Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Aufgrund einer Augenerkrankung und der damit einhergehenden Beeinträchtigung optische Informationen nicht mehr ausreichend wahrnehmen zu können, hatte die Versicherungskauffrau Angst nicht mehr arbeiten zu können und ihren Job zu verlieren. Bedingt durch die Erkrankung kam es häufiger zu Ausfallzeiten sowie zu Fehlern und einem erhöhten Bedarf an Unterstützung durch Kolleginnen.
Was wurde gemacht?
Das Unternehmen leitete wegen der Ausfallzeiten ein gesetzlich vorgeschriebenes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ein, dem die Versicherungskauffrau zustimmte. Im Rahmen des BEM schaltete das Unternehmen ein dienstleistendes Unternehmen für das BEM ein. Als Maßnahme zur Vermeidung der Belastungen bzw. Ausfallzeiten, der Fehler und Unterstützung durch die Kolleginnen, wurde im Rahmen des BEM der Einsatz folgender Hilfsmittel vereinbart und durchgeführt:
- Standard-Bedienungshilfen für Menschen mit Behinderungen des Betriebssystems
- zweiter Bildschirm
- Kontrasttastatur
- Bildschirmlesegerät
Schlagworte und weitere Informationen
Die Hilfsmittel zur behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung wurden von der Arbeitsagentur gefördert.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen.
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Unternehmen und Mitarbeiterin
Die Versicherungskauffrau arbeitet seit sechs Jahren in Vollzeit in einem mittelständischen Unternehmen mit 137 Beschäftigten. Ein Betriebsrat und eine Schwerbehindertenvertretung sind vorhanden. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist im Betrieb eingeführt.
Arbeitssituation
Die Versicherungskauffrau bearbeitet die Versicherungsanträge, die von den Vertreterinnen und Vertretern in Handschrift bei der Kundschaft ausgefüllt werden, gibt sie in das IT-System ein und schickt der Kundschaft die Police. Darüber hinaus bearbeitet sie Finanz-Abbuchungen, -Eingänge und Schadensmeldungen. In den letzten Monaten kommt es oft vor, dass die Nummern und Konten der Kundschaft nicht übereinstimmen. Häufig bittet sie ihre Kolleginnen, die mit im Zimmer sitzen um Hilfe, weil sie Buchstaben oder Zahlen nicht erkennen kann. Die Kolleginnen reagieren inzwischen ungehalten, weil sie in ihrer Konzentration auf die eigene Arbeit unterbrochen werden und sich dann auch bei ihnen Fehler einschleichen.
Das BEM-Verfahren wird eingeleitet
Die Versicherungskauffrau fehlt häufig durch Kurzzeiterkrankungen, die inzwischen sechs Wochen innerhalb eines Jahres überschritten haben. Sie wird zu einem BEM-Gespräch eingeladen und sie nimmt diese Einladung an. Nachdem ihr der Sinn und das Vorgehen im BEM-Verfahren erklärt wurde, sprechen die Anwesenden (Betriebsrat, Personalreferent, und die Versicherungskauffrau) über die häufigen Fehlzeiten. Der Personalreferent als Vertreter des Unternehmens bemerkt einleitend, dass in den Jahren in denen sie im Unternehmen arbeitet nur sehr wenige Fehltage aufgetreten sind. Umso besorgter ist er nun, weil sich das offenbar in den letzten Monaten geändert hat. Sie wird gefragt, ob diese Veränderung auf ihre Arbeitssituation zurückzuführen ist.
Angst vor der Zukunft
Die Versicherungskauffrau bricht unvermittelt in Tränen aus und erzählt, ihre Befürchtung ist groß, dass sie nicht mehr lange arbeiten kann. Sie fasst sich nach kurzer Zeit und berichtet dann, dass sie ein vererbtes Augenleiden hat. Ihre Mutter ist inzwischen aufgrund dieses Leidens völlig erblindet und nun befürchtet sie für sich das Gleiche. Sie ist so voller Angst, dass sie an manchen Tagen morgens kaum aufstehen kann. Dann leidet sie unter Magenkrämpfen und ist nicht fähig zur Arbeit zu kommen. Die Anwesenden können die Ängste der Frau und den Druck unter dem sie steht nachempfinden und geben ihr das zu verstehen. Ob sie denn schon einmal über technische Hilfen nachgedacht hat, wird sie weiter gefragt. Das hatte sie noch nicht. Aber mit diesem schwindenden Sehvermögen fehlt ihr jede Vorstellung wie sie ihre Arbeit weiter ausführen kann. Dabei arbeitet sie sehr gern.
Auswirkungen auf die Arbeit
Es wird nachgefragt, wie sich denn die Einschränkung ihrer Sehfähigkeit auf ihre Arbeit auswirkt. Sie erzählt, dass sie z. B. nicht erkennen kann, ob es sich bei Zahlen um eine 6, 8 oder eine 9 handelt, selbst dann nicht, wenn sie die Zahlen mit einem Glas vergrößert. Eine Lupe hat sie immer dabei, das ist aber nicht immer ausreichend. Die Handschriften der Vertreterinnen und Vertreter sind für sie zum Teil unlesbar. Sie hat die entsprechenden Personen schon gebeten in Druckbuchstaben zu schreiben. Einige tun ihr den Gefallen, andere nicht.
