftraten, führten zu einer Versteifung der Muskulatur bzw. des Körpers, zu Zuckungen der Extremitäten und zur Bewusstlosigkeit. Eine medikamentöse Behandlung verlief zunächst erfolglos. Erst nach einem sechswöchigen Aufenthalt in einem Epilepsiezentrum konnte sie medikamentös so eingestellt werden, dass sie seit dem Anfall frei ist. Die Medikamente bedingen jedoch eine Einschränkung der Konzentrations- und Lernfähigkeit.

Übergang Schule – Beruf:

Die Jugendliche begann zunächst, nach erfolgreicher Bewerbung mit ihrem Hauptschulabschluss, eine Ausbildung zur Kinderpflegerin. Diese musste sie abbrechen, da sie während der Anfälle bzw. der Bewusstlosigkeit die Kinder nicht beaufsichtigen konnte – das Risiko war einfach zu groß.
Trotz der anschließenden medikamentösen Einstellung im Epilepsiezentrum fand sie zunächst keinen neuen Ausbildungsplatz und war einige Zeit arbeitslos. In dieser Zeit wurde sie vom Reha-Team der Arbeitsagentur gezielt an das CJD bzw. Berufsbildungswerk vermittelt und begann dort zunächst mit einer zweiwöchigen Arbeitserprobung. Während der Arbeitserprobung gefiel der Jugendlichen die Arbeit im Verkauf. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen CJD und dem Supermarkt bzw. Marktleiter erhielt sie einen kooperativen Ausbildungsplatz zur Verkäuferin. Die theoretischen und praktischen Inhalte der Ausbildung zur Verkäuferin sind bundeseinheitlich gleich – behindert oder nicht spielt dabei keine Rolle. Jedoch wurde der Ausbildungszeitraum nach Antrag bei der zuständigen Kammer von zwei auf drei Jahre verlängert, um die behinderungsbedingten Nachteile bzw. Einschränkungen auszugleichen.
Während der Ausbildung wohnt die Jugendliche im Internat des CJD, da die Entfernung zwischen Wohnort, Supermarkt und Berufsschule für das tägliche Pendeln zu groß ist.

Übergang Ausbildung – Beruf:

Nach der Ausbildung möchte die Jugendliche wieder an ihren eigentlichen Wohnort zurückkehren und dort einen Arbeitsplatz in einem Supermarkt finden. Bei diesem Vorhaben wird die Jugendliche durch ein betriebliches Vermittlungscoaching und ein spezifisches Bewerbungstraining vom CJD unterstütz.

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Aufmerksamkeit
  • IMBA - Konzentration
  • IMBA - Lernen/Merken
  • MELBA - Aufmerksamkeit
  • MELBA - Konzentration
  • MELBA - Lernen/Merken

Referenznummer:

Pb/110708


Informationsstand: 01.10.2024