Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Probleme mit dem Kollegium und Bewohnerinnen bzw. Bewohnern des Pflegekeims belasteten den Pflegehelfer so sehr, dass er krank wurde und für längere Zeit an seinem Arbeitsplatz ausfiel.
Was wurde gemacht?
Das Unternehmen leitete wegen der Ausfallzeiten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ein, dem der Pflegehelfer zustimmte. Als Maßnahme zum Erhalt eines Arbeitsplatzes im Unternehmen, wurde gemeinsam die Versetzung in einen anderen Bereich des Pflegeheimes beschlossen. Es standen verschiedene Bereiche zur Auswahl, die der Betroffene im Rahmen einer Probebeschäftigung kennenlernte. Danach stand fest, dass er am besten für Arbeiten im Küchenbereich geeignet sei – was ihm auch am meisten zusagte. Seitdem arbeitet der Mitarbeiter ohne Ausfallzeiten als Küchenhelfer im Pflegeheim.
Schlagworte und weitere Informationen
Für die Zeit der Probebeschäftigung erhielt das Unternehmen nach Paragraf § 50 SGB IX (Leistungen an Arbeitgeber) von der Arbeitsagentur eine Förderung, da der Betroffene die Wartezeit von 15 Jahren zur Förderung durch die gesetzliche Rentenversicherung noch nicht erfüllt hatte.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen.
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Mitarbeiter
Der 26-jährige Pflegehelfer arbeitet seit fünf Jahren beim Unternehmen.
Unternehmen
Die Pflegeeinrichtung für Menschen mit Behinderungen beschäftigt 326 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Betrieb verfügt über eine Interessenvertretung (Schwerbehindertenvertretung) und hat das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt.
Fallschilderung
Der Mann machte zunächst ein Praktikum in der Pflegeeinrichtung. Die ihm aufgetragenen Arbeiten verrichtete er mit großer Freude, war freundlich und hilfsbereit. Nach einigen Wochen wurde der Mann von den Pflegekräften gefragt, ob er nicht eine Ausbildung zum Pflegehelfer machen wolle. Das wollte er gerne, meinte aber, dass er sich die Ausbildung nicht zutraue, er hatte in der Schule immer große Schwierigkeiten mit dem Lernen. Ihm wurde Mut gemacht. Er soll es doch versuchen. Dann habe er eine Ausbildung, und es wurde ihm versichert, dass man ihm dabei helfen und ihn unterstützen wolle.
Der Pflegehelfer machte die Ausbildung und hatte die nötige Unterstützung von den Pflegekräften auf seiner Station. Mit Mühe bestand er die Abschlussprüfung.
Er wurde auf eine Planstelle übernommen.
Nun war er Pflegehelfer und die Kolleginnen sowie Kollegen erwarteten ein umsichtiges und selbstständiges Handeln von ihm. Das an die Hand nehmen, wie in der Ausbildungszeit, entfiel nun, da hierfür keine Zeit vorhanden war. Es kam immer wieder zu Problemen, da er die ihm aufgetragenen Arbeiten nicht erledigte. Das zog sich viele Monate hin. Es wurde mit ihm geredet, man versuchte ihm zu erklären, dass es so nicht ginge, und er auch eine Verantwortung habe. Der Pflegehelfer verstand die Welt nicht mehr, war er doch immer fleißig und freundlich. Das stimmte, fleißig war der Pflegehelfer, aber er erledigte nicht die Aufgaben, die ihm aufgetragen worden sind. Ihm fiel immer etwas ein, was er stattdessen erledigte. Topfte Blume um, tat Dinge, die nicht in sein Aufgabenfeld fielen. Die Pflegekräfte machten lieber die Arbeiten mit den Bewohnerinnen und Bewohnern alleine, da wussten sie wenigstens, dass sie erledigt waren.
Es wurde abgesprochen, ihm seine Fehler und nicht eingehaltenen Absprachen aufzuzeigen. Sein Unvermögen, die Arbeit als Pflegehelfer auszuüben, wurde ihm nun von den Kolleginnen und Kollegen ständig vorgehalten.
Der Betriebsrat versuchte, mit dem Pflegehelfer zu reden und machte ihm den Vorschlag, in einen anderen Bereich zu wechseln. Das lehnte er kategorisch ab. Er sei Pflegehelfer, und das wolle er auch bleiben. Die Situation spitzte sich zu. Keiner wollte mehr mit ihm zusammenarbeiten. Das übertrug sich auch auf die Bewohnerinnen und Bewohner, so dass er auch von ihnen zunehmend abgelehnt wurde. Diesem Druck hielt der Pflegehelfer nicht lange stand. Er wurde krank.
