Praxisbeispiel

Wo lag die Herausforderung?
Die Hilfskraft konserviert Schiffe. Bei einem Arbeitsunfall verletzte der Mann sich den Arm – der Hauptnerv in der Schulter ist dabei gerissen – und er fehlte deshalb vier Monate an seinem Arbeitsplatz.
Was wurde gemacht?
Das Unternehmen leitete wegen der Ausfallzeiten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ein, dem der Mitarbeiter zustimmte. Im BEM wurde festgestellt, dass der Mitarbeiter seine alte Tätigkeit nicht weiter ausüben kann. Es wurde deshalb gemeinsam vereinbart, dass er für einen Teil in der Verwaltung und den Rest für Malerarbeiten eingesetzt werden soll. Zu Beginn besuchte er dazu einen Qualifizierungslehrgang am PC und wurde dann stufenweise in die neuen Tätigkeiten eingegliedert.
Schlagworte und weitere Informationen
Da es sich um einen Arbeitsunfall handelte, wurden die Kosten zur medizinischen und beruflichen Reha von der Berufsgenossenschaft bzw. der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Im Rahmen der beruflichen Reha übernahm die Berufsgenossenschaft auch die Kosten für den Lehrgang zur Qualifizierung für die Tätigkeit am PC in der Verwaltung. Während der gesamten Zeit erhielt der Mitarbeiter von der Berufsgenossenschaft Verletztengeld.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Berufsgenossenschaften.
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Unternehmen und Mitarbeiter
Die angelernte Hilfskraft ist 49 Jahre alt und arbeitet seit 18 Jahren bei einem Dienstleistungsunternehmen, das für eine Werft Konservierungsarbeiten ausführt. In dem Betrieb mit 148 Beschäftigten gibt es einen Betriebsrat und ein gut etabliertes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).
Arbeitssituation
Die Hilfskraft konserviert Schiffe. Er reinigt zusammen mit seinen Kollegen die Decks der Schiffe von Schweißresten. Sein Werkzeug ist ein Trockeneisstrahler, der, gefüllt mit CO2, unter hohem Druck arbeitet. Die Schläuche des Strahlers wiegen 15 Kilogramm und werden über der Schulter getragen. Der Strahler selbst wiegt ebenfalls 15 Kilogramm. Beim Betätigen der Pistole erfolgt ein Rückschlag. Es wird über Kopf gearbeitet, gebückt und in Körperhöhe. Je nach Arbeitshöhe wird eine Hebebühne zur Hilfe geholt, die manuell der erforderlichen Arbeitshöhe angepasst wird. In der Regel wird zu zweit gearbeitet. Alle zwei Stunden wird das Team gewechselt. Innerhalb des Teams gibt es eine Arbeitsteilung: Während der eine abstrahlt, füllt der andere die Eismaschine mit Trockeneis von minus 70 Grad. Neben der normalen Arbeitskleidung wird eine Vollmaske mit Frischluftzufuhr getragen sowie Schutzhandschuhe.
In den letzten Jahren hat die Hilfskraft sehr selten wegen einer Krankheit gefehlt. Nun ist er nach einem Arbeitsunfall schon vier Monate krank und wird zu einem BEM-Gespräch eingeladen. Dem Gespräch und dem Terminvorschlag stimmt die Hilfskraft zu. Zum Gesprächstermin sind außer ihm ein Vertreter aus der Personalabteilung und ein Betriebsratsmitglied anwesend.
In den letzten Jahren hat die Hilfskraft sehr selten wegen einer Krankheit gefehlt. Nun ist er nach einem Arbeitsunfall schon vier Monate krank und wird zu einem BEM-Gespräch eingeladen. Dem Gespräch und dem Terminvorschlag stimmt die Hilfskraft zu. Zum Gesprächstermin sind außer ihm ein Vertreter aus der Personalabteilung und ein Betriebsratsmitglied anwesend.
