Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Die Mitarbeiter des Projekts sind sehbehindert oder blind und benötigen entsprechende Hilfsmittel für ihre Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz.
Was wurde gemacht?
Die Bildschirmarbeitsplätze der sehbehinderten Mitarbeiter wurden mit einer Bildschirmvergrößerungssoftware und die der blinden Mitarbeiter wurden zum Lesen der Bildschirminhalte mit einer Braillezeile sowie mit einem Screenreader ausgestattet. Außerdem stehen den sehbehinderten Mitarbeitern Bildschirmlesegeräte und Monitorschwenkarme zur Verfügung.
Die erforderliche Arbeitsplatzgestaltung und die Schulung durch den Hilfsmittelanbieter wurden vom Integrationsamt gefördert. Die Koordination der Maßnahme sowie die Kontaktherstellung zum Integrationsamt und Fachdienst für blinde und sehbehinderte Menschen erfolgten über die Projektleitung. Der Fachdienst für blinde und sehbehinderte Menschen begleitete dabei beratend die Maßnahme.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.-Nummern der Integrationsämter.
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Unternehmen:
Die DHL Group ist ein weltweit tätiger Konzern für Logistik und Briefkommunikation. In Deutschland gehören zur DHL Group die Deutsche Post mit Schwerpunkt Briefsendungen und DHL mit Schwerpunkt Paketsendungen. Beim Konzern spielen Vielfalt, Chancengerechtigkeit, Inklusion und Zugehörigkeit eine wichtige Rolle. So werden diese Aspekte deshalb auch mit als Erfolgsfaktoren für den Konzern gesehen. Zur Umsetzung sollen dabei beispielsweise Menschen mit Behinderungen aktiv zur Inklusion unterstützt werden, damit sie ihre Fähigkeiten einbringen und somit ihr Potenzial voll ausschöpfen können.
Projektbeschreibung:
Unter fachlicher Begleitung des Integrationsamtes und unter der Führung eines Projektleiters hat die Deutsche Post DHL ein Projekt bei der Serviceniederlassung Finance & HR Operations Germany - PERSONAL DIREKT in Fulda zur Förderung von Kollegen mit Behinderung in zwei Phasen initiiert. Bei den Kollegen handelt es sich um drei sehbehinderte und drei blinde Personen, die organisatorisch und technisch zur Serviceniederlassung in Fulda gehören, aber jeweils in der Niederlassung BRIEF in der Nähe ihres Heimatortes arbeiten.
Erste Projekt-Phase
In einer internen Suche wurden vom Projektleiter, unter Beteiligung der Mitarbeitervertretung (Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat), geeignete Kandidaten über telefonische Vorgespräche und Vorauswahlgespräche ermittelt. Dabei mussten die Kandidaten Voraussetzungen wie Kenntnisse über den PC, die Brailleschrift und den Umgang mit technischen Hilfsmitteln (z. B. Braillezeile und Screenreader) besitzen.
Zweite Projekt-Phase
Mit Hilfe von insgesamt 7 Paten und 2 Trainern wurde ihnen umfangreiches Wissen, u. a. zu Tarif- und Beamtenrecht, Steuern, Sozialversicherung und IT/SAP-Anwendungen vermittelt. Neben den fachlichen Herausforderungen standen die Paten und Trainer den blinden und sehbehinderten Mitarbeitern auch bei technischen Fragen zur Seite. Die Qualifizierung fand zentral am Standort der Serviceline PERSONAL DIREKT in Fulda statt. Der Einsatz in der Praxis erfolgt von den jeweiligen Heimatstandorten aus. Die Kollegen sind dennoch eng an PERSONAL DIREKT angebunden, was durch einen ständigen telefonischen Kontakt und regelmäßige Einsätze am Standort Fulda erreicht wird.
Erste Projekt-Phase
In einer internen Suche wurden vom Projektleiter, unter Beteiligung der Mitarbeitervertretung (Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat), geeignete Kandidaten über telefonische Vorgespräche und Vorauswahlgespräche ermittelt. Dabei mussten die Kandidaten Voraussetzungen wie Kenntnisse über den PC, die Brailleschrift und den Umgang mit technischen Hilfsmitteln (z. B. Braillezeile und Screenreader) besitzen.
