Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Kfz-Mechatroniker hatte einen Bandscheibenvorfall, war länger krank und kann bedingt durch die auftretenden Belastungen seine Tätigkeit so nicht weiter ausüben. Die Belastungen traten dabei durch das Arbeiten mit verdrehter Wirbelsäule, Heben und Tragen von Lasten, Überkopfarbeit sowie Arbeiten in kniender und liegender Haltung auf.
Was wurde gemacht?
Das Unternehmen leitete wegen der Ausfallzeiten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ein, dem der Kfz-Mechatroniker zustimmte. Als Maßnahme wurde im Rahmen des BEM beschlossen, dass der Mitarbeiter mit Unterstützung des Betriebsarztes einen Antrag auf eine medizinisch berufsorientierte ambulante Rehabilitation stellt. Im Anschluss an die ambulante Reha absolvierte er noch eine spezielle Rehabilitationsnachsorge. Durch die Reha und Rehabilitationsnachsorge lernte der Mechatroniker rückenschonender zu arbeiten und setzte dies auch so in die Praxis um.
Schlagworte und weitere Informationen
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement erfolgte mit Hilfe einer externen Disability Managerin. Während der medizinisch berufsorientierten ambulanten Rehabilitation erhielt der Kfz-Mechatroniker vom Reha-Träger bzw. der gesetzlichen Rentenversicherung Übergangsgeld.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefonnummern der Rentenversicherung.
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Mitarbeiter
Der 48-jährige Kfz-Mechatroniker ist seit 18 Jahren beim Unternehmen tätig und repariert Autos. Bei seiner Arbeit entstehen Belastungen, wie Arbeiten mit verdrehter Wirbelsäule, Heben und Tragen, Überkopfarbeit, kniende und liegende Haltung.
Unternehmen
Die Kfz-Fachwerkstatt beschäftigt 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Unternehmen verfügt über eine Interessenvertretung und hat das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) noch nicht eingeführt.
Fallschilderung
Nachdem so gut wie keine Krankenzeiten bei dem Kfz-Mechatroniker bisher aufgetreten sind, erleidet er einen Bandscheibenvorfall und fällt drei Monate im Betrieb aus. Anschließend nimmt er die Arbeit wieder auf. Jedoch fällt er nach 14 Tagen wieder aus. Der Betriebsrat erzählt im Beratungsgespräche der externen Fallmanagerin bzw. Disability Managerin, dass der Kfz-Mechatroniker mit einer Kündigung rechnen muss, da er mit seinem Bandscheibenvorfall nicht mehr als Automechaniker eingesetzt werden kann. Dem Betriebsrat wird ein Betriebliches Eingliederungsmanagement für den Kfz-Mechatroniker vorgeschlagen. Ihm wird das BEM erklärt. Vor allem wird der Punkt herausgestellt, dass das BEM gerade dafür da ist krankheitsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Das Unternehmen kann nur dann eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen, wenn es alle Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung geprüft hat und es tatsächlich keine andere Weiterbeschäftigung für den Kfz-Mechatroniker gibt. Daraufhin bittet der Betriebsrat die Fallmanagerin ein BEM-Gespräch mit dem Kfz-Mechatroniker zu führen. Er stimmt dem Gespräch zu.
Gesprächsverlauf
An dem Gespräch nehmen die Fallmanagerin, der Kfz-Mechatroniker, sein Meister und der Betriebsrat teil. Es wird dem Kfz-Mechatroniker erklärt, was das Gespräch bezwecken soll, und dass es sich weder um ein Personalgespräch noch um ein Krankenrückkehrgespräch handelt. Es geht in diesem Gespräch einzig und alleine um ihn. Welche Unterstützung oder Maßnahmen er benötigt, um wieder ohne häufige Krankenzeiten arbeiten zu können.
Nach Betrachtung der Krankensituation des Kfz-Mechatronikers, wird dieser gefragt, ob er denn schon eine medizinische Rehabilitation gemacht habe. „Nein, das will ich auch nicht. Ich habe kleine Kinder. Ich will meiner Frau nicht zumuten längere Zeit alleine zu sein. Die tägliche Zuzahlung kann ich mir auch gar nicht leisten.“ Dem Kfz-Mechatroniker wird erklärt, dass es eine ambulante Rehabilitation gibt, bei der man nichts zuzahlen muss. Man geht morgens zur Rehaeinrichtung und abends wieder nach Hause. Erstaunt, dass es so etwas gibt, will er diese Möglichkeit gerne wahrnehmen.
