Praxisbeispiel
Arbeits­platz­gestaltung für zwei Mitarbeiterinnen in der Qualitätskontrolle

Wo lag die Herausforderung?

Die Frauen haben körperliche Beeinträchtigungen, wodurch sie Schwierigkeiten beim Heben, Tragen und der Einnahme bestimmter Körperhaltungen haben. Behinderungsbedingt kam es aufgrund der Arbeitsbedingungen zu erhöhten Belastungen und vermehrt zu Ausfallzeiten. Auf Dauer konnten die beiden Mitarbeiterinnen so nicht weiter ihrer Tätigkeit in der Qualitätssicherung ausüben.

Was wurde gemacht?

Aufgrund der Ausfallzeiten wurde ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) eingeleitet. Im Rahmen des BEM wurden externe beratende Institutionen einbezogen und es fand eine Arbeitsplatzbesichtigung statt. Dabei wurde die Notwendigkeit einer behinderungsgerechten Gestaltung festgestellt, die durch den Einsatz folgender Hilfsmittel umgesetzt wurde:
in Kombination mit den Prüftischen zum Wechsel zwischen einer sitzenden und stehenden Arbeitshaltung, die Arbeitsstühle waren dabei bereits früher vorhanden.

Schlagworte und weitere Informationen

Der Personalreferent des Unternehmens schaltete aufgrund der erhöhten Ausfälle der beiden Mitarbeiterinnen mit Schwerbehinderung den Integrationsfachdienst ein. Dieser stellte den Kontakt zur örtlichen Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf her, den es so nur in einigen Bundesländern gibt. Die behinderungsgerechte Gestaltung wurde von der Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf gefördert, die dazu entsprechende Mittel vom Inklusionsamt aus der Ausgleichsabgabe erhält. Die behinderungsgerechte Gestaltung erfolgte in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem technischen Werksleiter, den betroffenen Qualitätssicherinnen, der Personalabteilung, der Mitarbeitervertretung sowie in Abstimmung mit dem Technischen Beratungsdienst des Inklusionsamtes und dem hilfsmittelanbietenden Unternehmen.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf und der Integrations- bzw. Inklusionsämter.

Unternehmen:

Der Mutterkonzern sitzt in England und beschäftigt weltweit 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit seinen 500 Beschäftigten in Deutschland entwickelt, produziert und vertreibt er unter anderem Thermostate und Stellantriebe für Heizungen.
Das Unternehmen unterzeichnete die Charta der Vielfalt und steht damit für Integration, Inklusion und Diversity im Unternehmen ein.

Behinderung und Beeinträchtigung der Mitarbeiterinnen:

Beide Frauen haben eine Schwerbehinderung bedingt durch körperliche Beeinträchtigungen. Bei der Ausübung einer Tätigkeit kommt es dabei zu Einschränken beim Heben sowie Tragen von Lasten und der Einnahme bestimmter nicht ergonomischer Arbeitshaltungen. Körperlich stark belastende Tätigkeiten und die Einnahmen von Zwangshaltungen sollten deshalb vermieden werden.
Da durch erhöhte Ausfallzeiten die Voraussetzungen für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement vorlagen, wurde dies entsprechend vom Unternehmen durchgeführt.

Ausbildung und Beruf:

Die Mitarbeiterinnen arbeiten als angelernte Qualitätssicherinnen in der Qualitätssicherung im Produktionsbereich des Unternehmens.

Betriebliches Eingliederungsmanagement:

Der Personalreferent des Unternehmens nahm im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Kontakt zum Integrationsfachdienst (IFD) auf und schilderte dabei die behinderungsbedingten Einschränkungen und zu hohen Belastungen am Arbeitsplatz der Mitarbeiterinnen in der Qualitätssicherung. Nach einem Vorgespräch mit sowie einer Beratung durch den IFD, wurde die Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf hinzugezogen und es erfolgte eine Arbeitsplatzbesichtigung. Dabei stelle sich heraus, dass die ergonomisch gestalteten Arbeitsbedingungen für Menschen ohne Beeinträchtigungen gut waren, aber nicht ausreichend für die beiden Mitarbeiterinnen mit einer Schwerbehinderung. Um die Belastungen für sie zu verringern und weitere Ausfälle zu vermeiden, musste der Arbeitsplatz behinderungsgerecht gestaltet werden. Zur Beratung wurde diesbezüglich der Technische Beratungsdienst des Inklusionsamtes mit einbezogen, der den Einsatz von Hilfsmitteln zur behinderungsgerechten Gestaltung empfahl.
Die Termine vor Ort im Unternehmen waren für die seitens des Unternehmens Beteiligten und der extern beratenden Institutionen wegen Corona nicht einfach. Unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln und dem Einsatz von Mund-/Nasenschutz, konnten die Gespräche nur in sehr großen Räumen oder über Raumgrenzen hinweg geführt werden. Die Termine mussten deshalb vorab sehr genau geplant werden.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:

Der Arbeitsplatz, an dem die beiden Qualitätssicherinnen tätig sind, befindet sich in einem abgegrenzten Bereich in der Produktion. An dem Arbeitsplatz überprüfen sie die hergestellten Bauelemente auf die vorgegebene Qualität. Zu ihrer Tätigkeit gehört auch der Transport, das Umlagern der Bauelemente auf die beiden Arbeits- bzw. Prüftische und das Abtransportieren der geprüften Bauteile. Der Transport der Bauelemente in und aus dem Prüfraum erfolgt in Lagerkästen auf Paletten, die dazu mittels Handgabel-Hubwagen transportiert werden. Früher wurden im Prüfraum die Lagerkästen aus Blech mittels Kran und Kettenzug auf die nicht höhenverstellbaren Prüftische abgestellt (vgl. Bild 1 und Bild 2). Das Entleeren der bis zu 30 Kilogramm schweren Lagerkästen auf den Prüftischen erfolgte dann aber von Hand, in Zwangshaltung und mit viel Körpereinsatz – was so auf Dauer nicht weiter von den beiden Qualitätssicherinnen ausgeführt werden konnte.
Der Transport der Lagerkästen aus leichterem Kunststoff erfolgt nun mit Hilfe eines Kleinstaplers bzw. Minilifters mit verschiedenen Hebemechanismen und Anbauten (vgl. Bild 3). Er ermöglicht so auch das Ausschütten der Kunsthofkästen auf den neuen höhenverstellbaren Arbeits- bzw. Prüftischen (vgl. Bild 4), die auch eine variablere Arbeitshaltung während des Prüfvorganges ermöglichen. In Verbindung mit den bereits vorher vorhandenen ergonomischen Arbeitsstühlen kann nun sitzend oder stehend geprüft werden. Die neuen Arbeitstische verfügen zusätzlich über einen Aufbau mit Beleuchtung, so dass die zum Prüfen optimale Beleuchtungsstärke vorhanden ist – behinderungsbedingt war dies aber nicht erforderlich.

Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • EFL - Handkoordination (rechts/links)
  • EFL - Handumwendebewegungen (rechts/links)
  • EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
  • EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
  • EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
  • ELA - Feinmotorik
  • ELA - Heben
  • ELA - Tragen
  • ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
  • ERGOS - Handgeschicklichkeit
  • ERGOS - statisches/dynamisches Heben
  • ERGOS - Tragen
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Feinmotorik (Hand- und Fingergeschicklichkeit)
  • IMBA - Heben
  • IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
  • IMBA - Tragen
  • MELBA - Feinmotorik

Referenznummer:

Pb/111180


Informationsstand: 12.10.2022