Zweite Projekt-Phase
Mit Hilfe von insgesamt 7 Paten und 2 Trainern wurde ihnen umfangreiches Wissen, u. a. zu Tarif- und Beamtenrecht, Steuern, Sozialversicherung und IT/SAP-Anwendungen vermittelt. Neben den fachlichen Herausforderungen standen die Paten und Trainer den blinden und sehbehinderten Mitarbeitern auch bei technischen Fragen zur Seite. Die Qualifizierung fand zentral am Standort der Serviceline PERSONAL DIREKT in Fulda statt. Der Einsatz in der Praxis erfolgt von den jeweiligen Heimatstandorten aus. Die Kollegen sind dennoch eng an PERSONAL DIREKT angebunden, was durch einen ständigen telefonischen Kontakt und regelmäßige Einsätze am Standort Fulda erreicht wird.
Behinderung und Funktionseinschränkung der Mitarbeiter des Projektes:
Die sehbehinderten Mitarbeiter können optische Informationen (z. B. Schrift) nur vergrößert und besser kontrastreich wahrnehmen. Bei den blinden Mitarbeitern müssen die optischen Informationen über andere Sinneskanäle wahrgenommen werden. Dazu müssen die optischen Informationen (z. B. Schrift) so umgewandelt werden, dass sie taktil mit den Fingern (z. B. Brailleschrift) oder akustisch (z. B. Sprachausgabe) wahrgenommen werden können. Bei einem der blinden Mitarbeiter liegt auf dem rechten Auge eine Restsehfähigkeit von ca. einem Prozent vor. Er kann optische Informationen deshalb auf diesem Auge noch sehr schemenhaft wahrnehmen.
Ausbildung und Beruf:
Nach dem Auswahlverfahren wurden die Mitarbeiter in einer sechsmonatigen Qualifizierungsmaßnahme intern, durch die Trainer und Paten der Serviceniederlassung Finance & HR Operations Germany - PERSONAL DIREKT, zum Callcenter- bzw. Telefonagenten für die Hotline bei internen Anfragen der Beschäftigten der Deutschen Post DHL geschult. Insbesondere die Erprobung und der sichere Umgang mit den Hilfsmitteln waren dabei besonders wichtig und geschahen in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern, dem Integrationsfachdienst für blinde und sehbehinderte Menschen und dem Hilfsmittelanbieter.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Die Telefonagenten arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen im Büro. An ihren Bildschirmarbeitsplätzen bearbeiten sie interne Anfragen per Telefon (Hotline) sowie E-Mail und Antworten auf Sprachnachrichten (vom Anrufbeantworter) von Beschäftigten der Deutschen Post DHL, wie z. B. Fragen bezüglich der Gehaltsabrechnung einschließlich Sozialversicherung und Steuern, des Urlaubs- und Elterngeldes, zu Bescheinigungen, zum Orts- und Sozialzuschlag, zum Kindergeld und zu Reisekosten.
Die Bildschirmarbeitsplätze bzw. die Computer der sehbehinderten Mitarbeiter wurden zum Ausgleich der behinderungsbedingten Einschränkungen mit einer speziellen Software ausgestattet, die die Inhalte auf einem Großbildschirm vergrößert und kontrastreicher darstellen kann. Einige der Mitarbeiter bevorzugen dabei den Einsatz eines Monitorschwenkarmes, um den Flachbildschirm über den Monitorschwenkarm ergonomisch in einem für sie optimalen Seeabstand zu positionieren.
Die Bildschirmarbeitsplätze der blinden Mitarbeiter wurden zum Lesen der Bildschirminhalte mit einer Braillezeile mit Screenreader (Software) ausgestattet. Die Braillezeile mit Screenreader wandelt die eigentlich optischen Bildschirminhalte in taktile Informationen bzw. Brailleschrift um, die dann von den Telefonagenten mit den Fingern ertastet bzw. gelesen werden können. Eine Schulung zum taktilen Lesen der Brailleschrift war nicht erforderlich, da diese bereits früher erlernt wurde. Alternativ können die Bildschirminformationen auch akustisch über die Sprachausgabe ausgegeben werden. Der blinde Mitarbeiter mit einem sehr geringen Restsehvermögen auf dem rechten Auge benutzt zusätzlich zur Vergrößerung von Schriftstücken in Papierformat ein Bildschirmlesegerät.
