Praxisbeispiel
Arbeits­platz­gestaltung für einen neu eingestellten Industriemechaniker

Wo lag die Herausforderung?

Der Industriemechaniker hat nur noch 30 Prozent Sehvermögen. Behinderungsbedingt ist ihm nur mittelschwere Arbeit zuzumuten, bei der er nicht unter Zeitdruck steht und schweres Heben und Tragen über 20 Kilogramm vermeiden sollte. Sein neuer Arbeitsplatz, an dem er Material transportiert und sägt, musste entsprechend gestaltet werden.

Was wurde gemacht?

Zum Ein- und Auslagern des Materials steht dem Industriemechaniker ein bereits vorhandener Kran zur Verfügung, so dass für ihn belastende Hebe- und Tragearbeiten entfallen. Um das Material für die Produktion zuschneiden zu können, musste für ihn eine entsprechend geeignete Kaltkreissägemaschine mit Display bzw. Bedienbildschirm und aus Sicherheitsgründen mit abgekapseltem Bearbeitungsraum im Betriebszustand angeschafft werden. Den Bedienbildschirm kann er mit Hilfe einer Vergrößerungssoftware problemlos nutzen.

Der im Unternehmen neu geschaffene behinderungsgerechte Arbeitsplatz wurde vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt teilweise gefördert, da im Wechselschichtdienst auch noch ein anderer Kollege ohne Schwerbehinderung an dem Arbeitsplatz eingesetzt wird. Die Bindefrist für den Arbeitsplatz zur Beschäftigung einer Person mit einer Schwerbehinderung wurde auf acht Jahre festgelegt. Die Beratung erfolgte durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes. Außerdem erhielt das Unternehmen von der Arbeitsagentur einen Eingliederungszuschuss als Lohnkostenzuschuss.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.

Unternehmen:

Es handelt sich um ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen, welches Siebdruckmaschinen, Kopiereinrichtungen, Handdrucktische usw. herstellt. Das Unternehmen stellte einen Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung neu ein, da es die Produktion vergrößern möchte.

Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:

Der Mann hat eine Sehbehinderung mit einem Restsehvermögen von 30 Prozent. Er kann optische Informationen, wie z. B. Schrift oder Symbole, nur eingeschränkt wahrnehmen. Er hat zusätzlich Herzrhythmusstörungen. Laut arbeitsmedizinischem Gutachten kann der Mann Arbeiten vollschichtig in Wechselschicht sowohl im Freien als auch in Werkhallen verrichten. Dabei ist ihm ständig mittelschwere Arbeit zuzumuten. Diese Arbeiten sollten möglichst nicht mit Zeitdruck oder Beanspruchungen durch Heben oder Tragen über 20 Kilogramm verbunden sein. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 100.

Ausbildung und Beruf:

Der Mann hat in einem Berufsbildungswerk eine Ausbildung zum Industriemechaniker absolviert und wurde neu vom Unternehmen für den Schichtdienst in der Produktion eingestellt.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:

Der Mitarbeiter soll aufgrund seiner Fachkenntnisse im Bereich Metall bzw. seiner Ausbildung hauptverantwortlich die Aufgaben im Materiallager übernehmen. Dazu gehören die Ein- bzw. Auslagerung und der Zuschnitt des Materials für die Produktion. Das eingelagerte Stangenmaterial hat einzeln eine maximale Abmessung von sechs Metern und ein Gewicht von bis zu 30 Kilogramm, wobei 80 Prozent des einzelnen Materials weniger als 20 Kilogramm wiegen und zur Einlagerung ein vorhandener Kran in der Halle eingesetzt werden kann. Damit entfallen für den Mitarbeiter belastende Hebe- und Tragearbeiten.
Um das Material für die Aufträge zuschneiden zu können, musste für den Mitarbeiter eine entsprechend geeignete Kaltkreissägemaschine angeschafft werden. Diese Maschine ist neben der normalen Ausstattung mit einem NC-gesteuerten Nachschubsystem, einem kompletten separaten Steuerpult mit integriertem Bildschirm inkl. einer Bildschirmvergrößerung sowie einer zusätzlichen Sicherheitsausstattung und kompletter Abkapselung des Bearbeitungsraumes im Betriebszustand ausgestattet. Die besonderen Ansprüche an die sicherheitstechnische Ausstattung und das eingeschränkte Sehvermögen sind ausreichend erfüllt. Auch die Voraussetzung für eine qualitative Ausführung der Arbeit ist durch den Bildschirm mit den Vergrößerungsmöglichkeiten sichergestellt.

Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
  • EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
  • EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
  • ELA - Heben
  • ELA - Tragen
  • ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
  • ERGOS - Sehen
  • ERGOS - statisches/dynamisches Heben
  • ERGOS - Tragen
  • IMBA - Arbeitssicherheit
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Heben
  • IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
  • IMBA - Schichtarbeit
  • IMBA - Sehen
  • IMBA - Tragen
  • IMBA - Unfallgefährdung

Referenznummer:

R/PB1814


Informationsstand: 10.04.2025