Praxisbeispiel
Betriebliches Eingliederungsmanagement für eine Raumpflegerin

Wo lag die Herausforderung?

Nachdem die Raumpflegerin sich versetzten ließ, um in Wohnnähe arbeiten zu können, traten vermehrt Fehlzeiten auf. Die Frau fehlte aufgrund von körperlichen Beschwerden im Bereich der Arme, Schultern und dem Rücken über sechs Wochen krankheitsbedingt an ihrem Arbeitsplatz.

Was wurde gemacht?

Das Unternehmen leitete ein gesetzlich vorgeschriebenes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ein, dem die Raumpflegerin zustimmte. Als Maßnahme zur Vermeidung der Belastungen bzw. Ausfallzeiten, wurde im Rahmen des BEM beschlossen, die alten Reinigungsgeräte durch neue ergonomische Geräte auszutauschen. Die Raumpflegerin bekommt einen neuen Servicewagen, neue Pflegemittel sowie eine Einweisung in die Dosierung und Handhabung der Geräte. Außerdem wird veranlasst, dass eine Fachfirma in der Halle eine Grundreinigung vornimmt und den Boden versiegelt. Damit ist der Boden wieder glatt und leicht zu reinigen und die Arbeitsbelastung wird minimiert. Der Arbeitsplatz der Frau konnte gesichert werden.

Schlagworte und weitere Informationen

Im Rahmen der Fürsorgepflicht bzw. des Arbeitsschutzes gehören die Vermeidung von Gefahren für Gesundheit und Sicherheit zu den Aufgaben des Unternehmens. Aus diesem Grund übernahm das Unternehmen auch die Kosten für die ergonomische Gestaltung zur Reduzierung der gefährdenden Belastungen. Das BEM wurde vom BEM-Team des Unternehmens und einer externen Beraterin begleitet.

Unternehmen und Mitarbeiterin:

Die Raumpflegerin ist 53 Jahre alt und arbeitet seit zwölf Jahren in einem Reinigungs-Service-Betrieb mit 184 Beschäftigten. Das Unternehmen betreut verschiedene Objekte, die in der ganzen Stadt verstreut liegen. Ein Betriebsrat und eine Schwerbehindertenvertretung sind vorhanden, auch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eingeführt.

Die BEM-Ausgangssituation

Die letzten elf Jahre reinigte die Raumpflegerin in einem festen Auftragsobjekt. Dann wollte sie mehr in Wohnnähe arbeiten. Um das zu realisieren, reduziert sie ihre Arbeitszeit von 25 auf 23 Stunden und lässt sich versetzen. Traten in den letzten Jahren fast keine Krankenzeiten auf, ändert sich dies jetzt, seit die Raumpflegerin im neuen Objekt reinigt. Sie ist immer wieder krank und erreicht schnell die 42 Tage bzw. sechs Wochen Fehlzeiten innerhalb eines Jahres, nach denen das BEM-Verfahren automatisch eingeleitet wird. Die Raumpflegerin wird zu einem BEM-Gespräch eingeladen. Sie bestätigt den Termin und erscheint pünktlich. Die Raumpflegerin macht einen selbstbewussten Eindruck und spricht als Person mit Migrationshintergrund ausgezeichnet Deutsch. Sie ist im Betrieb gut integriert und wird als tüchtige Mitarbeiterin geschätzt. Gleich beginnt sie zu erzählen und teilt den Anwesenden (Inklusionsbeauftragter des Unternehmens und Betriebsrat aus dem BEM-Team) mit, dass sie sich über diese Möglichkeit zum Gespräch freue. Über den Einladungsbrief war sie aber sehr erstaunt. Es ist doch nicht üblich, dass man während der Krankheit zum Unternehmen bestellt wird?

BEM-Gespräch

Es wurde ihr erklärt, dass das BEM-Gespräch gerade während der Erkrankung stattfinden solle, um alle Möglichkeiten der Hilfe anbieten zu können – natürlich nur, wenn der gesundheitliche Zustand der Betroffenen das zulässt, so wie in ihrem Fall. Sie sei ja auch nicht „bestellt", sondern sie sei eingeladen worden und habe den Termin schriftlich bestätigt. Selbstverständlich hätte sie den Termin ablehnen und einen späteren Zeitpunkt vorschlagen können. Überhaupt sei dieses Gespräch absolut freiwillig und sie hätte es grundsätzlich ablehnen können, ohne dass ihr irgendwelche Nachteile daraus hätten entstehen können. Das sei in der Betriebsvereinbarung so festgeschrieben. Die beiden BEM-Team-Mitglieder verständigen sich kurz untereinander, dass sie im Team die BEM-Einladungen erneut daraufhin prüfen wollen, ob sie verständlich, klar und wirklich „einladend" abgefasst sind. Dann wurde die Raumpflegerin sorgfältig über den Inhalt und den Zweck des BEM-Verfahrens aufgeklärt, und sie wenden sich dem Anlass ihrer Zusammenkunft, ihren Krankenzeiten, zu.