Bei der Installation der erforderlichen Software für die Hilfsmittel mussten die besonderen Bestimmungen und Vorschriften des Unternehmens berücksichtigt werden, um die Sicherheit der Daten und des Netzwerkes zu gewährleisten. Dabei mussten bestimmte Anpassungen vom Hilfsmittelanbieter für die Benutzung der Hilfsmittel bzw. Software vorgenommen werden, die in Zusammenarbeit mit dem Callcenteragenten umgesetzt wurden. Welche Hilfsmittel eingesetzt werden konnten, wurde vor Ort mit Hilfe des Integrationsfachdienstes für blinde und sehbehinderte Menschen festgestellt.
Durch den Hilfsmitteleinsatz werden die behinderungsbedingten Einschränkungen der Mitarbeiter ausgeglichen, so dass sie ihre Tätigkeit selbständig, quantitativ und qualitativ ausüben können.
Die Bildschirmarbeitsplätze bzw. die Computer der sehbehinderten Mitarbeiter wurden zum Ausgleich der behinderungsbedingten Einschränkungen mit einer speziellen Software ausgestattet, die die Inhalte auf einem Großbildschirm vergrößert und kontrastreicher darstellen kann. Einige der Mitarbeiter bevorzugen dabei den Einsatz eines Monitorschwenkarmes, um den Flachbildschirm über den Monitorschwenkarm ergonomisch in einem für sie optimalen Seeabstand zu positionieren.
Die Bildschirmarbeitsplätze der blinden Mitarbeiter wurden zum Lesen der Bildschirminhalte mit einer Braillezeile mit Screenreader (Software) ausgestattet. Die Braillezeile mit Screenreader wandelt die eigentlich optischen Bildschirminhalte in taktile Informationen bzw. Brailleschrift um, die dann von den Telefonagenten mit den Fingern ertastet bzw. gelesen werden können. Eine Schulung zum taktilen Lesen der Brailleschrift war nicht erforderlich, da diese bereits früher erlernt wurde. Alternativ können die Bildschirminformationen auch akustisch über die Sprachausgabe ausgegeben werden. Der blinde Mitarbeiter mit einem sehr geringen Restsehvermögen auf dem rechten Auge benutzt zusätzlich zur Vergrößerung von Schriftstücken in Papierformat ein Bildschirmlesegerät.
Bei der Installation der erforderlichen Software für die Hilfsmittel mussten die besonderen Bestimmungen und Vorschriften des Unternehmens berücksichtigt werden, um die Sicherheit der Daten und des Netzwerkes zu gewährleisten. Dabei mussten bestimmte Anpassungen vom Hilfsmittelanbieter für die Benutzung der Hilfsmittel bzw. Software vorgenommen werden, die in Zusammenarbeit mit dem Callcenteragenten umgesetzt wurden. Welche Hilfsmittel eingesetzt werden konnten, wurde vor Ort mit Hilfe des Integrationsfachdienstes für blinde und sehbehinderte Menschen festgestellt.
Durch den Hilfsmitteleinsatz werden die behinderungsbedingten Einschränkungen der Mitarbeiter ausgeglichen, so dass sie ihre Tätigkeit selbständig, quantitativ und qualitativ ausüben können.
Arbeitsumgebung - Mobilität:
Die Mitarbeiter nutzen überwiegend die öffentlichen Verkehrsmittel für ihren Arbeitsweg, wobei die blinden Mitarbeiter speziell ihren Langstock als Orientierungshilfe einsetzen. Der Einsatz des Langstockes, als Mobilitäts- und Orientierungshilfe, wurde früher während eines Mobilitätstrainings geübt. Die Arbeitsplätze der Mitarbeiter liegen jeweils in den unterschiedlichen Niederlassungen in einem leicht für sie und selbständig zu erreichenden Gebäudeteil in der Nähe des Eingangs.
Eingesetzte Hilfsmittel - Anzeigen der Produkte:
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Referenznummer:
Pb/110675
Informationsstand: 04.06.2018