Das BEM-Gespräch und die Unfallsituation
Ihm werden vom Vertreter des Unternehmens Sinn und Zweck des BEM erläutert und auch seine Rechte darin. Die Frage danach, wie es ihm geht, beantwortet er positiv, allerdings habe er Probleme mit dem verletzten Arm. Dass mit seinem rechten Arm etwas nicht stimmt, ist zu sehen. Er hängt schlaff herunter. Bei dem Unfall ist der Hauptnerv in der Schulter gerissen. Die Hilfskraft berichtet, wie es zu dem Unfall gekommen ist:
„Es war schon kurz vor Feierabend, ich wollte schnell die Arbeit fertig machen. Es war das letzte Stück zu strahlen und wir hatten gerade gewechselt. Meist steht vor der Hebebühne ja die Cola-Kiste, auf die wir steigen, denn das ist die Tischhöhe, auf die wir aufsteigen müssen. Bei meinem Kollegen ist das kein Problem, auch ohne Kiste aufzusteigen, der ist ja groß, aber ich bin ja nur 1,59. Ich habe die Schläuche umgehängt und wollte aufsteigen, und die Kiste stand nicht da. Suchen wollte ich nicht. Dazu hatte ich keine Zeit, denn die Arbeit sollte ja fertig werden. Ich sprang also hoch, habe das Gleichgewicht verloren und bin heruntergefallen auf den rechten Arm. Dass es so schlimm ist, habe ich nicht gedacht. Ich bin noch nach Hause gegangen, und da merke ich, dass es höllisch weh tat und es wohl doch schlimmer war. Ich bin zu meinem Hausarzt, der mich aber gleich an den Unfallarzt überwiesen hat. Der hat dann eine Unfallmeldung gemacht, und ich habe im Personalbüro Bescheid gesagt, dass ich einen Unfall hatte. Tja, im Nachhinein weiß ich, ich hätte die Kiste suchen sollen. Aber nachher ist man immer schlauer.“
Die Hilfskraft wird also nach der Erstversorgung durch seinen Hausarzt völlig richtig an den Unfall- oder Durchgangsarzt überwiesen. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass in der Folge die Kosten z. B. der medizinischen Rehabilitation vom gesetzlichen Unfallträger übernommen werden.
Am Rande des BEM-Gesprächs erzählt der Vertreter des Unternehmens, dass er von dem Unfall – allerdings ohne Namensnennung – in der Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA) erfahren hat. Dort stehen die Statistiken der betrieblichen Unfälle – und in Ausnahmefällen auch anonymisierte Einzelfälle – auf der Tagesordnung. Dieser schwere Unfall, dessen Ursache offenbar die mangelnde Arbeitssicherheit war, wurde thematisiert und diskutiert. Der Betrieb, so versichert der Unternehmensvertreter den Anwesenden, ist grundsätzlich sehr interessiert daran, die Unfälle nach Möglichkeit zu minimieren. Denn jeder Unfall ist mit Krankheit und Ausfällen und oft mit höheren Beiträgen an die Berufsgenossenschaft, also mit Kosten verbunden.
„Es war schon kurz vor Feierabend, ich wollte schnell die Arbeit fertig machen. Es war das letzte Stück zu strahlen und wir hatten gerade gewechselt. Meist steht vor der Hebebühne ja die Cola-Kiste, auf die wir steigen, denn das ist die Tischhöhe, auf die wir aufsteigen müssen. Bei meinem Kollegen ist das kein Problem, auch ohne Kiste aufzusteigen, der ist ja groß, aber ich bin ja nur 1,59. Ich habe die Schläuche umgehängt und wollte aufsteigen, und die Kiste stand nicht da. Suchen wollte ich nicht. Dazu hatte ich keine Zeit, denn die Arbeit sollte ja fertig werden. Ich sprang also hoch, habe das Gleichgewicht verloren und bin heruntergefallen auf den rechten Arm. Dass es so schlimm ist, habe ich nicht gedacht. Ich bin noch nach Hause gegangen, und da merke ich, dass es höllisch weh tat und es wohl doch schlimmer war. Ich bin zu meinem Hausarzt, der mich aber gleich an den Unfallarzt überwiesen hat. Der hat dann eine Unfallmeldung gemacht, und ich habe im Personalbüro Bescheid gesagt, dass ich einen Unfall hatte. Tja, im Nachhinein weiß ich, ich hätte die Kiste suchen sollen. Aber nachher ist man immer schlauer.“
Die Hilfskraft wird also nach der Erstversorgung durch seinen Hausarzt völlig richtig an den Unfall- oder Durchgangsarzt überwiesen. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass in der Folge die Kosten z. B. der medizinischen Rehabilitation vom gesetzlichen Unfallträger übernommen werden.
Am Rande des BEM-Gesprächs erzählt der Vertreter des Unternehmens, dass er von dem Unfall – allerdings ohne Namensnennung – in der Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA) erfahren hat. Dort stehen die Statistiken der betrieblichen Unfälle – und in Ausnahmefällen auch anonymisierte Einzelfälle – auf der Tagesordnung. Dieser schwere Unfall, dessen Ursache offenbar die mangelnde Arbeitssicherheit war, wurde thematisiert und diskutiert. Der Betrieb, so versichert der Unternehmensvertreter den Anwesenden, ist grundsätzlich sehr interessiert daran, die Unfälle nach Möglichkeit zu minimieren. Denn jeder Unfall ist mit Krankheit und Ausfällen und oft mit höheren Beiträgen an die Berufsgenossenschaft, also mit Kosten verbunden.
