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Praxisbeispiel Berufliche Inklusion einer Sozialpädagogin

Wo lag die Herausforderung?

Die Sozialpädagogin kann nur sehr eingeschränkt mit Hörgeräten Lautsprache und Signale wahrnehmen. Dies ist aber nur möglich, wenn die Personen deutlich sowie langsam sprechen, es ruhig ist und sie das Mundbild sehen kann. Trotz Hörgeräte ist aber eine Kommunikation per Telefon nicht möglich. Daher musste eine Lösung dafür für den Arbeitsplatz gefunden werden.

Was wurde gemacht?

Für Telefonate nutzt die Sozialpädagogin einen Ferndolmetschdienst über das Internet zum Dolmetschen. Sie bevorzugt dazu die Form des Schriftdolmetschdienstes, der in dieser Anwendungsart auch ein Telefonieren zwischen hörenden und gehörlosen Menschen ermöglicht. Für Teambesprechungen nutzt sie eine gebärdendolmetschende Person vor Ort. Sie benötigt für direkte Gespräche mit nur einer Person keine Unterstützung.

Schlagworte und weitere Informationen

Das Integrations- bzw. Inklusionsamt förderte das Laptop zur Nutzung des Online-Dienstes bzw. Ferndienstes zum Dolmetschen und auch die Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden vor Ort. Die Kosten für die Studienassistenz wurden vom Sozialhilfeträger übernommen. Die zuzahlungsfreien Hörgeräte wurden von der gesetzlichen Krankenversicherung gefördert.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.-Nummern der Integrations- bzw. Inklusionsämter, von Gebärdensprachdolmetscherinnen sowie Gebärdensprachdolmetschern und von Ferndiensten zum Dolmetschen.

Unternehmen:

Das Unternehmen betreibt u. a. eine Wohneinrichtung (Betreutes Wohnen) für Menschen mit Gehörlosigkeit.

Behinderung und Beeinträchtigung der Mitarbeiterin:

Die Frau ist hochgradig schwerhörig und nur mit Hilfe von Hörgeräten fähig akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, sehr eingeschränkt wahrzunehmen. Dies ist aber nur möglich, wenn die Personen deutlich sowie langsam sprechen, es ruhig ist und sie das Mundbild sehen kann. Alternativ ist mit ihr auch eine Kommunikation über die Gebärdensprache möglich.

Übergang Schule – Beruf:

Die Frau erwarb an einer Regelschule den Realschulabschluss. Zunächst fing sie auf Empfehlung der Arbeitsagentur eine handwerkliche Ausbildung zur Konditorin an, die sie aber bedingt durch Kommunikationsprobleme abbrach. Ihren Neigungen und Möglichkeiten entsprechend absolvierte sie danach eine zweijährige Ausbildung zur Kinderpflegerin an einer berufsbildenden Schule für Menschen mit Hörschädigung bzw. Berufsfachschule. Nach der Ausbildung besuchte sie an der berufsbildenden Schule die Fachoberschule, die sie mit der Fachhochschulreife verließ. Anschließend machte sie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bei einer Sozialstation der Caritas. Während des FSJ fasste sie den Entschluss Sozialpädagogik (Soziale Arbeit) zu studieren. Im Grundstudium nutze sie hauptsächlich eine FM-Anlage. Zudem konnte sie zur Kommunikation bzw. Übersetzung der Vorlesungsinhalte eine Studienassistenz (Schreibkraft oder Gebärdensprachdolmetschende) einbeziehen. Während ihres Studiums absolvierte sie ein Praxissemester bei ihrem jetzigen arbeitgebenden Unternehmen und bewarb sich im Anschluss dort als studentische Hilfskraft zur Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. als Alltagsbegleiterin. Nach dem Studium erhielt sie vom Unternehmen ein Beschäftigungsangebot und wurde fest als Alltagsbegleiterin eingestellt.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:

Die Alltagsbegleiterin unterstützt und berät Menschen mit Gehörlosigkeit, psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung des Wohnheims. Diese können teilweise nicht richtig lesen oder schreiben und bekommen beispielsweise ihre Post in Gebärdensprache übersetzt, Hilfe bei Anträgen (z. B. Betreutes Wohnen, Sozialamt oder Rentenversicherung) oder Begleitung bei ärztlichen Besuchen und Ämtern. Dafür muss sie unter anderem Hilfepläne im Büro am Laptop schreiben und an Hilfeplankonferenzen teilnehmen. Einige der Bewohnerinnen und Bewohner arbeiten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), wo sie zwischen ihnen und den Gruppenleitenden übersetzt und somit zur besseren Kommunikation und Beseitigung von Missverständnissen beiträgt.

Arbeitsorganisation:

Für Telefonate nutzt die Alltagsbegleiterin den Gebärdensprachdienst Tess, der mit seinen Angeboten (Schrift- oder Videodolmetschen) barrierefreies Telefonieren zwischen hörenden und gehörlosen Menschen ermöglicht. Die Mitarbeiterin bevorzugt die Telekommunikation über Schriftsprache und nimmt deshalb schriftlich über ihr Laptop und das Internet Kontakt zu einer Dolmetscherin bzw. einem Dolmetscher von Tess auf. Diese rufen die hörenden Gesprächsbeteiligten an und übersetzt die von der Alltagsbegleiterin verfassten Inhalte in Lautsprache. Die von den hörenden Gesprächsbeteiligten in Lautsprache formulierten Inhalte werden umgekehrt von der Dolmetscherin bzw. vom Dolmetscher in Schrift bzw. Texte übersetzt und an die Alltagsbegleiterin übermittelt. Für Teambesprechungen, wie z. B. Hilfeplankonferenzen, nutzt sie eine Gebärdensprachdolmetscherin bzw. einen Gebärdensprachdolmetscher vor Ort. Sie benötigt für direkte Gespräche mit nur einer Person keine Unterstützung bzw. "Übersetzung".

Eigendarstellung der Mitarbeiterin zur beruflichen Inklusion:

Mit der beruflichen Kommunikation ist die Alltagsbegleiterin zufrieden. Der berufliche Alltag wird nach ihrer Meinung zeigen, ob sie weitere Hilfsmittel (z. B. zur Rufzeichenanzeige) benötigt. In Bezug auf die kommunikative Unterstützung durch Gebärdensprachdolmetschende, wünscht sie sich mehr Personen mit einer solchen Ausbildung. Da es nur wenige gibt und diese bereits lange Zeit im Voraus ausgebucht sind.

Schlagworte

ICF-Items

Assessments - Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • ERGOS - Hören
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Gestik/Mimik
  • IMBA - Hören
  • IMBA - Schall/Lärm

Referenznummer:

Pb/110821


Informationsstand: 19.04.2023