Praxisbeispiel

Wo lag die Herausforderung?
Das Unternehmen wollte in der Logistik die Arbeitsweise zur Kommissionierung verändern und weiter digitalisieren. Dabei sollten auch die Fähigkeiten und Einschränkungen von Beschäftigten mit Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit berücksichtigt werden.
Was wurde gemacht?
Das neue System zur digital unterstützten Kommissionierung beruht auf einer Datenbrille zur visuellen Anzeige der Informationen im Sichtfeld der Beschäftigten. Außerdem kann, falls erforderlich, eine Gebärdensprachdolmetscherin oder ein Gebärdensprachdolmetscher angefordert werden.
Das Forschungsprojekt Work-by-Inclusion wurde aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Die Projektbeteiligten waren der Lehrstuhl für Fördertechnik, Materialfluss und Logistik (fml) der Technischen Universität München, das Softwareunternehmen CIM GmbH und als Initiator die Schmaus GmbH. Die Vermittlung und Beratung der Beschäftigten erfolgte durch den Integrationsfachdienst Chemnitz, wobei das Unternehmen von der Arbeitsagentur für die Einstellung und Einarbeitung der Beschäftigten mit Hörschädigung einen Eingliederungszuschuss erhielt.
In REHADAT finden Sie auch Fachdienste für Menschen mit Hörbehinderung und Kontaktdaten zu Arbeitsagenturen sowie Gebärdensprachdolmetscherinnen bzw. Gebärdensprachdolmetschern.
In REHADAT finden Sie auch Fachdienste für Menschen mit Hörbehinderung und Kontaktdaten zu Arbeitsagenturen sowie Gebärdensprachdolmetscherinnen bzw. Gebärdensprachdolmetschern.
Unternehmen:
Das Familienunternehmen Schmaus GmbH ist ein Fachhandelsunternehmen für Bürobedarf mit eigenem Logistikcenter und beschäftigt rund 50 Personen. Das Unternehmen setzt besonders auf die Kompetenz von Menschen mit Einschränkungen. Dies spiegelt auch der Einsatz von Beschäftigten mit Behinderung und konkret Beschäftigten mit einer Hörschädigung wider. Das Engagement zur beruflichen Teilhabe bzw. Inklusion wurde bereits mehrfach ausgezeichnet - u. a. mit dem Inklusionspreis für die Wirtschaft und dem Inklusionspreis Kommunaler Sozialverband Sachsen.
Im Rahmen des Projektes Work-by-Inclusion wurde der Arbeitsprozess für Menschen mit einer Hörschädigung zur Inklusion beim Unternehmen durch moderne Arbeitshilfen angepasst und weiter digitalisiert.
Im Rahmen des Projektes Work-by-Inclusion wurde der Arbeitsprozess für Menschen mit einer Hörschädigung zur Inklusion beim Unternehmen durch moderne Arbeitshilfen angepasst und weiter digitalisiert.
Kommentar des Unternehmens zur Inklusion:
Wir haben in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Integrationsfachdienst schon vor Beginn des Projektes erfolgreich Menschen mit Behinderung beschäftigt. Da bei bestimmten Tätigkeiten Störgeräusche hörende Mitarbeiter ablenken, kam uns die Idee, dort Mitarbeiter mit einer Einschränkung als besondere Fähigkeit einzusetzen. So stellten wir vermehrt Personen mit Hörbehinderung ein, weil sie weniger durch Störgeräusche beeinflusst und abgelenkt werden und sich deshalb besonders für den Einsatz in der Kommissionierung eignen - wo Genauigkeit und Konzentration zur Vermeidung von Fehlern erforderlich sind. Aufgrund der guten Erfahrungen und Stärken setzten wir unsere Mitarbeiter mit Hörbehinderung auch zunehmend in anderen Abteilungen im Logistikbereich ein.
Natürlich ist es aufgrund des Fachkräftemangels nicht leicht gute Leute zu bekommen. So ist es für uns von Vorteil, dass wir die Erfahrungen und Voraussetzungen haben, um auch Mitarbeiter mit Handicap zu beschäftigen.