Technische Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten
Der Betriebsrat weiß sie zu beruhigen. Nach seinen Erfahrungen bedeutet ein eingeschränktes Sehvermögen nicht automatisch das Ende der Berufstätigkeit. Es gibt inzwischen gute Hilfstechniken, gerade für blinde und sehbehinderte Menschen. Mit einer technischen Unterstützung wird meist die volle Arbeitsleistung ermöglicht. Der Betriebsrat ist zuversichtlich, dass die passenden Hilfen gefunden werden. Damit eröffnen sich völlig neue Aspekte für die Versicherungskauffrau und ihr Interesse ist geweckt. Gemeinsam werden die nächsten notwendigen Schritte überlegt. Ob ihre Sehschwäche als eine Schwerbehinderung anerkannt ist, wird sie gefragt. Als sie dies verneint, empfiehlt der Betriebsrat, die betriebliche Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen / Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen aufzusuchen. Der Betriebsrat ist zuversichtlich, dass diese weitere Informationen für sie hat. Sie vereinbaren ein neues Treffen in zwei Wochen und verabschieden sich.
Unterstützung durch eine Schwerbehindertenvertretung
Zum nächsten Treffen ist auch die Schwerbehindertenvertrauensperson dabei. Mit deren Hilfe hat die Versicherungskauffrau inzwischen einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und sich beim Integrations- / Inklusionsamt erkundigt, wo sie sich Hilfsmittel ansehen kann. Gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung sucht sie dann den Fachhandel auf, um passende Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen auszuprobieren.
Die Versicherungskauffrau berichtet begeistert über die Hilfsmöglichkeiten, die es inzwischen gibt. Sie hat bereits herausgefunden, dass eine schwarze Tastatur mit weißen Buchstaben für sie die beste Lösung ist. Darüber hinaus braucht sie ein Lesegerät mit einer Kamera und einen zweiten Bildschirm. Den Text kann sie bis auf 10 cm Schrifthöhe vergrößern. Die Bedienung gelingt über ein Fußpedal. Damit ist die Arbeit am PC für sie kein Problem mehr. Für die benötigten Geräte hat sie bereits einen Kostenvoranschlag angefordert. Die Versicherungskauffrau stellt mit Unterstützung des Schwerbehindertenvertreters Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (nach § 49 SGB IX) und zur Erhaltung des Arbeitsplatzes.
Der Vertreter des Unternehmens bittet die Versicherungskauffrau, einen Termin mit dem Betriebsarzt zu vereinbaren um abzusichern, dass die ausgesuchten Geräte auch aus seiner Sicht die richtigen sind, und um darüber hinaus zu klären, ob alle Aspekte bedacht wurden. Auch ist es sinnvoll eine Begründung für die Erforderlichkeit aus arbeitsmedizinischer Sicht dem Antrag beizufügen. Ihr wurde aufgezählt, was sie alles für die Antragstellung benötigt.
Wie lange die Bewilligung ihres Antrages wohl dauern wird, fragt sich die Versicherungskauffrau (siehe § 14 und § 15 SGB IX). Der Antrag wurde an die Agentur für Arbeit weitergeleitet und bewilligt. Die neue Technik wurde eingebaut. Der Einarbeitungsprozess wurde durch das BEM-Team begleitet.
Die Versicherungskauffrau berichtet begeistert über die Hilfsmöglichkeiten, die es inzwischen gibt. Sie hat bereits herausgefunden, dass eine schwarze Tastatur mit weißen Buchstaben für sie die beste Lösung ist. Darüber hinaus braucht sie ein Lesegerät mit einer Kamera und einen zweiten Bildschirm. Den Text kann sie bis auf 10 cm Schrifthöhe vergrößern. Die Bedienung gelingt über ein Fußpedal. Damit ist die Arbeit am PC für sie kein Problem mehr. Für die benötigten Geräte hat sie bereits einen Kostenvoranschlag angefordert. Die Versicherungskauffrau stellt mit Unterstützung des Schwerbehindertenvertreters Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (nach § 49 SGB IX) und zur Erhaltung des Arbeitsplatzes.
Der Vertreter des Unternehmens bittet die Versicherungskauffrau, einen Termin mit dem Betriebsarzt zu vereinbaren um abzusichern, dass die ausgesuchten Geräte auch aus seiner Sicht die richtigen sind, und um darüber hinaus zu klären, ob alle Aspekte bedacht wurden. Auch ist es sinnvoll eine Begründung für die Erforderlichkeit aus arbeitsmedizinischer Sicht dem Antrag beizufügen. Ihr wurde aufgezählt, was sie alles für die Antragstellung benötigt.
Wie lange die Bewilligung ihres Antrages wohl dauern wird, fragt sich die Versicherungskauffrau (siehe § 14 und § 15 SGB IX). Der Antrag wurde an die Agentur für Arbeit weitergeleitet und bewilligt. Die neue Technik wurde eingebaut. Der Einarbeitungsprozess wurde durch das BEM-Team begleitet.
Resümee
Durch Erkennen des Problems und gezieltes Handeln, wurde unter Beteiligung des BEM-Teams schnelle Unterstützung gegeben und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Mit technischen Hilfen konnte der Arbeitsplatz umgestaltet werden. Die Mitarbeiterin hat nun einen Arbeitsplatz, an dem sie ihre Arbeitsleistung voll erbringen kann. Ihre Fehlzeiten gehen in der Folge deutlich zurück. Die Kolleginnen sind ebenfalls entlastet.
Quelle
Dies ist ein Praxisbeispiel vom Institut für Personalentwicklung und Coaching (ipeco) aus dem Buch: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – herausgegeben vom W. Bertelsman Verlag (wbv).
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Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
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Referenznummer:
Pb/110866
Informationsstand: 25.08.2022