Wo lag die Herausforderung?
Die Beschäftigten sind entweder psychisch krank oder haben eine Körperbehinderung. Bei letzterem sind die Funktionen von Armen, Beinen und der Motorik eingeschränkt, weshalb sie nicht schwer heben sowie tragen sollten, andere wiederum müssen langes Stehen sowie Gehen vermeiden. Die Menschen mit einer psychischen Erkrankung sind psychisch nur eingeschränkt belastbar, haben Probleme im zwischenmenschlichen Kontakt, arbeiten etwas langsamer und vergessen manche Aufgaben. An allen Arbeitsplätzen waren entsprechende Anpassungen nötig.
Wo lag die Herausforderung?
Die psychisch Erkrankten wurden mit Hilfe eines Arbeitstrainings in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert und vollständig in ihre Arbeit eingearbeitet, sodass nur wenige Probleme weiterhin auftreten. Für die Beschäftigten mit Körperbehinderung wurden entsprechende Hilfsmittel angepasst, unter anderem Transportwagen und Hubwagen, mit denen sie ihre Arbeit belastungsfreier durchführen können. Bei Bedarf wurden den Beschäftigten Unterarmgehstützen zur Verfügung gestellt.
Schlagworte und weitere Informationen
Die Supermarktgründung und die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung wurde vom Integrations- bzw. Inklusionsamt, den jeweiligen Kommunen und dem Werkstättenverbund gefördert.
In REHADAT finden Sie auch die Adresse und Tel.- Nummer der Integrations- bzw. Inklusionsämter.
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Unternehmen:
Das Unternehmen, zu dem u. a. auch eine Supermarktkette mit mehreren Geschäften bzw. Inklusionsbetrieben gehört, ist ein Tochterunternehmen eines gemeinnützigen Werkstattverbundes. Ziel des Unternehmens ist es (z. B. im Bereich des Einzelhandels bzw. in Supermärkten) Menschen, die wegen ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt benachteiligt sind, dauerhaft zu einem branchenüblichen Lohn zu beschäftigen und die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Das Konzept der Supermarktkette, Versorgungslücken für die Personen zu schließen, die auf ein zu Fuß erreichbares Lebensmittelangebot zur Deckung ihres täglichen Bedarfs angewiesen sind, ist sehr erfolgreich und soll durch neue Franchise-Partner bzw. Supermärkte weiter verbreitet werden. Die einzelnen Supermärkte bieten ein umfangreiches Sortiment an. Darunter befinden sich auch Fleisch-, Wurst-, Käse- und Backwaren, die frisch in den jeweiligen Abteilungen der Kundschaft zum Kauf angeboten werden.
Das Konzept der Supermarktkette, Versorgungslücken für die Personen zu schließen, die auf ein zu Fuß erreichbares Lebensmittelangebot zur Deckung ihres täglichen Bedarfs angewiesen sind, ist sehr erfolgreich und soll durch neue Franchise-Partner bzw. Supermärkte weiter verbreitet werden. Die einzelnen Supermärkte bieten ein umfangreiches Sortiment an. Darunter befinden sich auch Fleisch-, Wurst-, Käse- und Backwaren, die frisch in den jeweiligen Abteilungen der Kundschaft zum Kauf angeboten werden.
Behinderung und Beeinträchtigung der Beschäftigten:
In den Supermärkten arbeiten Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Körperbehinderung. Bei den Menschen mit einer Körperbehinderung ist die körperliche Belastbarkeit und die Funktion der Gliedmaßen (Arme, Beine und Motorik) eingeschränkt. Aus diesem Grund sind diese Personen nur eingeschränkt für Tätigkeiten, die ein häufiges manuelles Heben und Tragen von Lasten erfordern, einsetzbar. Zusätzlich können die Personen mit einer Einschränkung der Gehfunktion, z. B. durch Spina bifida (gespaltene Wirbelsäule/offener Rücken), nicht für Arbeiten eingesetzt werden, die ein ständiges Stehen und Gehen erfordern. Die Menschen mit einer psychischen Erkrankung sind psychisch nur eingeschränkt belastbar, haben Probleme im zwischenmenschlichen Kontakt, arbeiten etwas langsamer und vergessen manche Aufgaben.
