Praxisbeispiel
Betriebliches Eingliederungsmanagement für eine Reinigungskraft

Wo lag die Herausforderung?

Die Reinigungskraft erlitt aufgrund des Hebens schwerer Kanister einen Bandscheibenvorfall und fehlte zehn Wochen an ihrem Arbeitsplatz.

Was wurde gemacht?

Das Unternehmen leitete wegen der Ausfallzeiten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ein, dem die Reinigungskraft zustimmte. Als Maßnahme zur Vermeidung der Belastungen bzw. Ausfallzeiten, wurde im Rahmen des BEM gemeinsam beschlossen, dass die Frau zuerst eine berufsbezogene, ambulante Rehabilitation machen solle. Im Anschluss daran erfolgte eine stufenweise Wiedereingliederung an ihrem Arbeitsplatz. Für alle Reinigungskräfte gab es außerdem eine Einweisung und Unterweisung zur ergonomischen Arbeitsausführung und es werden leichtere Kanister eingesetzt.

Schlagworte und weitere Informationen

Die berufsbezogene, ambulante Rehabilitation wurde von der gesetzlichen Rentenversicherung gefördert. Während der berufsbezogenen, ambulanten Rehabilitation zahlte die Rentenversicherung der Reinigungskraft auch ein Übergangsgeld.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefonnummern der Rentenversicherung.

Unternehmen und Mitarbeiterin

Die Reinigungskraft ist 44 Jahre alt und arbeitet seit 22 Jahren in einem Labor, das 85 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Im Moment arbeitet sie 30 Stunden in der Woche. Ein Betriebsrat ist im Amt.

Arbeitssituation

Der Arbeitsplatz der Reinigungskraft umfasst die Reinigung der Laborräume, Flure den Raum der Mitarbeitenden und die Spülküche. Dort werden die Laborgläser in der Spülmaschine gereinigt. Die Reinigungskraft war in den letzten Jahren wenig krank. Nun allerdings fehlt sie schon zehn Wochen. Darum wird sie vom BEM-Beauftragten zu einem Gespräch eingeladen. Sie stimmt dieser Einladung zu und das Gespräch findet statt. Anwesend ist außer einem Betriebsrat auch der Personalleiter. Zu Beginn wird der Reinigungskraft der Zweck des Gespräches erklärt, und dass es dabei helfen soll, zu erkennen, ob ihre Krankenzeiten betriebliche Ursachen haben.

Hohe Ansprüche an die Gesprächsleitung

Der Personalleiter beginnt das Gespräch mit anerkennenden Worten und betont, dass sie immer eine verlässliche Mitarbeiterin war und bisher keine nennenswerten Krankenzeiten aufwies. Nun war er jedoch besorgt um sie, weil sie schon seit zehn Wochen fehle.
Auf die Frage, ob ihre Erkrankung mit der Arbeit im Zusammenhang steht, platzt die Reinigungskraft laut heraus, dass man das wohl sagen kann, denn ihre direkte Vorgesetzte sei Schuld und habe sie krank gemacht. Sie wird aufgefordert zu erzählen, was denn passiert sei.

Im Verlauf des Berichtes wird deutlich, dass es schon lange Schwierigkeiten zwischen der direkten Vorgesetzten und der Reinigungskraft gibt. Sie gehören unterschiedlichen Nationalitäten an und das scheint immer wieder der Hintergrund von Auseinandersetzungen zu sein. Der Personalleiter sagt ihr, dass es keine Rolle während der Arbeit zu spielen habe, ob sie oder die Kolleginnen serbischer oder kroatischer Abstammung sind. Er betont, dass beide Mitarbeiterinnen schon lange im Betrieb sind und die Arbeit beider hochgeschätzt wird. Er erinnert sich gut daran, dass es in der Vergangenheit schon wiederholt Gespräche zur Schlichtung von Auseinandersetzungen mit ihm und den Beiden gegeben hat. Heute aber geht es zunächst nur um sie und ihre Erkrankung und wie ihr geholfen werden könne.