Natürlich ist es aufgrund des Fachkräftemangels nicht leicht gute Leute zu bekommen. So ist es für uns von Vorteil, dass wir die Erfahrungen und Voraussetzungen haben, um auch Mitarbeiter mit Handicap zu beschäftigen.
Behinderung und Beeinträchtigung der Beschäftigten:
Zur Beschleunigung der Prozessabläufe und Steigerung der Effizienz werden in der Logistik u. a. vermehrt Technologien eingesetzt, bei denen das Kommissionieren nach sprachlichen Ansagen, dem sog. Pick-by-Voice-Prinzip, erfolgt. Pick-by-Voice ist für Beschäftigte mit Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit nicht geeignet, da sie nur eingeschränkt oder nicht fähig sind akustische Informationen, wie z. B. Lautsprache oder Signale, wahrzunehmen. Je nach Grad der Hörschädigung und Art der Umgebungseinflüsse müssen daher hörbare Informationen akustisch verstärkt oder so verändert werden, dass sie optisch oder taktil wahrgenommen werden können. Daher wurde in der Schmaus GmbH eine Lösung durch den Einsatz der Pick-by-Vision-Technologie angestrebt.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Das neue System zur digital unterstützten Kommissionierung im Lager beruht auf einer Datenbrille zur visuellen Anzeige der Informationen im Sichtfeld des Beschäftigten. Die Datenbrille besteht aus einem Brillengestell mit eingebautem oder am Gestell montiertem Computer, einem Akku zur Stromversorgung und einem Bildschirm, der über einen Gelenkarm direkt vor dem Auge platziert werden kann. Um eine einseitige Belastung durch das Gewicht der Technik (Akku, Display, Computer) zu vermeiden, ist der Akku auf der anderen Seite des Brillengestells platziert und gleicht so die Belastung durch Computer und Display aus. Die Brille wiegt noch etwa 100 g und kann daher gut für längere Zeit getragen werden. Da der Akku der Datenbrillen für einen Arbeitstag von acht Stunden nicht ausreichend ist, tragen die Beschäftigten eine Powerbank mit sich, die die Brille zusätzlich mit Strom versorgen kann. Die Datenbrille ist über Bluetooth mit einem Handscanner verbunden, der mit einem Gummizug am Gürtel der Beschäftigten befestigt ist. Über ein im Lager aufgebautes WLAN-Netz erhält die Datenbrille vom Zentralrechner Informationen zur Kommissionierung von neuen Aufträgen. Der Beschäftigte bekommt immer möglichst wenige Informationen im Display der Brille angezeigt. Dabei wird meist auf Piktogramme zurückgegriffen, um Text zu vermeiden. Text kann schlechter von Beschäftigten mit Gehörlosigkeit verarbeitet werden, da sich die Grammatik der Lautsprache und der Gebärdensprache grundsätzlich unterscheiden. Piktogramme übermitteln einen eineindeutigen Befehl und können von allen Beschäftigten ohne und mit einer Hörbehinderung gleich verstanden werden.
Zu Beginn der Kommissionierung eines Auftrages wird den Beschäftigten der Standort des Artikels über ein Nummernsystem im Display der Brille angezeigt. Anhand der Nummer und der Aufteilung des Lagers kennen die Beschäftigten die genaue Position der Artikel. Sobald er oder sie an der entsprechenden Position angekommen sind, scannen sie mit dem Handscanner einen Code am Regal, der die aktuelle Position bestimmt. Anhand des Codes prüft das System, ob sich die Beschäftigten beim richtigen Artikel befindet. Wurde ein falscher Code gescannt, erscheint eine Fehlermeldung im Bildschirm, die den jeweiligen Kommissionierenden auf den Fehler hinweist. Erst wenn die Beschäftigten sich an der richtigen Position befinden und sie dies auch quittiert haben, wird die Menge der einzusammelnden Artikel im Display angezeigt. Ein weiterer Scan mit dem Handscanner bestätigt die korrekte Menge an herausgenommener Ware. Nun bringt die Kommissioniererin bzw. der Kommissionierer die Artikel zum passenden Kommissionierbehälter, welcher der Bestellung zugeordnet ist. Die Behälter bewegen sich automatisch über ein schienenähnliches Rollensystem durch das Lager und befinden sich maximal acht Meter von den Beschäftigten entfernt, um große Laufstrecken zu vermeiden. Die Beschäftigten scannen den Code am Behälter und quittieren so, dass sie den Artikel in den richtigen Behälter gelegt haben. Erkennt die Prüfung durch das System keinen Fehler und der Auftrag ist komplett, wird ein neuer Auftrag im Display der Brille eingeblendet.
