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Gefährdungsbeurteilung

Aus Gefährdungsbeurteilungen lassen sich Maßnahmen ableiten und somit auch Jobs für Beschäftigte mit einem behinderungsbedingt erhöhten Gefährdungspotenzial schaffen und erhalten.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung verantwortlich, da ihre Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz haben. Dies gilt besonders für schutzbedürftige Beschäftigte – wie Menschen mit Behinderungen beziehungsweise Schwerbehinderungen.

Praxisbeispiele (13)