Das ist eine klare Vorgabe vom Personalleiter und die Reinigungskraft erzählt den konkreten Hergang, der dann zur Auslösung ihres Bandscheibenvorfalls geführt hat:
„Die Spülmaschine in der Spülküche hat ein Dosiergerät, das an den 25-Liter-Kanister angeschlossen ist, der unter der Maschine steht. Der Kanister war leer und ich musste einen neuen Kanister aus dem Vorratsraum holen, der ja eine Etage tiefer ist, und ihn anschließen. Ich hatte Rückenscherzen und habe zur Chefin gesagt, dass ich den Kanister nicht tragen kann. Darauf hat sie gesagt, wenn ich das nicht tue, sei das eine Arbeitsverweigerung. Dann habe ich den Kanister geholt und einen Bandscheibenvorfall bekommen. Ich bin dann gleich zum Arzt, der gibt mir bis heute Spritzen und er sagt, wenn ich Lähmungserscheinungen habe, müsste ich operiert werden.“

Ob sie ihrer Vorgesetzten denn damals etwas von ihren Rückenschmerzen gesagt hat, fragt der BEM-Beauftragte. Das nicht, war die Antwort, aber dass sie nicht tragen kann, hat sie ihr mitgeteilt. Ob es für sie vorstellbar ist, dass die Vorgesetzte anders reagiert hätte, wenn sie ihr von den Rückenschmerzen erzählt hätte? Die Reinigungskraft dachte nach und sagt dann, dass ihr Chefin doch aus langjähriger Erfahrung wissen muss, dass sie, die Reinigungskraft, immer zuverlässig ihre Arbeit macht. Und wenn sie nun sagt, sie kann nicht, soll man ihr doch glauben. Aber während sie noch spricht, wird sie nachdenklicher und räumt ein, dass die Vorgesetzte wohl doch nicht allein schuldig ist, an ihrem Bandscheibenvorfall.

Nachdem die ersten Blockaden (Klärung der Schuldfrage) aufgebrochen ist, kann sich der BEM-Beauftragte dem Gesundheitszustand der Reinigungskraft und dessen Besserung zuwenden. Hat sie denn schon an eine medizinische Reha-Maßnahme gedacht? Sie könnte sich in Ruhe wieder stabilisieren und gesund werden.

Aber das entrüstete die Reinigungskraft sofort erneut und sie wirft erregt ein, das doch wohlbekannt ist, dass sie alleinerziehend ist. Ihre Tochter ist 14 Jahre alt und die kann sie nicht allein lassen. Darüber hinaus muss sie dann zehn Euro täglich für die Reha dazu bezahlen und so viel verdient sie hier nicht.

Das waren Argumente, die man nicht gleich entkräften konnte. Eine vierzehnjährige kann man tatsächlich nicht über Wochen allein lassen. Als Alleinverdienerin ist auch das materielle Argument nachvollziehbar. Die Gesprächspartner haben dafür Verständnis.

Ihr wird eine Alternative vorgestellt: Es gibt einige Möglichkeiten in der Stadt für eine berufsbezogene, ambulante Rehabilitation. Zu solch einer Einrichtung, so wird ihr erklärt, kann sie morgens hingehen und geht dann am Nachmittag wieder heim. Inzwischen kann sie die gleiche Betreuung, Beratung und Anwendungen genießen, wie während einer stationären Rehabilitations-Maßnahme.

Das klang schon besser für die Reinigungskraft, aber sie fragte gleich nach den Kosten. Es wurde ihr weiter berichtet, dass sie bei dieser Reha nichts dazu zu bezahlen hat. Auch die Fahrkosten werden übernommen. Dazu gibt es noch ein für sie kostenfreies Mittagessen.

Diese Reha-Art wollte sie nun durchführen und würde es bei Ihrem nächsten Arzttermin mit dem Doktor besprechen, warf dann aber gleich wieder ein, dass sie, wenn sie zurück in den Arbeitsalltag kommt, die schweren Kanister wieder schleppen muss, sie sich gleich wieder „kaputt mache“.