Ausbildung und Beruf:
Die Beschäftigten absolvieren, bevor sie ihre Ausbildung oder Tätigkeit aufnehmen, im Allgemeinen ein Praktikum oder eine Arbeitserprobung (von zwei bis acht Wochen) in einem Supermarkt. Während dieser Zeit wird festgestellt, ob die Person fähig ist eine entsprechende Tätigkeit im Supermarkt auszuüben und was evtl. technisch oder organisatorisch verändert werden muss, damit die Person eingestellt werden kann. Nach dem Praktikum oder der Arbeitserprobung beginnt die Person dann mit der Berufsausbildung oder sie nimmt ihre Tätigkeit als nicht ausgebildete Person auf.
1. Berufsausbildung
In den Supermärkten werden die Beschäftigten in zwei Jahren zur Verkäuferin bzw. zum Verkäufer ausgebildet. Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Den Verkäuferinnen bzw. Verkäufern steht, nach der bestandenen Prüfung, der Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt offen. Sie können aber auch, wenn sie möchten, in ihrem ehemaligen Ausbildungsbetrieb weiter als Fachkraft arbeiten. Alternativ können sich die Verkäuferinnen bzw. Verkäufer auch weiterqualifizieren und aufbauend, in dem Zeitraum eines Jahres, zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann im Einzelhandel ausbilden lassen. Während der Ausbildung, zur Verkäuferin bzw. zum Verkäufer und zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann im Einzelhandel, besuchen die Auszubildenden an zwei Tagen in der Woche eine Berufsschule, die zum Werkstättenverbund gehört. In ihr wird eigens aus den Lehrplänen aufbereiteter Lehrstoff, in Abstimmung mit der IHK und der üblichen Berufsschule, vermittelt. Die Auszubildenden erhalten, damit alle Ausbildungsinhalte in Theorie und Praxis besser aufgenommen werden können, zusätzlich ein spezielles Training zur Persönlichkeitsförderung.
2. Ungelernte Beschäftigte
Für die neuen ungelernten Beschäftigten wird in dem Berufsbildungszentrum des Werkstättenverbundes ein Grund- und Aufbaukurs zur Vorbereitung auf die Tätigkeit und zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen angeboten. Grund- und Aufbaukurs bestehen jeweils aus zwei Modulen. Die Dauer des Grundkurses beträgt ca. vier Wochen und die des Aufbaukurses zwei Wochen. Innerhalb des Grundkurses wird das Basiswissen zur Philosophie des Unternehmens, zum Umgang mit der Kundschaft, zur Ware, zum Warentransport und zum Unfallschutz vermittelt. Die theoretisch erworbenen Kenntnisse werden anschließend in praktischen Übungen vor Ort in einem Supermarkt vertieft. Im Aufbaukurs werden die Schwerpunkte des Grundkurses wiederholt und weiter erörtert. Zusätzliche Themen, wie Bewältigung von Konfliktsituationen, sollen helfen die Sozialkompetenz der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer zu fördern bzw. zu erweitern. Auch die ungelernten Beschäftigten können sich, bei Interesse und Eignung, zur Verkäuferin bzw. zum Verkäufer ausbilden lassen.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Die Waren werden aus dem Wareneingangslager, zum Einräumen in die Regale des Verkaufsraumes, von den Beschäftigten mittels Transport- oder Hubwagen transportiert. Die Regale bzw. Ablagen für den Selbstbedienungsbereich müssen täglich von ihnen gefüllt und kontrolliert werden. Falls erforderlich wird abgelaufene verdorbene Ware direkt entsorgt. Zusätzlich muss der Getränkeautomat mit leeren Wagen für das Leergut bestückt werden. Das Leergut der vollen Wagen wird anschließend von den Beschäftigten in die jeweiligen Leergutkästen einsortiert.