Mit Hilfe der Datenbrille können Kommissioniererinnen bzw. Kommissionierer effizienter arbeiten, da sie keine weiteren Zettel mittragen und abhaken müssen, sondern alle wichtigen Informationen über das Display der Datenbrille erhalten. Durch die einfache Bedienung kann die Datenbrille gleichwertig von allen Beschäftigten zur Kommissionierung eingesetzt werden.
Außerdem verbessert die Datenbrille die Kommunikation zwischen den Beschäftigten. Über die Tasten am Brillengestell oder dem Scanner können kurze Nachrichten verschickt werden. So erhalten beispielsweise auch die Beschäftigten mit einer Hörbehinderung alle Informationen zu sozialen und internen Ereignissen im Betrieb.
Zu Beginn der Kommissionierung eines Auftrages wird den Beschäftigten der Standort des Artikels über ein Nummernsystem im Display der Brille angezeigt. Anhand der Nummer und der Aufteilung des Lagers kennen die Beschäftigten die genaue Position der Artikel. Sobald er oder sie an der entsprechenden Position angekommen sind, scannen sie mit dem Handscanner einen Code am Regal, der die aktuelle Position bestimmt. Anhand des Codes prüft das System, ob sich die Beschäftigten beim richtigen Artikel befindet. Wurde ein falscher Code gescannt, erscheint eine Fehlermeldung im Bildschirm, die den jeweiligen Kommissionierenden auf den Fehler hinweist. Erst wenn die Beschäftigten sich an der richtigen Position befinden und sie dies auch quittiert haben, wird die Menge der einzusammelnden Artikel im Display angezeigt. Ein weiterer Scan mit dem Handscanner bestätigt die korrekte Menge an herausgenommener Ware. Nun bringt die Kommissioniererin bzw. der Kommissionierer die Artikel zum passenden Kommissionierbehälter, welcher der Bestellung zugeordnet ist. Die Behälter bewegen sich automatisch über ein schienenähnliches Rollensystem durch das Lager und befinden sich maximal acht Meter von den Beschäftigten entfernt, um große Laufstrecken zu vermeiden. Die Beschäftigten scannen den Code am Behälter und quittieren so, dass sie den Artikel in den richtigen Behälter gelegt haben. Erkennt die Prüfung durch das System keinen Fehler und der Auftrag ist komplett, wird ein neuer Auftrag im Display der Brille eingeblendet.
Mit Hilfe der Datenbrille können Kommissioniererinnen bzw. Kommissionierer effizienter arbeiten, da sie keine weiteren Zettel mittragen und abhaken müssen, sondern alle wichtigen Informationen über das Display der Datenbrille erhalten. Durch die einfache Bedienung kann die Datenbrille gleichwertig von allen Beschäftigten zur Kommissionierung eingesetzt werden.
Außerdem verbessert die Datenbrille die Kommunikation zwischen den Beschäftigten. Über die Tasten am Brillengestell oder dem Scanner können kurze Nachrichten verschickt werden. So erhalten beispielsweise auch die Beschäftigten mit einer Hörbehinderung alle Informationen zu sozialen und internen Ereignissen im Betrieb.