Der Pflegehelfer machte die Ausbildung und hatte die nötige Unterstützung von den Pflegekräften auf seiner Station. Mit Mühe bestand er die Abschlussprüfung.
Er wurde auf eine Planstelle übernommen.
Nun war er Pflegehelfer und die Kolleginnen sowie Kollegen erwarteten ein umsichtiges und selbstständiges Handeln von ihm. Das an die Hand nehmen, wie in der Ausbildungszeit, entfiel nun, da hierfür keine Zeit vorhanden war. Es kam immer wieder zu Problemen, da er die ihm aufgetragenen Arbeiten nicht erledigte. Das zog sich viele Monate hin. Es wurde mit ihm geredet, man versuchte ihm zu erklären, dass es so nicht ginge, und er auch eine Verantwortung habe. Der Pflegehelfer verstand die Welt nicht mehr, war er doch immer fleißig und freundlich. Das stimmte, fleißig war der Pflegehelfer, aber er erledigte nicht die Aufgaben, die ihm aufgetragen worden sind. Ihm fiel immer etwas ein, was er stattdessen erledigte. Topfte Blume um, tat Dinge, die nicht in sein Aufgabenfeld fielen. Die Pflegekräfte machten lieber die Arbeiten mit den Bewohnerinnen und Bewohnern alleine, da wussten sie wenigstens, dass sie erledigt waren.
Es wurde abgesprochen, ihm seine Fehler und nicht eingehaltenen Absprachen aufzuzeigen. Sein Unvermögen, die Arbeit als Pflegehelfer auszuüben, wurde ihm nun von den Kolleginnen und Kollegen ständig vorgehalten.
Der Betriebsrat versuchte, mit dem Pflegehelfer zu reden und machte ihm den Vorschlag, in einen anderen Bereich zu wechseln. Das lehnte er kategorisch ab. Er sei Pflegehelfer, und das wolle er auch bleiben. Die Situation spitzte sich zu. Keiner wollte mehr mit ihm zusammenarbeiten. Das übertrug sich auch auf die Bewohnerinnen und Bewohner, so dass er auch von ihnen zunehmend abgelehnt wurde. Diesem Druck hielt der Pflegehelfer nicht lange stand. Er wurde krank.
BEM-Gespräch
Am Gespräch nahmen der Inklusionsbeauftragte des Unternehmens und der Betriebsrat teil.
Gesprächsverlauf:
Der Pflegehelfer wird nach einer Krankenzeit von sechs Wochen zu einem BEM-Gespräch eingeladen, dem er zustimmt. Nach einem freundlichen Willkommen, wird dem Pflegehelfer die Modalitäten des BEM-Gesprächs erklärt. Die Frage, ob die Erkrankung mit seiner Arbeit in Zusammenhang steht, wird von ihm bejaht. Der Pflegehelfer berichtet von seiner Situation, die von ihm sehr sachlich erkannt wird. Das Aufzeigen der Fehler und sein Unvermögen, selbstständig die Arbeit zu erkennen sowie die fehlende Übersicht, wird von ihm klar erkannt. Mit seinen Eltern habe er die Situation besprochen und wisse, dass er diese Arbeit auf keinen Fall weiter machen will. Er habe sich solche Mühe gegeben und sei auch immer besonders freundlich zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern gewesen, aber sie hatten ihn immer mehr abgelehnt. Keiner mag mich, stellt er fest. Besonders trifft ihn, wenn er das Zimmer von Bewohnerinnen sowie Bewohnern betritt und einige anfangen zu schreien. Hier wird der Pflegehelfer beruhigt. Ihm wird versichert, dass das nicht nur bei ihm so ist. Die schwierigen Bewohnerinnen und Bewohner sind bekannt.