Das will das Unternehmen in die Hand nehmen, denn die Arbeit soll ja nicht krank machen. Es gibt auch eine gesetzlich festgesetzte Richtlinie zum Heben und Tragen, die besagt, dass ohne technische Hilfe 25 kg nicht bewegt werden dürfen. Der Betriebsrat wollte sich dazu Gedanken machen. Vorstellbar ist für ihn, die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit einzubeziehen und seinen Empfehlungen zu folgen. Eine Transportkarre etwa oder vielleicht hat das spülmittelliefernde Unternehmen kleinere Gebinde?

Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung

Noch etwas hat die Reinigungskraft auf dem Herzen: „Das Labor weicht ja die Pipetten und Glasgefäße in einem Eimer mit Wasser ein. Die stehen unten auf dem Wagen und da muss ich den Eimer ja auch hochheben.“ Ob sie eine Idee dazu hat, wie man das ändern kann?
Die hatte sie, man kann die Materialien zum Beispiel auch in Kästen legen, die man auf den Wagen stellt. Dann braucht sie sich nicht mehr zu bücken.

Die Reinigungskraft berichtet weiter, dass der Techniker für die Spülmaschine bei der Wartung schon wiederholt gesagt hat, dass Einweichen gar nicht nötig ist. Die Maschine hat eine gute Leistungsfähigkeit und ist extra für die Industrie hergestellt. Darum wurde sie ja wohl auch angeschafft. „Aber das wurde schon immer so gemacht und da haben wir es weiter gemacht“, erzählt die Reinigungskraft, „ich wollte da auch nicht als Besserwisserin gelten.“

Dazu hat dann der Personalleiter eine Idee. Er weiß, dass das herstellende Unternehmen Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbietet, die die Spülmaschinen bedienen. Wenn die Reinigungskraft wieder gesund ist, bekommen alle Zuständigen eine Einweisung, wie die Arbeitsabläufe ergonomisch hergerichtet und so bedient werden können, dass die Wirbelsäule nicht verdreht werden muss. Zwar hatte dies der Betriebsarzt schon angeregt, aber es ist wohl im Arbeitsalltag in Vergessenheit geraten.

Zum Schluss fasst der Personalleiter noch einmal zusammen, was heute besprochen wurde. Der BEM-Beauftragte wird ein Ergebnis-Protokoll des Gespräches anfertigen. Die Verabschiedung fällt zuversichtlich aus. Die Reinigungskraft und alle Beteiligten sind sehr zufrieden mit dem Gesprächsverlauf.

Die Umsetzungen nach dem Gespräch

In der Folge nahm die Reinigungskraft eine ambulante Reha-Maßnahme wahr und danach eine Wiedereingliederung von sechs Wochen. Für alle Reinigungskräfte gab es eine Einweisung und die Unterweisung in der Ergonomie an der Spülmaschine. Der Ablauf der Spülstraße wurde unter Hinzuziehung des Betriebsarztes verändert. So wird jetzt ergonomischer gearbeitet. Die 25-Liter-Kanister werden gegen 5-Liter-Kanister ausgetauscht. Längere Krankenzeiten sind bei der Reinigungskraft nicht mehr aufgetreten.

Resümee

Kleine Veränderungen können eine große Wirkung haben. Der Mitarbeiterin wurde im BEM-Gespräch signalisiert, dass man sie ernst nimmt, sie für den Betrieb wichtig ist und auch alles getan wird, um ihre Gesundheit zu erhalten. Diese Mitarbeiterin berichtet sicher Positives über ihr BEM-Verfahren – innerhalb des Betriebes und in ihrem sozialen Umfeld!

Quelle

Dies ist ein Praxisbeispiel vom Institut für Personalentwicklung und Coaching (ipeco) aus dem Buch: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – herausgegeben vom W. Bertelsman Verlag (wbv).

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
  • EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
  • EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
  • ELA - Bücken/Aufrichten
  • ELA - Heben
  • ELA - Tragen
  • ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
  • ERGOS - Bücken
  • ERGOS - statisches/dynamisches Heben
  • ERGOS - Tragen
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Geneigt/Gebückt
  • IMBA - Heben
  • IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
  • IMBA - Rumpfbewegungen (Bücken/Aufrichten)
  • IMBA - Tragen

Referenznummer:

Pb/110897


Informationsstand: 03.11.2022