Der Kfz-Mechatroniker soll mit der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt einen Termin absprechen, rät die Fallmanagerin. „Wir haben keine Betriebsärztin oder keinen Betriebsarzt“, ist die Antwort. „Dies kann nicht sein. Jeder Betrieb muss aufgrund rechtlicher Grundlagen arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut werden. Wenn es im Betrieb keine festangestellte Betriebsärztin oder keinen festangestellten Betriebsarzt gibt, werden die Betreuungsleistungen bei überbetrieblichen Diensten vom Unternehmen eingekauft“, antwortet die Fallmanagerin. Jetzt stellt sich heraus, dass es doch einen Betriebsarzt gibt, der über die Innung die arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellt. „Der einfache Weg eine berufliche Rehabilitation zu bekommen, ist über den Betriebsarzt. Er kann eine vereinfachte Antragstellung machen, damit durch diese Maßnahme der Kfz-Mechatroniker seine Arbeitsfähigkeit wieder erlangt.“ Der Kfz-Mechatroniker will das in die Wege leiten.
Nach Betrachtung der Krankensituation des Kfz-Mechatronikers, wird dieser gefragt, ob er denn schon eine medizinische Rehabilitation gemacht habe. „Nein, das will ich auch nicht. Ich habe kleine Kinder. Ich will meiner Frau nicht zumuten längere Zeit alleine zu sein. Die tägliche Zuzahlung kann ich mir auch gar nicht leisten.“ Dem Kfz-Mechatroniker wird erklärt, dass es eine ambulante Rehabilitation gibt, bei der man nichts zuzahlen muss. Man geht morgens zur Rehaeinrichtung und abends wieder nach Hause. Erstaunt, dass es so etwas gibt, will er diese Möglichkeit gerne wahrnehmen.
Der Kfz-Mechatroniker soll mit der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt einen Termin absprechen, rät die Fallmanagerin. „Wir haben keine Betriebsärztin oder keinen Betriebsarzt“, ist die Antwort. „Dies kann nicht sein. Jeder Betrieb muss aufgrund rechtlicher Grundlagen arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut werden. Wenn es im Betrieb keine festangestellte Betriebsärztin oder keinen festangestellten Betriebsarzt gibt, werden die Betreuungsleistungen bei überbetrieblichen Diensten vom Unternehmen eingekauft“, antwortet die Fallmanagerin. Jetzt stellt sich heraus, dass es doch einen Betriebsarzt gibt, der über die Innung die arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellt. „Der einfache Weg eine berufliche Rehabilitation zu bekommen, ist über den Betriebsarzt. Er kann eine vereinfachte Antragstellung machen, damit durch diese Maßnahme der Kfz-Mechatroniker seine Arbeitsfähigkeit wieder erlangt.“ Der Kfz-Mechatroniker will das in die Wege leiten.
Wünsche und Vorstellungen
Der Kfz-Mechatroniker will bald wieder arbeiten können.
Maßnahme
Antragstellung auf eine berufsbezogene ambulante Reha über den Betriebsarzt.
Umsetzung der Maßnahme
Der Betriebsarzt unterstützt den Rehabilitationsantrag. Der Kfz-Mechatroniker kann zeitnah eine medizinisch-berufsorientierte ambulante Rehabilitation in seiner Wohnnähe machen. Dem Antrag liegt ein Bericht des Betriebsarztes mit Befund und Beschreibung der Arbeitsbedingungen des Kfz-Mechatronikers bei. Mit diesen Informationen können die Ärztinnen und Ärzte der Rehaeinrichtung den Behandlungsplan individuell auf die beruflichen Belastungen abstimmen.
An die dreiwöchige ambulante Rehabilitation schließt sich das zwölfwöchige IRENA-Programm (Programm zur intensivierten Rehabilitationsnachsorge) an. In dieser Zeit geht der Kfz-Mechatroniker zweimal in der Woche in die Reha. Dort lernt er, wie er seine Tätigkeit ausführen muss, damit wenige körperliche Beeinträchtigungen entstehen. Das Gelernte soll er in den Berufsalltag integrieren. Die Wiedereingliederung wird vom Betriebsarzt begleitet, der darauf achtet, dass sich der Kfz-Mechatroniker rückenschonend bewegt und arbeitet. Während der Reha und der Wiedereingliederung erhält der Kfz-Mechatroniker Übergangsgeld der Rentenversicherung.
