Praxisbeispiel
Betriebliches Eingliederungsmanagement für einen Heilerzieherin

Wo lag die Herausforderung?

Die in der Betreuung eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderungen arbeitende Heilerzieherin hat Depression und fiel dadurch acht Monate lang aus.

Was wurde gemacht?

Das Unternehmen leitete wegen der Ausfallzeiten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ein, dem die Heilerzieherin zustimmte. Nach der Reha stellte sich heraus, dass sie nicht mehr in der Betreuung im Wohnbereich für Menschen mit Behinderungen arbeiten konnte. Als Maßnahme wurde nach einem anderen Job im Unternehmen gesucht. Auf der Basis einer früher vor einigen Jahren absolvierten Qualifizierung zur Beraterin und einer offenen Stelle im Unternehmen, wiederholte sie die Qualifizierung und wurde danach mit Unterstützung schrittweise in den Job eingearbeitet.

Schlagworte und weitere Informationen

Die Qualifizierung zur Beraterin wurde von der Rentenversicherung gefördert. Außerdem erhielt das Unternehmen einen Eingliederungszuschuss von der Rentenversicherung. Die Rentenversicherung war als Träger zuständig, da als Voraussetzung eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt war.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefonnummern der Rentenversicherung.

Mitarbeiterin

Die Frau ist 39 Jahre alt und beim Unternehmen seit 17 Jahren als Heilerzieherin für eine Wohngruppe für Menschen mit Behinderungen tätig. Sie hat die Ausbildung als Heilerzieherin in der Einrichtung gemacht und wurde nach der Ausbildung übernommen, bekam eine Stelle in einer Wohngruppe für Menschen mit Behinderungen. Die zu betreuenden Menschen betrachtet sie als ihre Familie. Sie fördert jeden Einzelnen, kennt seine Schwächen und Stärken sowie seine Emotionen und Empfindlichkeiten. Sie konnte gut damit umgehen und in das Gruppengeschehen integrieren. Für die Bewohnerinnen und Bewohner ist sie eine geliebte und verlässliche Gruppenerzieherin.

Unternehmen

Die kirchlich getragenen Behindertenbetreuungseinrichtungen haben 1.300 Beschäftigte. Die Einrichtungen verfügen über eine Interessenvertretung (Schwerbehindertenvertretung) und haben das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt.

Fallschilderung

Die Heilerzieherin wird krank. Die Krankheitsursache ist nicht bekannt. Das verwundert die Kolleginnen, da unter den Kolleginnen große Offenheit besteht, man weiß viel voneinander und nimmt Anteil am Schicksal der anderen.
Auf die Einladung zum BEM-Gespräch gibt die Heilerzieherin Rückmeldung, dass sie zurzeit nicht in der Lage ist am BEM-Gespräch teilzunehmen. Sie will sich melden, wenn es ihr besser geht. Nach acht Monaten ist die Heilerzieherin zum BEM-Gespräch bereit.

BEM-Gespräch

Am Gespräch nehmen der Inklusionsbeauftragte des Unternehmens, die Mitarbeitervertretung und die Schwerbehindertenvertretung teil.

Gesprächsverlauf:

Nachdem das BEM-Verfahren erklärt worden ist, kommt die Frage, ob die Erkrankung mit der Arbeitssituation im Zusammenhang steht.
Die Heilerzieherin bejaht dies. Nun berichtet sie, wie unangenehm ihr dies sei. Sie sei in einer sehr verzweifelten Lage. Sie könne sich nicht vorstellen weiterzuarbeiten. Das erstaunt das BEM-Team. Es kennt die Heilerzieherin als geschätzte und sehr engagierte Mitarbeiterin, die sich immer für ihre anvertrauten Menschen einsetzt, kämpft und stets das Beste für sie will.
Die Heilerzieherin berichtet, dass sie unter einer Depression leide. Wenn sie an die Arbeit denkt, bekommt sie Panikattacken mit Herzrasen und Schweißausbrüche. Sie kann sich zu nichts aufraffen, ist antriebsarm, alles fällt ihr schwer. Die letzten Arbeitswochen seien der Horror für sie gewesen. Sie konnte die behinderten Bewohner, die ihr anvertraut waren, nicht mehr ertragen. Es kostete sie ihre ganze Kraft dies nicht zu zeigen, denn für ihr Befinden konnten die Bewohner ja nichts. Es sei fast unmenschlich gewesen ihnen freundlich zu begegnen. Sie hatte keine Toleranzgrenze mehr, hatte ständig ein schlechtes Gewissen.
Den Umbruch kann sie immer noch nicht verstehen. Morgens schon vor der Arbeit hatte sie Angst aggressiv zu werden und etwas zu tun, was sie nicht verantworten konnte. Aus Angst ist sie zur Ärztin gegangen. Lange hat sie geglaubt, alles wieder in den Griff zu bekommen. Die Ärztin hat ihre Schuldgefühle verstanden und sie beruhigt. Nun macht sie eine Therapie, was ihr guttut. Vom Rententräger bekam sie Bescheid, dass eine achtwöchige Rehabilitation genehmigt wurde, die sie in zwei Wochen antreten wird. Ihr sei es vorher wichtig gewesen zum BEM-Gespräch zu kommen und ihre Situation zu erklären.
Das BEM-Team reagiert sehr verständnisvoll. Sie kannten die Eigenarten der behinderten Bewohner, und dass das schon mal über die Kräfte gehen kann. Die Heilerzieherin ist erleichtert, dass keine Vorwürfe und kluge Ratschläge kommen.
Sie wird ermutigt, jetzt erst mal an sich zu denken. Wenn die Reha beendet ist, soll sie sich melden, damit in einem erneuten BEM-Gespräch ihre gesundheitliche Situation betrachtet werden kann.