Unfallanalyse durch die Berufsgenossenschaft
Der Vertreter des Unternehmens berichtet weiter, dass ein Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft eine Unfalluntersuchung durchgeführt habe. Bei der Unfallanalyse wurde mit dem technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaft und der Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort die Unfallsituation in Augenschein genommen und die Plausibilität des Unfallhergangs überprüft. In dem daraufhin erstellten Bericht an das Unternehmen steht, dass die Gefährdungsbeurteilung für diesen Arbeitsplatz unzureichend war, dadurch konnten bestehende Mängel nicht dargestellt werden. So war ein Unfall vorprogrammiert. In dem Bericht wurde das Unternehmen darüber belehrt, dass es seine Zuständigkeit ist, Beschäftigte in der Ausübung ihrer Arbeit vor Schaden zu schützen.
Auflagenerteilung
Es wurde die Auflage erteilt, eine hydraulische Hebebühne mit Stufen und Geländer sowie eine Absturzsicherung an Ort und Stelle zur Verfügung zu stellen. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Unternehmen haben es übernommen, geeignete Angebote einzuholen.
Erste Zukunftspläne
Die Hilfskraft weiß zu diesem Zeitpunkt noch nicht, wie es für ihn weitergeht; er fügt hinzu, dass der Arzt voraussage, er könne seine bisherige Arbeit nicht mehr ausführen. Seine Physiotherapeutin schätzt, dass der Genesungsprozess bis zu zwei Jahre dauern könne. „Das“, so die Hilfskraft, „heißt aber nicht, dass ich nicht schon eher arbeiten kann. Nun bin ich dabei, mich auf meinen linken, gesunden Arm zu konzentrieren. Er soll kräftiger werden, und das klappt auch schon ganz gut.“ Danach gefragt, welche Tätigkeit oder welchen Arbeitsplatz er sich für seine Zukunft vorstellen kann, weiß die Hilfskraft spontan eine Antwort. Er möchte gern als Maler arbeiten. Er hat schon für die Schule seines Sohnes die Halle mit Motiven bemalt. Am und im Schiff gäbe es doch sehr viele kleine Sachen zu malen. Das würde er gern übernehmen. Das Integrationsteam nimmt diese Aussagen als ersten Anhaltspunkt, um im Unternehmen nach weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten für die Hilfskraft zu sehen. Zunächst aber wird er nun eine Rehabilitation in einer Fachklinik wahrnehmen. In dieser Zeit wollen beide Seiten Kontakt halten.
Inzwischen klären das Integrationsteam, Betriebsrat und Personalabteilung, ob im Unternehmen perspektivisch Stellen frei und besetzt werden sollten, die voraussichtlich für den erkrankten Mitarbeiter in Frage kämen. Doch zu diesem Zeitpunkt kann dies noch nicht abschließend beantwortet werden, da noch nicht abzusehen ist, wie die körperlichen Einsatzmöglichkeiten der Hilfskraft nach der Rehabilitation sein werden.
Bereits vier Wochen später, er ist aus seiner Reha-Maßnahme zurück, kann die Hilfskraft bei einem Besuch an seinem Arbeitsplatz feststellen, dass das Unternehmen schnell gehandelt hat und eine neue Hebebühne installiert ist. Hätte es diese bereits damals gegeben, wäre es sicher nicht zu dem Unfall gekommen.
Inzwischen klären das Integrationsteam, Betriebsrat und Personalabteilung, ob im Unternehmen perspektivisch Stellen frei und besetzt werden sollten, die voraussichtlich für den erkrankten Mitarbeiter in Frage kämen. Doch zu diesem Zeitpunkt kann dies noch nicht abschließend beantwortet werden, da noch nicht abzusehen ist, wie die körperlichen Einsatzmöglichkeiten der Hilfskraft nach der Rehabilitation sein werden.
Bereits vier Wochen später, er ist aus seiner Reha-Maßnahme zurück, kann die Hilfskraft bei einem Besuch an seinem Arbeitsplatz feststellen, dass das Unternehmen schnell gehandelt hat und eine neue Hebebühne installiert ist. Hätte es diese bereits damals gegeben, wäre es sicher nicht zu dem Unfall gekommen.
Das zweite BEM-Gespräch: Neues Lernen und das Hobby zum Beruf machen
Nach seinem Besuch geht er zu einem zweiten BEM-Gespräch, an dem dieses Mal – neben dem Vertreter des Unternehmens und Betriebsratsvertreter aus dem BEM-Team auch der Betriebsarzt und die Schwerbehindertenvertretung teilnimmt. Die Atmosphäre ist locker und fast gemütlich entspannt. Nachdem sich alle noch einmal vorgestellt haben, die Rahmenbedingungen und das Ziel des Gespräches durch den Unternehmensvertreter geklärt sind, steht die Hilfskraft nun im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit: Es geht ihm gut, berichtet er, die Schulter ist durch die Therapie beweglicher als erhofft. Er fühlt sich erholt und voller Tatendrang.