Arbeitsorganisation:
Jede fest angestellte Person, die häufig in der Kommissionierung eingesetzt wird, besitzt ein auf sie abgestimmtes Datenbrillengestell. In diesem Zusammenhang arbeitet das Unternehmen mit einem Optiker zusammen, der die optischen Eigenschaften wie Dioptrien oder Augendominanz der Beschäftigten feststellt. Auf Grundlage der Ergebnisse wird die Datenbrille individuell angepasst. Dies ist wichtig, um auch längere Zeit am Stück mit der Brille arbeiten zu können, ohne die Augen zu stark zu beanspruchen. Durch die spezielle Anpassung kann eine Brille jedoch nicht direkt, zum Beispiel bei Schichtwechsel, an eine andere Person weitergegeben werden.
Für Praktikantinnen bzw. Praktikanten oder Beschäftigte, die nur selten in der Kommissionierung tätig sind, verfügt das Unternehmen über universelle Brillen-Modelle. Diese bestehen nur aus einem Drahtbrillengestell, das über einer normalen Brille oder ganz ohne Gläser getragen werden kann. Jedoch eignen sich diese Modelle für Beschäftigte mit eigener Brille weniger, vor allem bei längeren Arbeitszeiträumen.
Wichtige Termine, wie Schulungen oder Prozessumstellungen, werden durch eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen Gebärdensprachdolmetscher begleitet, um die Beschäftigten mit Gehörlosigkeit optimal einzubinden. Sie können bis zu 24 Stunden vor dem angedachten Termin bei dem zuständigen Integrationsfachdienst angefordert werden. Als vermehrt Menschen mit Hörschädigung beschäftigt wurden, unterstütze das Unternehmen auch die Landesdolmetscherzentrale mit einem sog. Kollegenseminar vor Ort. Im Rahmen des Seminars wurden die Beschäftigten u. a. über die Gebärdensprache und Formen der Kommunikation informiert. Zudem arbeiteten gemischte Gruppen für mehrere Tage zusammen. So konnte die Hörenden besser ein Verständnis für Kolleginnen und Kollegen mit einer Hörschädigung entwickeln - einige haben sogar ein paar Gebärden gelernt.
Der Integrationsfachdienst unterstützte die Beschäftigten außerdem dabei, aktiv am Entwicklungsprozess des Projektes teilzunehmen und Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Für Praktikantinnen bzw. Praktikanten oder Beschäftigte, die nur selten in der Kommissionierung tätig sind, verfügt das Unternehmen über universelle Brillen-Modelle. Diese bestehen nur aus einem Drahtbrillengestell, das über einer normalen Brille oder ganz ohne Gläser getragen werden kann. Jedoch eignen sich diese Modelle für Beschäftigte mit eigener Brille weniger, vor allem bei längeren Arbeitszeiträumen.
Wichtige Termine, wie Schulungen oder Prozessumstellungen, werden durch eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen Gebärdensprachdolmetscher begleitet, um die Beschäftigten mit Gehörlosigkeit optimal einzubinden. Sie können bis zu 24 Stunden vor dem angedachten Termin bei dem zuständigen Integrationsfachdienst angefordert werden. Als vermehrt Menschen mit Hörschädigung beschäftigt wurden, unterstütze das Unternehmen auch die Landesdolmetscherzentrale mit einem sog. Kollegenseminar vor Ort. Im Rahmen des Seminars wurden die Beschäftigten u. a. über die Gebärdensprache und Formen der Kommunikation informiert. Zudem arbeiteten gemischte Gruppen für mehrere Tage zusammen. So konnte die Hörenden besser ein Verständnis für Kolleginnen und Kollegen mit einer Hörschädigung entwickeln - einige haben sogar ein paar Gebärden gelernt.
Der Integrationsfachdienst unterstützte die Beschäftigten außerdem dabei, aktiv am Entwicklungsprozess des Projektes teilzunehmen und Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Arbeitsschutz:
Im Notfall, wie bei einem Brand, wird im Display der Datenbrille ein entsprechendes Alarm- oder Notsignal angezeigt. Die Beschäftigten mit Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit erhalten so die notwendigen Informationen zur Evakuierung. Da technische Fehler in solchen Fällen nicht auszuschließen sind, besitzen die Betroffenen zusätzlich einen zugeteilten Evakuierungshelfer bzw. eine zugeteilte Evakuierungshelferin.
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Informationsstand: 05.08.2020