Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Maschinenschlosser hatte einen privaten Unfall mit schweren Verletzungen sowie Trümmerbrüchen am rechten Arm und Bein und ist deshalb schwerbehindert. Er fehlte daraufhin krankheitsbedingt längere Zeit an seinem Arbeitsplatz.
Der Einsatz des rechten Arms und Beins des Maschinenschlossers sind stark eingeschränkt, wodurch er seine alte Tätigkeit am Bohrwerk so nicht weiter ausüben konnte. Eine andere, geeignete Tätigkeit im Unternehmen war nicht verfügbar und dem Mitarbeiter drohte deshalb die Kündigung.
Der Einsatz des rechten Arms und Beins des Maschinenschlossers sind stark eingeschränkt, wodurch er seine alte Tätigkeit am Bohrwerk so nicht weiter ausüben konnte. Eine andere, geeignete Tätigkeit im Unternehmen war nicht verfügbar und dem Mitarbeiter drohte deshalb die Kündigung.
Was wurde gemacht?
Das Unternehmen leitete wegen der Ausfallzeiten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ein, dem der Maschinenschlosser zustimmte. Als Maßnahme wurde der Arbeitsplatz des Mannes behinderungsgerecht auf Einhandbedienung umgerüstet. Zusätzlich bekam er einen Computer und die nötigen Fortbildungen, so dass er auch die CNC-Programme für das Bohrwerk selbst schreiben kann, was vorher nur der Meister konnte. Seine Arbeitszeit wurde von acht auf täglich vier Stunden reduziert, da die Belastungen sonst für ihn zu hoch gewesen wären.
Schlagworte und weitere Informationen
Die behinderungsgerechte Gestaltung wurde vom Integrations- / Inklusionsamt gefördert. Für den Maschinenschlosser konnte so eine Beschäftigung auf Teilzeit gesichert und die Kündigung vermieden werden. Die Beratung erfolgte dabei durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- / Inklusionsamtes.
Da er behinderungsbedingt nicht mehr als vier Stunden in seinem Beruf arbeiten konnte und er über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, zahlt diese ihm eine entsprechende Rente.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und Integrationsfachdienste.
Da er behinderungsbedingt nicht mehr als vier Stunden in seinem Beruf arbeiten konnte und er über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, zahlt diese ihm eine entsprechende Rente.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und Integrationsfachdienste.
Mitarbeiter
Der 45 Jahre alte Maschinenschlosser ist schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 60 und arbeitet seit 24 Jahren beim Unternehmen. Der Maschinenschlosser fertigt Maschinenbauteile an einem CNC-Bohrwerk an. Tischgroße Metallteile werden manuell per Kran auf den Bohrtisch gelegt, eingespannt und mit dem Bohrwerk bearbeitet.
Unternehmen
Der Metallbearbeitungsbetrieb hat 380 Beschäftigte. Er verfügt über eine Schwerbehindertenvertretung und hat das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) noch nicht eingeführt.
Fallschilderung
Der Maschinenschlosser hatte einen Motorradunfall mit schweren Verletzungen und Trümmerbrüchen am rechten Arm und Bein.
Nach 12 Monaten nimmt die Sozialberaterin aus der Rehabilitationsklinik Kontakt mit der Schwerbehindertenvertretung des Betriebes auf, um die Arbeitssituation und eine Wiedereingliederung auf einem anderen Arbeitsplatz zu klären.
Der rechte Arm und das rechte Bein des Maschinenschlossers sind eingeschränkt. Der Maschinenschlosser kann mit diesen Einschränkungen seine bisherige Arbeit nicht mehr verrichten. Ein anderer Arbeitsplatz, an dem die Einschränkungen auszugleichen sind, steht im Betrieb nicht zur Verfügung. Die Geschäftsleitung teilt der Schwerbehindertenvertretung mit, dass sie über eine Kündigung nachdenkt. Die Vertrauensperson für Schwerbehinderte macht der Personalleiterin deutlich, dass, wenn Schwerbehinderte im Arbeitsleben Probleme haben, das Integrations- / Inklusionsamt eingeschaltet werden soll, um zu schauen, mit welchen Leistungen und Hilfen das Arbeitsverhältnis erhalten werden kann. Das Präventionsgespräch mit dem Integrations- / Inklusionsamt wird veranlasst.
Nach 12 Monaten nimmt die Sozialberaterin aus der Rehabilitationsklinik Kontakt mit der Schwerbehindertenvertretung des Betriebes auf, um die Arbeitssituation und eine Wiedereingliederung auf einem anderen Arbeitsplatz zu klären.