Der Unternehmensvertreter sieht gute Arbeitsmöglichkeiten für die Hilfskraft im Betrieb. Es wird eine halbe Stelle in der Verwaltung frei. Mit einigen Nachqualifizierungen am PC kann er die Stelle sicher ausfüllen. Die Kosten für die dreimonatige Qualifizierung bei einem externen Bildungsträger übernimmt die Berufsgenossenschaft (§ 49 SGB IX).
Die andere Hälfte seiner Arbeitszeit kann er für Malerarbeiten im Schiff nutzen. Die Verwaltungsarbeiten sind zunächst auf zwei Jahre befristet. Dann könne man weitersehen. Zusammen mit dem Betriebsarzt wird ein Wiedereingliederungsplan erstellt. Die Wiedereingliederung kann beginnen. Nach Abschluss der Heilbewährung wird voraussichtlich von der Berufsgenossenschaft ein MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) festgestellt.
Der Unternehmensvertreter sieht gute Arbeitsmöglichkeiten für die Hilfskraft im Betrieb. Es wird eine halbe Stelle in der Verwaltung frei. Mit einigen Nachqualifizierungen am PC kann er die Stelle sicher ausfüllen. Die Kosten für die dreimonatige Qualifizierung bei einem externen Bildungsträger übernimmt die Berufsgenossenschaft (§ 49 SGB IX).
Die andere Hälfte seiner Arbeitszeit kann er für Malerarbeiten im Schiff nutzen. Die Verwaltungsarbeiten sind zunächst auf zwei Jahre befristet. Dann könne man weitersehen. Zusammen mit dem Betriebsarzt wird ein Wiedereingliederungsplan erstellt. Die Wiedereingliederung kann beginnen. Nach Abschluss der Heilbewährung wird voraussichtlich von der Berufsgenossenschaft ein MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) festgestellt.
Resümee
Hier hat ganz klar der vorbeugende Arbeitsschutz innerhalb des Unternehmens versagt. Bei einer Arbeitsplatzbewertung bzw. einer Gefährdungsanalyse hätte die unzulängliche Arbeitssituation deutlich werden und Maßnahmen zur Abhilfe getroffen werden müssen.
Nach § 20 ASiG begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach § 12 Abs. 1 ASiG zuwiderhandelt. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Unternehmen, die Arbeitsschutzvorschriften nicht beachtet, drohen also empfindliche Strafen.
Nach dem Unfall wurden allerdings dann in diesem Fall alle notwendigen Schritte umgehend umgesetzt. Auch für den Betroffenen wurde die notwendige Fürsorge übernommen.
Nach § 20 ASiG begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach § 12 Abs. 1 ASiG zuwiderhandelt. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Unternehmen, die Arbeitsschutzvorschriften nicht beachtet, drohen also empfindliche Strafen.
Nach dem Unfall wurden allerdings dann in diesem Fall alle notwendigen Schritte umgehend umgesetzt. Auch für den Betroffenen wurde die notwendige Fürsorge übernommen.
Quelle
Dies ist ein Praxisbeispiel vom Institut für Personalentwicklung und Coaching (ipeco) aus dem Buch: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – herausgegeben vom W. Bertelsman Verlag (wbv).
Schlagworte
- Arbeitgebende |
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- Organisation |
- Praxisbeispiel |
- Qualifizierung |
- Schulter-Armbewegung |
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- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Tragen |
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- Wiedereingliederung
ICF-Items
- b729 |
- b730 |
- b7301 |
- b740 |
- b7401 |
- d210 |
- d220 |
- d429 |
- d430 |
- d4300 |
- d4305 |
- d445 |
- d4452 |
- d4458 |
- d449 |
- d570 |
- d5708 |
- d845 |
- d8451 |
- d850 |
- d8502 |
- d910 |
- d9108 |
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- e5801 |
- e590 |
- e5900 |
- e5908 |
- s199 |
- s730 |
- s7300 |
- s73009 |
- s7301 |
- s73019
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Arbeit über Kopf
- EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
- EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
- EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
- ELA - Arbeit in Vorhalte/über Kopf
- ELA - Heben
- ELA - Reichen
- ELA - Tragen
- ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
- ERGOS - Arbeit über Kopf
- ERGOS - Reichen
- ERGOS - statisches/dynamisches Heben
- ERGOS - Tragen
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Armbewegungen
- IMBA - Arme in Zwangshaltung
- IMBA - Heben
- IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
- IMBA - Tragen
Referenznummer:
Pb/110898
Informationsstand: 03.11.2022