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Praxisbeispiel
Berufliche Teilhabe für eine Bürokauffrau über das Persönliche Budget

Wo lag die Herausforderung?

Die Bürokauffrau hat eine Tetraspastik und ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Tetraspastik beeinflusst ihre Motorik, sodass sie die Arme, Hände und Beine nur eingeschränkt koordiniert bewegen kann. Sie benötigte Unterstützung beim Zurücklegen des Arbeitswegs und bei der Ausführung einfacher Nebentätigkeiten, die sie aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst ausführen kann.

Was wurde gemacht?

Für den Arbeitsweg wird sie durch eine Fahrassistenz bzw. einen Fahrdienst unterstützt und für die motorisch nicht von ihr auszuführenden einfachen Nebentätigkeiten im Büro, wie beispielsweise das Kopieren, wird eine Arbeitsassistenz eingesetzt.

Gefördert werden die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom Integrationsamt (Arbeitsassistenz) und der Arbeitsagentur (Fahrdienst / Fahrassistenz). Im Rahmen des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets wurden die Leistungen des Integrationsamtes und des Sozialhilfeträgers gebündelt.
Die Auszahlung des Budgets erfolgt über die Kreisverwaltung bzw. den Sozialhilfeträger auf ein von der Budgetnehmerin für diesen Zweck eingerichtetes Konto, von dem aus sie auch die Rechnungen begleicht. Die Abrechnung bzw. Rechnung für die Freizeit- und Arbeitsassistenz erstellt ein dienstleistendes Unternehmen im Auftrag der Budgetnehmerin. Nach dem Zahlen bzw. Überweisen reicht die Budgetnehmerin die Rechnung gesammelt in größeren Abständen beim Sozialhilfeträger ein. Dazu ist lediglich ein Formblatt (Auflistung) auszufüllen. Weitere Verwendungsnachweise müssen nicht erbracht werden. Für das anteilige Freizeitbudget wird von der Budgetnehmerin kein Verwendungsnachweis verlangt.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrationsämter und Arbeitsagenturen, die bei der Förderung unterstützen, sowie der Berufsbildungszentren und Berufsbildungswerke zur Ausbildung von Menschen mit Behinderungen.

Unternehmen:

Es handelt sich um ein Forschungsinstitut.

Behinderung und Beeinträchtigung der Mitarbeiterin:

Die Frau hat eine Spastik (Tetraspastik) und ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Tetraspastik beeinflusst ihre Motorik und sie kann die Arme, Hände und Beine nur eingeschränkt koordiniert bewegen. Aufgrund der Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen ist sie schwerbehindert.

Ausbildung und Beruf:

Nach dem Abschluss der Fachoberschule absolvierte die Frau eine Ausbildung zur Bürokauffrau in einem Berufsbildungszentrum. Anschließend war sie zunächst arbeitslos, bis sie eine Anstellung in der Verwaltung des Forschungsinstituts in ihrem Wohnort fand. Dort arbeitete sie die ersten vier Jahre in Vollzeit, danach musste sie betriebsbedingt ihre Arbeitszeit reduzieren und arbeitet nun dort auf Teilzeitbasis.

Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation:

Die Bürokauffrau arbeitet in der Verwaltung in einem Büro an einem Bildschirmarbeitsplatz. Dort erhält sie bei bestimmten Tätigkeiten Unterstützung durch eine Arbeitsassistenz.

Arbeitsumgebung – Mobilität:

Die Bürokauffrau wurde früher von ihren Eltern zum Arbeitsplatz gefahren und auch wieder abgeholt. Dies soll nun von einer Fahrassistenz übernommen werden.

Persönliches Budget:

Als sie erstmals vom trägerübergreifenden Persönlichen Budget erfuhr, informierte sie sich zunächst über den Einsatz dessen für eine Fahrassistenz, um ihre Eltern zu entlasten. Zu diesem Zweck erkundigte sie sich bei ihrem ortsansässigen Behindertenverein nach einer Ansprechorganisation, die sie schließlich im Sozialamt fand. Dort beriet man sie über die Möglichkeiten des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets. Bisher erhielt die Frau verschiedene Leistungen von unterschiedlichen Kostenträgern:
  • Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben durch eine Arbeitsassistenz vom Integrationsamt,
  • Kfz-Hilfe für den Fahrdienst zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Bundesagentur für Arbeit,
  • Freizeit-Budget für eine Freizeitassistenz vom Sozialhilfeträger,
  • Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung,
  • Krankengymnastik von der Krankenkasse.
Zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget wurden die Leistungen des Integrationsamtes (Arbeitsassistenz) und Sozialhilfeträgers (Freizeitassistenz) zusammengefasst. Dem Antrag für dieses Budget folgte ein Bedarfsfeststellungsverfahren und schließlich eine Zielvereinbarung für den Einsatz der Mittel. Die Leistungen (Pflege, Fahrdienst / Fahrassistenz, Krankengymnastik) der anderen Träger erhält die Frau weiterhin unabhängig. Die Leistung der Krankenkasse wurde auf Wunsch der Frau nicht in das trägerübergreifende Persönliche Budget mit aufgenommen, da sie hier für sich mehr Aufwand als Nutzen sah.

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • EFL - Gehen
  • EFL - Handkoordination (rechts/links)
  • EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
  • EFL - Stehen (längeres/vorgeneigt/Rotation)
  • ELA - Feinmotorik
  • ELA - Gehen
  • ELA - Reichen
  • ELA - Stehen
  • ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
  • ERGOS - Fingergeschicklichkeit
  • ERGOS - Handgeschicklichkeit
  • ERGOS - Laufen (Gehen)
  • ERGOS - Reichen
  • ERGOS - Stehen
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Armbewegungen
  • IMBA - Feinmotorik (Fußgeschicklichkeit)
  • IMBA - Feinmotorik (Hand- und Fingergeschicklichkeit)
  • IMBA - Gehen/Steigen
  • IMBA - Hand-/Fingerbewegungen
  • IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
  • IMBA - Stehen
  • MELBA - Feinmotorik

Referenznummer:

Pb/110849


Informationsstand: 23.02.2026