Der rechte Arm und das rechte Bein des Maschinenschlossers sind eingeschränkt. Der Maschinenschlosser kann mit diesen Einschränkungen seine bisherige Arbeit nicht mehr verrichten. Ein anderer Arbeitsplatz, an dem die Einschränkungen auszugleichen sind, steht im Betrieb nicht zur Verfügung. Die Geschäftsleitung teilt der Schwerbehindertenvertretung mit, dass sie über eine Kündigung nachdenkt. Die Vertrauensperson für Schwerbehinderte macht der Personalleiterin deutlich, dass, wenn Schwerbehinderte im Arbeitsleben Probleme haben, das Integrations- / Inklusionsamt eingeschaltet werden soll, um zu schauen, mit welchen Leistungen und Hilfen das Arbeitsverhältnis erhalten werden kann. Das Präventionsgespräch mit dem Integrations- / Inklusionsamt wird veranlasst.
BEM-Gespräch
Gesprächsverlauf:
An dem Gespräch nehmen der Maschinenschlosser, die Schwerbehindertenvertretung, der Bereichsleiter, der Meister und vom Integrations- / Inklusionsamt ein Ingenieur als technischer Berater teil.
Der technische Berater des Integrations- / Inklusionsamtes schlägt vor, den Arbeitsplatz des Maschinenschlossers der Behinderung entsprechend umzubauen. Die Bohrmaschine soll so umgebaut werden, dass der Maschinenschlosser sie mit einer Hand bedienen kann. Die vorhandene Krananlage soll auf Fernbedienung umgestellt werden. Schränke für die Bohrer sollen behindertengerecht gestaltet werden, so dass das Werkzeug mit einer Hand entnommen und bedient werden kann. Der Fußboden soll angeglichen werden und ein ergonomischer Stuhl das Ausruhen ermöglichen. Der Maschinenschlosser war sehr von den Vorschlägen angetan, was alles für ihn umgebaut werden soll, damit er seine Arbeit behalten kann. Es beruhigte und erleichtert ihn.
Der technische Berater des Integrations- / Inklusionsamtes schlägt vor, den Arbeitsplatz des Maschinenschlossers der Behinderung entsprechend umzubauen. Die Bohrmaschine soll so umgebaut werden, dass der Maschinenschlosser sie mit einer Hand bedienen kann. Die vorhandene Krananlage soll auf Fernbedienung umgestellt werden. Schränke für die Bohrer sollen behindertengerecht gestaltet werden, so dass das Werkzeug mit einer Hand entnommen und bedient werden kann. Der Fußboden soll angeglichen werden und ein ergonomischer Stuhl das Ausruhen ermöglichen. Der Maschinenschlosser war sehr von den Vorschlägen angetan, was alles für ihn umgebaut werden soll, damit er seine Arbeit behalten kann. Es beruhigte und erleichtert ihn.
Wünsche und Vorstellungen
Der Maschinenschlosser will seinen Arbeitsplatz behalten.
Maßnahme
Umbau des bisherigen Arbeitsplatzes. Anpassung an die Behinderung des Maschinenschlossers.
Umsetzung der Maßnahme
Nachdem alle von der Idee des beratenden Ingenieurs des Integrations- / Inklusionsamtes überzeugt sind, werden ein Kostenvoranschlag eingeholt und ein Antrag auf Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vom Unternehmen an das Integrations- / Inklusionsamt gestellt. Zusätzlich bekommt der Maschinenschlosser einen Computer. Damit kann er von seinem Arbeitsplatz aus das Bohrwerk programmieren, was sonst nur vom Arbeitsplatz des Meisters aus möglich gewesen ist. Der Maschinenschlosser absolviert Lehrgänge, um das Bedienen der CNC-Bohrmaschine zu erlernen und Programme für die CNC-Maschine selbst zu schreiben.
Abschluss
Die Wiedereingliederung zeigt, dass der Maschinenschlosser den Anforderungen eines Acht-Stunden-Tages nicht mehr gewachsen ist. Vier Stunden sind kein Problem. Die Mutter des Maschinenschlossers hatte bereits in der Ausbildung eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für ihren Sohn abgeschlossen. Bei ihr wird der Antrag auf Zahlung wegen Berufsunfähigkeit gestellt. Der Maschinenschlosser bekommt von der Versicherung eine Rente und hat damit keine finanziellen Einbußen.
Fazit
Durch das zielgerichtete Handeln der Schwerbehindertenvertretung und die Einschaltung des Integrations- / Inklusionsamtes, konnte eine Kündigung verhindert werden. Von den Kosten der Maßnahme musste das Unternehmen lediglich 20 Prozent finanzieren. Die Arbeit kann der Maschinenschlosser ohne Probleme verrichten, Krankenzeiten sind außer einer OP zum Entfernen der Schrauben und Platten, die ihm nach seinem Unfall eingesetzt worden waren, keine aufgetreten.
Bei der jährlichen Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt wurde deutlich, dass von dieser Maßnahme alle Beschäftigten in der Abteilung profitieren. Die Fernbedienung der Krananlagen soll nun für alle Beschäftigten installiert werden.
Bei der jährlichen Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt wurde deutlich, dass von dieser Maßnahme alle Beschäftigten in der Abteilung profitieren. Die Fernbedienung der Krananlagen soll nun für alle Beschäftigten installiert werden.