Das BEM-Team bringt ihm große Wertschätzung entgegen. Es wird ihm bestätigt, dass er eine große Leistung vollbracht hat, indem er seine Ausbildung geschafft hat. Dass die Umsetzung so schwierig für ihn ist, war am Anfang nicht klar zu erkennen. Dass er nun für sich erkannt hat, dass Altenpfleger nicht der richtige Beruf für ihn ist, spricht für sein Verantwortungsbewusstsein. Der Pflegehelfer wird gefragt, wie es ihm mit dem Entschluss geht, die Arbeit nicht mehr ausüben zu wollen. Erleichtert über das Verständnis, antwortet er, dass er sich sehr gut damit fühlt. Wenn er zur Arbeit geht, hat er immer Magenschmerzen gehabt, auch sehr oft Kopfschmerzen. Nun weiß er, was er nicht mehr will und damit geht es ihm richtig gut. Er ist froh, dass für sich erkannt zu haben.
Das BEM-Team bringt ihm große Wertschätzung entgegen. Es wird ihm bestätigt, dass er eine große Leistung vollbracht hat, indem er seine Ausbildung geschafft hat. Dass die Umsetzung so schwierig für ihn ist, war am Anfang nicht klar zu erkennen. Dass er nun für sich erkannt hat, dass Altenpfleger nicht der richtige Beruf für ihn ist, spricht für sein Verantwortungsbewusstsein. Der Pflegehelfer wird gefragt, wie es ihm mit dem Entschluss geht, die Arbeit nicht mehr ausüben zu wollen. Erleichtert über das Verständnis, antwortet er, dass er sich sehr gut damit fühlt. Wenn er zur Arbeit geht, hat er immer Magenschmerzen gehabt, auch sehr oft Kopfschmerzen. Nun weiß er, was er nicht mehr will und damit geht es ihm richtig gut. Er ist froh, dass für sich erkannt zu haben.
Wünsche und Vorstellungen
Der Pflegehelfer wird gefragt, was er sich vorstellen könne, zu arbeiten. Das wusste der Pflegehelfer ganz genau. Er will weiter Geld verdienen, am liebsten im Betrieb bleiben, und eine Arbeit ohne große Verantwortung machen. Vor einer Kündigung hat er Angst.
Maßnahme
Es wird ihm versichert, dass man seine Angst vor Kündigung versteht. Das BEM-Gespräch dient dazu mit ihm eine Perspektive im Betrieb zu entwickeln, damit er im Betrieb bleiben kann. Es soll alles getan werden, damit er seiner Leistungsfähigkeit entsprechend eine andere Tätigkeit findet.
Es werden Bereiche des Unternehmens betrachtet, die für den Pflegehelfer in Frage kommen könnten. Das sind die Reinigung, die Wäscherei und der Küchenbetrieb.
Der Pflegehelfer kann sich nicht dazu äußern, da er die Arbeit dort nicht kennt. Er ist jedoch sofort bereit, in einem der aufgezeigten Betriebsteile zu arbeiten. Am wichtigsten ist für ihn im Betrieb bleiben zu können.
Der Pflegehelfer wird erklärt, dass diese neue Tätigkeit anders bezahlt wird. Er muss damit rechnen, dass er zukünftig weniger Geld bekommt. Die Personalstelle wird ihm das ausrechnen. Das will der Pflegehelfer wissen. Es hält ihn aber nicht davon ab, zuzustimmen, in einem der aufgezeigten Bereiche zukünftig zu arbeiten.
Die Frage ist nun, für welche Tätigkeit ist der Pflegehelfer geeignet? Was macht ihm Spaß? In welches Team passt er. Auf keinen Fall soll der Pflegehelfer eine Tätigkeit ausüben, für die er nicht geeignet ist. Seine negativen Erfahrungen sollen sich nicht wiederholen. Das BEM-Team diskutiert die Möglichkeiten. Mit der Zustimmung des Pflegehelfers beschließt es, dass er in den vorher genannten Bereichen jeweils ein vierwöchiges Praktikum machen soll. Er soll herausfinden, wo er sich wohlfühlt und es soll gesehen werden, wo er am besten eingesetzt werden kann.
Es werden Bereiche des Unternehmens betrachtet, die für den Pflegehelfer in Frage kommen könnten. Das sind die Reinigung, die Wäscherei und der Küchenbetrieb.
Der Pflegehelfer kann sich nicht dazu äußern, da er die Arbeit dort nicht kennt. Er ist jedoch sofort bereit, in einem der aufgezeigten Betriebsteile zu arbeiten. Am wichtigsten ist für ihn im Betrieb bleiben zu können.