Die Supermärkte verfügen auch über eine Fleisch-, Wurst- und Käseabteilung. In diesen Abteilungen ordert die Kundschaft die betreffende Ware an einer Theke bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter. Diese portionieren, wiegen sowie verpacken dann die Ware und übergeben sie der Kundschaft. Das Zahlen der Ware erfolgt dann an der Kasse. Die Beschäftigten an der Kasse schieben die Ware über einen Scanner, teilen der Kundschaft die Höhe des zu zahlenden Betrages mit und geben dieser nach dem Erhalt des Geldes das Wechselgeld zusammen mit einem Kassenzettel zurück. Das Laufband und der Scanner müssen von Zeit zu Zeit gereinigt werden, damit der Barcode mittels Scanner störungsfrei erfasst und somit der Barcode einer Ware bzw. einem Preis in der EDV zugeordnet werden kann. Die Beschäftigten wurden speziell durch Unterweisungen auf die Tätigkeit an der Kasse vorbereitet. Für die Beschäftigten mit einer psychischen Erkrankung mussten keine technischen Hilfen zur behinderungsgerechten Gestaltung eingesetzt werden. Sie werden für Arbeitsaufgaben eingesetzt, deren Abläufe klar strukturiert sind. Somit kommt es nicht zu plötzlichen Veränderungen, die eine Erhöhung der psychischen Belastungen durch, z. B. Zeit- und Leistungsdruck, bedingen könnten. Die Beschäftigten mit einer Körperbehinderung (z. B. Spastik oder Spina bifida) werden speziell für Arbeiten eingesetzt, die von ihnen ohne technische Hilfen ausgeführt werden können, z. B. an der Kasse. Für die Beschäftigten, welche nur eingeschränkt für den Warentransport eingesetzt werden können, stehen entsprechende Transport- bzw. Hubhilfen zur Verfügung.
Die Supermärkte verfügen auch über eine Fleisch-, Wurst- und Käseabteilung. In diesen Abteilungen ordert die Kundschaft die betreffende Ware an einer Theke bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter. Diese portionieren, wiegen sowie verpacken dann die Ware und übergeben sie der Kundschaft. Das Zahlen der Ware erfolgt dann an der Kasse. Die Beschäftigten an der Kasse schieben die Ware über einen Scanner, teilen der Kundschaft die Höhe des zu zahlenden Betrages mit und geben dieser nach dem Erhalt des Geldes das Wechselgeld zusammen mit einem Kassenzettel zurück. Das Laufband und der Scanner müssen von Zeit zu Zeit gereinigt werden, damit der Barcode mittels Scanner störungsfrei erfasst und somit der Barcode einer Ware bzw. einem Preis in der EDV zugeordnet werden kann. Die Beschäftigten wurden speziell durch Unterweisungen auf die Tätigkeit an der Kasse vorbereitet. Für die Beschäftigten mit einer psychischen Erkrankung mussten keine technischen Hilfen zur behinderungsgerechten Gestaltung eingesetzt werden. Sie werden für Arbeitsaufgaben eingesetzt, deren Abläufe klar strukturiert sind. Somit kommt es nicht zu plötzlichen Veränderungen, die eine Erhöhung der psychischen Belastungen durch, z. B. Zeit- und Leistungsdruck, bedingen könnten. Die Beschäftigten mit einer Körperbehinderung (z. B. Spastik oder Spina bifida) werden speziell für Arbeiten eingesetzt, die von ihnen ohne technische Hilfen ausgeführt werden können, z. B. an der Kasse. Für die Beschäftigten, welche nur eingeschränkt für den Warentransport eingesetzt werden können, stehen entsprechende Transport- bzw. Hubhilfen zur Verfügung.