An die dreiwöchige ambulante Rehabilitation schließt sich das zwölfwöchige IRENA-Programm (Programm zur intensivierten Rehabilitationsnachsorge) an. In dieser Zeit geht der Kfz-Mechatroniker zweimal in der Woche in die Reha. Dort lernt er, wie er seine Tätigkeit ausführen muss, damit wenige körperliche Beeinträchtigungen entstehen. Das Gelernte soll er in den Berufsalltag integrieren. Die Wiedereingliederung wird vom Betriebsarzt begleitet, der darauf achtet, dass sich der Kfz-Mechatroniker rückenschonend bewegt und arbeitet. Während der Reha und der Wiedereingliederung erhält der Kfz-Mechatroniker Übergangsgeld der Rentenversicherung.
Abschluss
Der Kfz-Mechatroniker kann seinen Arbeitsplatz behalten, er lernt sich rückenschonend zu bewegen und zu arbeiten.
Fazit
Durch die Einwirkung der Fallmanagerin wurden Maßnahmen entwickelt, um die Arbeitskraft des Beschäftigten zu erhalten.
Eine Kündigung konnte verhindert werden. Einschränkungen bestehen keine mehr, ein erfahrener Mitarbeiter konnte dem Betrieb erhalten bleiben. Krankenzeiten sind keine mehr aufgetreten.
Eine Kündigung konnte verhindert werden. Einschränkungen bestehen keine mehr, ein erfahrener Mitarbeiter konnte dem Betrieb erhalten bleiben. Krankenzeiten sind keine mehr aufgetreten.
Zusatzinformation
Die medizinische berufsorientierte ambulante Rehabilitation ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die am Wohnort durchgeführt wird. Die medizinischen Maßnahmen sind die gleichen wie in der stationären Rehabilitation. Es entfällt die tägliche Zuzahlung.
Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt erkennt frühzeitig den Reha-Bedarf der oder des Beschäftigten und kann das Antragsverfahren einleiten. Dazu erstellt sie oder er einen ärztlichen Befundbericht mit der Tätigkeitsbeschreibung.
Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte der Rentenversicherung, wenn sie
Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt erkennt frühzeitig den Reha-Bedarf der oder des Beschäftigten und kann das Antragsverfahren einleiten. Dazu erstellt sie oder er einen ärztlichen Befundbericht mit der Tätigkeitsbeschreibung.
Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte der Rentenversicherung, wenn sie
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder
- sonstige Leistungen zur Teilhabe erhalten.
- Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt und im Bemessungszeitraum mindestens ein Beitrag zur Rentenversicherung entrichtet wurde oder
- eine Entgeltersatzleistung (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Verletztengeld) bezogen wurde und dieser Ersatzleistung ein rentenversichertes Entgelt zugrunde liegt.
Quelle
Dies ist ein Praxisbeispiel aus dem Buch: BEM – Wiedereingliederung in kleinen und mittleren Betrieben von Edeltrud Habib – herausgegeben vom Bund-Verlag.
Schlagworte
- ambulante Rehabilitation |
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
- Arbeitsaufgabe |
- Arbeitsorganisation |
- Bandscheibenschaden |
- Bau und Handwerk |
- berufliche Rehabilitation |
- Betriebliches Eingliederungsmanagement |
- Bewegungs- und Stützapparat |
- Bücken |
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- Good Practice |
- Halten |
- Handhabung und Transport |
- Handwerk |
- Heben |
- Inklusion |
- inklusionsbeauftragte Person des Unternehmens |
- Kfz-Mechatroniker/in |
- KMU |
- Körperbehinderung |
- Körperbelastung |
- Körperhaltung |
- Körperhaltung und Körperteilbewegung |
- Mechatroniker/in |
- Organisation |
- Praxisbeispiel |
- Rehabilitation |
- Rentenversicherung |
- Reparatur |
- Rückenerkrankung |
- Stufenweise Wiedereingliederung |
- Talentplus |
- Teilhabe |
- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Tragen |
- Umgebungseinflüsse, Sicherheit und Belastungen |
- Vertretung Arbeitgebende |
- Vollzeitarbeit |
- Wiedereingliederung |
- Wirbelsäule
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
- EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
- EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
- ELA - Bücken/Aufrichten
- ELA - Heben
- ELA - Tragen
- ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
- ERGOS - Bücken
- ERGOS - statisches/dynamisches Heben
- ERGOS - Tragen
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Geneigt/Gebückt
- IMBA - Heben
- IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
- IMBA - Rumpfbewegungen (Bücken/Aufrichten)
- IMBA - Tragen
Referenznummer:
Pb/110892
Informationsstand: 27.10.2022