BEM-Folgegespräch

Der nächste BEM-Termin findet zeitnah nach ihrer Reha statt. Die Heilerzieherin sieht erholt aus und bestätigt, dass sie sich erholt fühlt. Auf die Frage, was sie sich vorstellen könne, wie es mit ihr weiter gehen soll, berichtet sie, dass sie für sich neue Erkenntnisse gewonnen habe. Ihr Reha-Arzt bestätigte diese. Im Reha Abschlussbericht steht, dass sie arbeitsfähig sei, aber nicht mehr in der Tätigkeit als Heilerzieherin. Es sei ihr ein großer Stein vom Herzen gefallen. Jetzt kann sie auch dazu stehen, nicht mehr mit behinderten Menschen arbeiten zu können.

Wünsche und Vorstellungen

Die Heilerzieherin wird gefragt, welche Vorstellungen sie für ihre Zukunft habe. Nach einigem Zögern antwortet sie: „Ich habe vor acht Jahren eine Zusatzausbildung als Beraterin gemacht. Ich kann mir gut vorstellen in dieser Tätigkeit zu arbeiten. Ich habe mir mal Stellenausschreibungen angesehen. Es gibt zwei Stellen, die mich interessieren. Jedoch erfülle ich die erforderliche Qualifikation als Sozialpädagogin nicht. Darauf kann ich mich also nicht bewerben.“

Maßnahme

Der Personalleiter bestätigt die Aussage der Heilerzieherin, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass in dieser Situation die Fürsorgepflicht des Unternehmens gefordert ist. Die Heilerzieherin ist eine langjährige, erfahrene Mitarbeiterin, die im Gegensatz zu einer Sozialpädagogin, die direkt von der Hochschule kommt, sehr viel mehr zu bieten hat. Seit vielen Jahren kennt sie den Betrieb, hat gute Arbeit geleistet. „Da hat das Unternehmen eine Verantwortung!“
Das hört die Heilerzieherin gerne. Auch die Mitarbeitervertreterin macht deutlich, dass sie glaubt, die Heilerzieherin verfügt über die erforderliche Eignung. Der Personalleiter führt aus, dass bei der sozialen Auswahl im Einstellungsverfahren ihre gesundheitliche Situation, die Vorgabe des Rententrägers und ihre Betriebszugehörigkeit berücksichtigt werden muss. Die Heilerzieherin wird ermutigt, sich auf eine der ausgeschriebenen Stellen zu bewerben. Das will sie tun. Ihr wird zugesichert, dass sie beim Bewerbungsverfahren besondere Beachtung finden wird. Das ist für die Heilerzieherin sehr erfreulich. Sie ist sichtlich erleichtert nun eine Perspektive im Betrieb zu haben. Sie merkt an: „Meine Zusatzausbildung liegt aber schon lange zurück. Ich hoffe nur, dass mich das nicht in Stress bringt.“ Auch dafür findet die Heilerzieherin Verständnis. Sie wird gefragt, ob sie sich vorstellen kann, nochmal eine Qualifizierung zur Beraterin zu machen. „Das kann ich mir gut vorstellen“, antwortet sie. Nun wird ihr erklärt, dass sie sich erkundigen soll, wer eine Qualifizierung anbietet. Anschließend kann sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim Rententräger stellen. Das Unternehmen will dann dafür sorgen, dass sie eine behutsame Einarbeitung bekommt. Hierfür soll ein Eingliederungszuschuss als Leistungen an das Unternehmen beantragt werden. Die Heilerzieherin ist hocherfreut. Jetzt will sie sich erst mal bewerben und recherchieren, welche Angebote für Qualifizierungsmaßnahmen es gibt. Die Mitarbeitervertreterin bietet der Heilerzieherin an, sie beim Antrag zu unterstützen. Wenn sie alle Unterlagen zusammen hat, soll sie sich bei ihr melden. Die Heilerzieherin bedankt sich herzlich. Es wird ihr alles Gute gewünscht.

Umsetzung der Maßnahme

Die Heilerzieherin bekommt die Stelle als Beraterin. Die Einarbeitung wird von einer erfahrenen Mitarbeiterin übernommen und begleitet.

Abschluss

Eine erfahrene Mitarbeiterin kann im Betrieb bleiben. Der Rententräger finanziert die Weiterbildung. Das Unternehmen stellt einen Antrag auf einen Eingliederungszuschuss und bekommt für ein Jahr die Hälfte des Bruttogehalts. Es sind keine Krankenzeiten mehr aufgetreten.

Fazit

Ein erfolgreiches BEM kann abgeschlossen werden. Eine WIN-WIN-Situation für beide Seiten.

Zusatzinformation

Das Weiterbildungsangebot ist Teil eines bundesweiten Verbundes zur Professionalisierung der regionalen Bildungsberatung in Deutschland. Es gibt regionale Qualifizierungszentren in Deutschland. Wird im Rehabilitationsbericht eine Empfehlung ausgesprochen, so hält sich in der Regel der Rententräger daran.
In § 14 SGB IX ist die Zuständigkeit und die Dauer der Entscheidung geregelt.
Die Heilerzieherin hat über 15 Jahre Rentenbeiträge gezahlt. Somit ist der Rententräger Bund zuständig. Das Unternehmen bekommt ein Antragsformular für den Eingliederungszuschuss vom Rententräger, den es ausfüllen muss.

Quelle

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Ausdauer (psychisch)
  • IMBA - Umstellung
  • IMBA - Verantwortung
  • MELBA - Ausdauer (psychisch)
  • MELBA - Umstellung
  • MELBA - Verantwortung

Referenznummer:

Pb/110886


Informationsstand: 24.10.2022