Wo lag die Herausforderung?
Der Verkäufer hat zunehmende Beeinträchtigungen im Wirbelsäulenbereich, wodurch er Schwierigkeiten bei Überkopfarbeiten, dem Einräumen von Waren und Arbeiten mit Drehbewegungen hat. Er wurde deshalb überwiegend an der Kasse eingesetzt, wobei dies unter den vorliegenden Bedingungen behinderungsbedingt auch nicht weiter möglich war, da seine zusätzlichen feinmotorischen Einschränkungen und die einzunehmenden Körperhaltungen in immer stärker belasteten.
Was wurde gemacht?
Es wurde eine neue Kasse mit einem digitalen Bezahlautomaten angeschafft, sodass das Bargeld von der Kundschaft direkt zugeführt werden kann und diese anschließend das Wechselgeld automatisch ausgegeben bekommt. Außerdem kann die Tätigkeit fortan sitzend oder stehend und ohne Drehbewegungen mit ergonomischem Blick auf die Anzeigen ausgeführt werden. Der Arbeitsplatz konnte somit erhalten und gesichert werden.
Schlagworte und weitere Informationen
Das Inklusionsunternehmen schaltete zu Beginn die örtliche Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf ein, die es so nun in NRW gibt. Da der Arbeitsplatz behinderungsgerecht gestaltet werden musste, bezog die Fachstelle den Technischen Beratungsdienst des Inklusionsamtes mit ein. Die Förderung erfolgte durch die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf, die dazu die erforderlichen Mittel vom Inklusionsamt erhält.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
Unternehmen:
Zu dem diakonischen Werk gehören, neben Wohn- und Pflegeangeboten, auch eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) und ein eigenständiges Inklusionsunternehmen.
Beim Inklusionsunternehmen handelt es sich um einen Supermarkt, der als Franchisepartner betrieben wird. Das Franchisekonzept beinhaltet dabei speziell Aspekte, die Menschen mit Behinderungen die Ausübung einer Tätigkeit auf dem ersten Arbeitstakt ermöglichen und somit die berufliche Teilhabe und Inklusion unterstützen.
Der seit einigen Jahren bestehende Supermarkt beschäftigt 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowohl mit als auch ohne Behinderungen.
Beim Inklusionsunternehmen handelt es sich um einen Supermarkt, der als Franchisepartner betrieben wird. Das Franchisekonzept beinhaltet dabei speziell Aspekte, die Menschen mit Behinderungen die Ausübung einer Tätigkeit auf dem ersten Arbeitstakt ermöglichen und somit die berufliche Teilhabe und Inklusion unterstützen.
Der seit einigen Jahren bestehende Supermarkt beschäftigt 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowohl mit als auch ohne Behinderungen.
Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:
Bei dem Mann kam es mit zunehmendem Alter zu starken Beeinträchtigungen an der Wirbelsäule. Behinderungsbedingt sollte er nicht mehr für Tätigkeiten eingesetzt werden, die ein häufiges sowie schweres Heben sowie Tragen und die Einnahme bestimmter Körperhaltungen erfordern. Dies gilt beispielsweise bei Überkopfarbeiten zum Einräumen von Waren, das Einräumen von Waren mit einem Gewicht über 5 Kilogramm und Arbeiten mit Drehbewegungen. Eine spastische Lähmung und die damit eingeschränkte Feinmotorik erschweren ihm zudem zusätzlich das Arbeiten, wie beim Greifen von Geldscheinen und Münzen. Aufgrund der behinderungsbedingten Beeinträchtigungen ist der Mann schwerbehindert.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann arbeitet als Verkäufer beim Supermarkt und ist dort überwiegend an der Kasse tätig.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Um das Arbeitsverhältnis zu sichern, wurde der Arbeitsplatz des Mitarbeiters im Kassenbereich behinderungsgerecht gestaltet. Es wurde eine neue Kasse mit einem digitalen Bezahlautomaten angeschafft, sodass das Bargeld von der Kundschaft direkt zugeführt werden kann und diese anschließend das Wechselgeld automatisch ausgegeben bekommen. Dadurch entfällt das behinderungsbedingte eingeschränkte Greifen von Münzen und Geldscheinen für den Mitarbeiter.
Im Rahmen der behinderungsgerechten Gestaltung wurden auch die Bedingungen, in Bezug auf die Arbeitshaltung an die Einschränkungen des Mitarbeiters, angepasst. Früher handelte es sich um eine rein statischen Sitzarbeitsplatz, an dem der Mitarbeiter zusätzlich häufige Drehbewegungen ausführen musste, da die Kasse mit Display und das Warenband im rechten Winkel zueinander angeordnet waren. Die Tätigkeit kann nun im Sitzen oder Stehen ausgeführt werden, wobei der Mitarbeiter parallel zum Band bzw. Einscannen arbeiten und auch die notwendigen Anzeigen der Kasse entsprechend in einer ergonomischen Körperhaltung, ohne Drehbewegungen, ablesen kann.
Im Rahmen der behinderungsgerechten Gestaltung wurden auch die Bedingungen, in Bezug auf die Arbeitshaltung an die Einschränkungen des Mitarbeiters, angepasst. Früher handelte es sich um eine rein statischen Sitzarbeitsplatz, an dem der Mitarbeiter zusätzlich häufige Drehbewegungen ausführen musste, da die Kasse mit Display und das Warenband im rechten Winkel zueinander angeordnet waren. Die Tätigkeit kann nun im Sitzen oder Stehen ausgeführt werden, wobei der Mitarbeiter parallel zum Band bzw. Einscannen arbeiten und auch die notwendigen Anzeigen der Kasse entsprechend in einer ergonomischen Körperhaltung, ohne Drehbewegungen, ablesen kann.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
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Assessments - Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Handkoordination (rechts/links)
- EFL - Handumwendebewegungen (rechts/links)
- EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
- EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
- EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
- ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
- ERGOS - Dreipunktgriff
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- ERGOS - Schlüsselgreifkraft
- ERGOS - statisches/dynamisches Heben
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- IMBA - Feinmotorik (Hand- und Fingergeschicklichkeit)
- IMBA - Hand-/Fingerbewegungen
- IMBA - Heben
- IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
- IMBA - Tragen
- MELBA - Feinmotorik
Referenznummer:
Pb/111181
Informationsstand: 17.10.2022