Arbeitsumgebung:
Die meisten Beschäftigten nutzen die öffentlichen Verkehrsmittel für den Arbeitsweg. Die Mitarbeiterin mit Spina bifida benutzt, bedingt durch ihre eingeschränkte Gehfunktion, zusätzlich ein Dreirad mit Pedalantrieb für den Arbeitsweg, den sie nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen kann. Sie benutzt innerhalb des Supermarktes, zum Erreichen ihres Arbeitsplatzes (Kasse), eine Unterarmgehstütze.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
Schlagworte
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
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- Arbeitserprobung |
- Arbeitsmittel |
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- Bildung, Erziehung und Wissenschaft |
- Bildungsportal |
- Depression |
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- Einzelhandelskaufmann/-frau |
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- Finger-Handbewegung |
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- Gehbehinderung |
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- Handhabung und Transport |
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- Kasse |
- Kaufmännischer Beruf |
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- Körperhaltung und Körperteilbewegung |
- Mobilität |
- Mobilitätshilfe |
- Mobilität und Fortbewegung |
- Motorik |
- Motorische Störung |
- Neueinstellung |
- Neurose |
- öffentlicher Personennahverkehr |
- Organisation |
- Palettenhubwagen |
- Positionierungshilfe |
- Praktikum |
- Psyche |
- psychische Belastbarkeit |
- psychische Erkrankung |
- Psychose |
- Qualifizierung |
- Rückenmark |
- Schulter-Armbewegung |
- Soft Skills und Sozialverhalten |
- Sozialverhalten |
- Spina bifida |
- Stehen |
- Stütze |
- Supermarkt |
- Talentplus |
- technische Beratung |
- Teilhabe |
- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Tragen |
- Transport |
- Transportgerät |
- Transporthilfe |
- Transportwagen |
- Umgebungseinflüsse, Sicherheit und Belastungen |
- Unterarmgehstütze |
- Unterricht |
- Verkäufer |
- Verkehr, Handel und Logistik |
- Verkehrsmittel benutzen |
- Vollzeitarbeit |
- Werkstattverbund
ICF-Items
- b122 |
- b126 |
- b1268 |
- b130 |
- b147 |
- b152 |
- b729 |
- b730 |
- b740 |
- b770 |
- b789 |
- d210 |
- d220 |
- d240 |
- d415 |
- d4154 |
- d430 |
- d4300 |
- d4305 |
- d440 |
- d4402 |
- d445 |
- d4458 |
- d450 |
- d460 |
- d465 |
- d470 |
- d4701 |
- d4702 |
- d475 |
- d4750 |
- d710 |
- d720 |
- d740 |
- d750 |
- d825 |
- d839 |
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- d845 |
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- d8451 |
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- d8508 |
- d910 |
- d9108 |
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- e1201 |
- e135 |
- e330 |
- e335 |
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- e530 |
- e5300 |
- e540 |
- e5400 |
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- e5650 |
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- e5900 |
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- s1200 |
- s730 |
- s7300 |
- s73009 |
- s7301 |
- s73019 |
- s750 |
- s7500 |
- s75009 |
- s7501 |
- s75019
Assessments - Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Gehen
- EFL - Handkoordination (rechts/links)
- EFL - Handumwendebewegungen (rechts/links)
- EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
- EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
- EFL - Stehen (längeres/vorgeneigt/Rotation)
- EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
- ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
- ERGOS - Fingergeschicklichkeit
- ERGOS - Handgeschicklichkeit
- ERGOS - Laufen (Gehen)
- ERGOS - Reichen
- ERGOS - statisches/dynamisches Heben
- ERGOS - Stehen
- ERGOS - Tragen
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Armbewegungen
- IMBA - Ausdauer (psychisch)
- IMBA - Feinmotorik (Hand- und Fingergeschicklichkeit)
- IMBA - Gehen/Steigen
- IMBA - Hand-/Fingerbewegungen
- IMBA - Heben
- IMBA - Kontaktfähigkeit
- IMBA - Kritikfähigkeit
- IMBA - Kritisierbarkeit
- IMBA - Misserfolgstoleranz
- IMBA - Ordnungsbereitschaft
- IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
- IMBA - Stehen
- IMBA - Teamarbeit
- IMBA - Tragen
- IMBA - Umstellung
- IMBA - Verantwortung
- MELBA - Ausdauer (psychisch)
- MELBA - Feinmotorik
- MELBA - Kontaktfähigkeit
- MELBA - Kritikfähigkeit
- MELBA - Kritisierbarkeit
- MELBA - Misserfolgstoleranz
- MELBA - Ordnungsbereitschaft
- MELBA - Teamarbeit
- MELBA - Umstellung
- MELBA - Verantwortung
Referenznummer:
R/PB5209
Informationsstand: 02.11.2023