Zusatzinformation
Nach § 17 SchwbAV (Leistungsarten) werden Anträge zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsbedingungen für Menschen mit einer Schwerbehinderung (§ 26 SchwbAV) vom Unternehmen an das Integrations- / Inklusionsamt gestellt.
Dazu ist einem formlosen Antrag der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid, der Arbeitsvertrag, ein Kostenvoranschlag beizufügen. Das Integrations- / Inklusionsamt fragt nach der Schwerbehindertenquote im Unternehmen und nach der Inklusionsvereinbarung, danach richtet sich die Höhe der Förderung. Im Einzelfall kann diese zwischen 50 Prozent und 80 Prozent liegen. Das Integrations- / Inklusionsamt ist nachrangiger Leistungsträger. Es ist nur bei drohender Kündigung oder zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung zuständig.
Nach § 19 SchwbAV werden vom Integrations- / Inklusionsamt die Kosten für die Ausbildung des Menschen mit einer Schwerbehinderung im Gebrauch technischer Arbeitshilfen bis zur vollen Höhe übernommen.
Dazu ist einem formlosen Antrag der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid, der Arbeitsvertrag, ein Kostenvoranschlag beizufügen. Das Integrations- / Inklusionsamt fragt nach der Schwerbehindertenquote im Unternehmen und nach der Inklusionsvereinbarung, danach richtet sich die Höhe der Förderung. Im Einzelfall kann diese zwischen 50 Prozent und 80 Prozent liegen. Das Integrations- / Inklusionsamt ist nachrangiger Leistungsträger. Es ist nur bei drohender Kündigung oder zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung zuständig.
Nach § 19 SchwbAV werden vom Integrations- / Inklusionsamt die Kosten für die Ausbildung des Menschen mit einer Schwerbehinderung im Gebrauch technischer Arbeitshilfen bis zur vollen Höhe übernommen.
Quelle
Dies ist ein Praxisbeispiel aus dem Buch: BEM – Wiedereingliederung in kleinen und mittleren Betrieben von Edeltrud Habib – herausgegeben vom Bund-Verlag.
Schlagworte
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
- Arbeitsaufgabe |
- Arbeitsorganisation |
- Arbeitsplatzgestaltung |
- Arbeitsstuhl |
- Arbeitszeit |
- Arm |
- Armbehinderung |
- Bein |
- Beinbehinderung |
- berufliche Rehabilitation |
- Betriebliches Eingliederungsmanagement |
- Bohrarbeit |
- Bohren |
- Bohrmaschine |
- CNC |
- Computer |
- Disability Management |
- Einhandbedienung |
- Erwerbstätigkeit |
- Fortbildung |
- Gehen |
- Good Practice |
- Halten |
- Handhabung und Transport |
- Hebegerät |
- Heben |
- Hilfsmittel |
- Industrie |
- Industriemechaniker/in |
- Industrie und Produktion |
- Inklusion |
- Integrationsamt |
- Körperbehinderung |
- Körperbelastung |
- Körperhaltung |
- Körperhaltung und Körperteilbewegung |
- Kran |
- Kündigung |
- Maschine |
- Maschinenarbeit |
- Maschinenbediener/in |
- Maschinenbedienung |
- Metall |
- Mobilität und Fortbewegung |
- Organisation |
- Praxisbeispiel |
- Produktion |
- Programmierer/in |
- Programmierung |
- Qualifizierung |
- Rehabilitation |
- Schlosser |
- Schulter-Armbewegung |
- Stehen |
- Stuhl |
- Talentplus |
- technische Beratung |
- Teilhabe |
- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Teilzeitarbeit |
- Tragen |
- Umgebungseinflüsse, Sicherheit und Belastungen
ICF-Items
- b729 |
- b730 |
- b740 |
- d210 |
- d220 |
- d415 |
- d4154 |
- d429 |
- d430 |
- d4300 |
- d4305 |
- d445 |
- d4458 |
- d450 |
- d460 |
- d570 |
- d5708 |
- d845 |
- d8451 |
- d8452 |
- d850 |
- d8501 |
- d910 |
- d9108 |
- e135 |
- e330 |
- e335 |
- e360 |
- e565 |
- e5650 |
- e580 |
- e590 |
- e5900 |
- e5908 |
- s730 |
- s7300 |
- s73009 |
- s7301 |
- s73019 |
- s750 |
- s7500 |
- s75009 |
- s7501 |
- s75019
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Gehen
- EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
- EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
- EFL - Stehen (längeres/vorgeneigt/Rotation)
- EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
- ELA - Gehen
- ELA - Heben
- ELA - Reichen
- ELA - Stehen
- ELA - Tragen
- ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
- ERGOS - Laufen (Gehen)
- ERGOS - Reichen
- ERGOS - statisches/dynamisches Heben
- ERGOS - Stehen
- ERGOS - Tragen
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Armbewegungen
- IMBA - Gehen/Steigen
- IMBA - Heben
- IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
- IMBA - Stehen
- IMBA - Tragen
Referenznummer:
Pb/110884
Informationsstand: 24.10.2022