Der Pflegehelfer wird erklärt, dass diese neue Tätigkeit anders bezahlt wird. Er muss damit rechnen, dass er zukünftig weniger Geld bekommt. Die Personalstelle wird ihm das ausrechnen. Das will der Pflegehelfer wissen. Es hält ihn aber nicht davon ab, zuzustimmen, in einem der aufgezeigten Bereiche zukünftig zu arbeiten.
Die Frage ist nun, für welche Tätigkeit ist der Pflegehelfer geeignet? Was macht ihm Spaß? In welches Team passt er. Auf keinen Fall soll der Pflegehelfer eine Tätigkeit ausüben, für die er nicht geeignet ist. Seine negativen Erfahrungen sollen sich nicht wiederholen. Das BEM-Team diskutiert die Möglichkeiten. Mit der Zustimmung des Pflegehelfers beschließt es, dass er in den vorher genannten Bereichen jeweils ein vierwöchiges Praktikum machen soll. Er soll herausfinden, wo er sich wohlfühlt und es soll gesehen werden, wo er am besten eingesetzt werden kann.
Umsetzung der Maßnahme
Die Stelle als Pflegehelfer wird zügig nachbesetzt, damit sich die Situation auf der Pflegestation entspannen kann. Der Personalleiter stellt beim Rehabilitationsträger einen Antrag auf Leistungen an das Unternehmen, um die Finanzierung des dreimonatigen Probearbeitsverhältnisses abzusichern.
Der Pflegehelfer absolviert in den drei Bereichen ein Praktikum von jeweils vier Wochen.
Der Pflegehelfer absolviert in den drei Bereichen ein Praktikum von jeweils vier Wochen.
Abschluss
Am besten kommt der Pflegehelfer in dem Küchenbereich zu Recht und dort im Abwaschbereich. Den Umgang mit der Durchlaufmaschine, beladen, abspülen, durchladen und nach dem Abdampfen auf die Geschirrwagen räumen, hat er schnell beherrscht und es macht ihm große Freude. Bei der Arbeit hat er den Überblick. Die Abschlussreinigung kann der Pflegehelfer bald selbstständig erledigen. Er ist auch für die Reinigung der Küche, dem Umgang mit den entsprechenden Reinigungsgeräten und der Dosierung der Reinigungsmittel zuständig. Der Pflegehelfer bekommt für alle Arbeitsgänge eine sorgfältige Einarbeitung. Er fühlt sich wohl und kommt mit den Kolleginnen und Kollegen gut zurecht. Sie schätzen seine freundliche Art. Der Mann bekommt eine Änderungskündigung für die Stelle im Küchenbereich.
Fazit
Die Überforderung auf der Stelle als Pflegehelfer wurde erkannt und zielorientierte Maßnahmen entwickelt. Vorstellungen und Wünsche des BEM-Berechtigten wurden berücksichtigt. Eine zwölfwöchige Orientierung in den vorgeschlagenen Bereichen als Praktikum ließ erkennen, wo seine Fähigkeiten und Vorlieben liegen. Die Teilhabe am Arbeitsleben konnte mit dieser Maßnahme gesichert werden. Mit dem Probearbeitsverhältnis konnte eine Kündigung verhindert und einen leistungsgerechten Arbeitsplatz für den Betroffenen bereitgestellt werden. Gleichzeitig wurde für den Küchenbereich eine weitere Arbeitskraft gesichert. Für beide Seiten, Beschäftigten und Unternehmen, eine Win-Win-Situation.
Zusatzinformation
Der Paragraf § 50 SGB IX (Leistungen an Arbeitgeber) sieht vor, dass der Arbeitgeber Zuschüsse oder volle Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung bekommt. Der Antrag wurde an die Agentur für Arbeit gestellt, da der ehemalige Pflegehelfer noch keine 15 Jahre Rentenbeiträge gezahlt hatte.
Quelle
Dies ist ein Praxisbeispiel aus dem Buch: BEM – Wiedereingliederung in kleinen und mittleren Betrieben von Edeltrud Habib – herausgegeben vom Bund-Verlag.
Schlagworte
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
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- Arbeitsaufgabe |
- Auffassung |
- berufliche Rehabilitation |
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- Hauswirtschaft, Gastgewerbe und Tourismus |
- Inklusion |
- inklusionsbeauftragte Person des Unternehmens |
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- Lernen und Wissensanwendung |
- Lohnkostenzuschuss |
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Referenznummer:
Pb/110889
Informationsstand: 26.10.2022