Klärung der Situation am Arbeitsplatz

An den Krankenzeiten ist auffällig, dass bei ihr viele Jahre kaum Fehlzeiten auftraten und wenn doch, waren sie nur kurz. Nun fehlt sie im letzten Jahr schon vier Mal über eine längere Zeit. Ob denn die Krankenzeiten mit der Arbeitssituation im Zusammenhang stehen könnten, wird sie gefragt. Das BEM-Gespräch solle nämlich Belastungen, die durch die Arbeit auftreten, deutlich machen, damit Abhilfe geschaffen werden könne, wird ihr ergänzend noch einmal erklärt.

Ja, ihre Erkrankungen stehen tatsächlich mit der Arbeit im Zusammenhang. Seit sie die neue Stelle angetreten habe, sei sie krank und habe immer Schmerzen in den Armen, in Schultern und Rücken. Sie wird gefragt, woran das ihrer Meinung nach liege. An der anderen Arbeitsstelle ist alles sehr viel besser gewesen", antwortet sie. „Die Arbeit war dort nicht so schwer." Dies wird von den Anwesenden nicht gleich verstanden, denn es handelt sich im Prinzip um eine identische Arbeit. Die Raumpflegerin wird aufgefordert, das Gesagte doch mal näher zu erklären. Das tut sie: Auf der alten Arbeitsstelle hatte sie einen Servicewagen, auf dem alle zur Reinigung notwendigen Utensilien verfügbar waren. Nun arbeitet sie mit einem alten Doppelfahreimer mit Presse. Den Unterschied macht die Mitarbeiterin gestenreich deutlich: Auf einem Gestell befinden sich zwei Eimer. Auf einem dieser Eimer ist eine Presse angebracht. Gereinigt wird mit einem Wischmopp mit langen Fransen. Der Wischmopp ist nass sehr schwer. Er wird aus dem Wasser gehoben und in der Presse ausgepresst. Dazu macht die Mitarbeiterin die Armbewegung, als bewege sie den Mopp in der Presse.

Die Anwesenden staunen. Denn sie wissen, nach der letzten Arbeitsplatzanalyse mit der Betriebsärztin hatte diese vorgeschlagen, die alten Reinigungsgeräte durch neue, ergonomischere Geräte zu ersetzen. Nach ihrem Wissensstand sollte dieser Vorschlag längst umgesetzt und die alten Geräte durch ein Einwannensystem mit Servicewagen ersetzt sein. Ebenso die Fransenmopps, die nass zweieinhalb Kilo mehr wiegen als die neuen breiten Wischmopps. Hier ist offensichtlich etwas schiefgelaufen.

Aber die Mitarbeiterin ist noch nicht fertig. Die Reinigung der Halle sei praktisch unmöglich, sagt sie weiter. Der Boden lasse sich so schwer wischen, dass sie abends ihre Arme kaum mehr bewegen könne. Wenn ihre Schmerzen nicht mehr zu ertragen seien, gehe sie zu ihrem Orthopäden, der sie dann zwei Wochen arbeitsunfähig schreibe. Die Anwesenden sind betroffen. Damit haben sie nicht gerechnet. Sie zeigen Verständnis für die Mitarbeiterin. So wie sie die Situation beschrieben hat, ist das wirklich nicht hinnehmbar. Wenn sie das Gefühl hat, durch die Arbeit krank zu werden, muss sofort etwas veranlasst werden, um dies zu ändern.

Die Mitarbeiterin ist überrascht, dass man sie und ihre Arbeitssituation so ernst nimmt. Ein Vertreter des BEM-Teams und die Mitarbeiterin verabreden sich für den übernächsten Tag, um sich vor Ort ein Bild zu machen. Zu diesem Termin werden auch die Betriebsärztin und die direkte Vorgesetzte gebeten.

Während des Ortstermins führt die Raumpflegerin den Arbeitsablauf mit dem Doppelfahreimer vor und versucht, den Hallenboden zu reinigen. Auch die Anwesenden versuchen es. Viel zu schwer, ist die einhellige Meinung. An diesem Reinigungsgerät ist der Fortschritt vorübergegangen. Aus welchem Grunde, kann keiner nachvollziehen. Der Hallenboden ist so nicht zu bearbeiten. Die Fransen des Wischmopps haften auf dem Boden, und es bedarf eines erheblichen Kraftaufwandes, auch nur einen Meter zu wischen. Der Boden ist wie Schmirgelpapier, an dem der Wischmopp festhakt. Jahrelang wurde wohl mit einem falschen Mittel gereinigt. Der Boden ist ausgelaugt und rau. Die Betriebsärztin bestätigt, dass diese extremen Belastungen unweigerlich zu Krankenzeiten führen müssen. Hier sind eindeutig die Arbeitsmittel und die Arbeitsgestaltung schuld an den Überlastungen und den daraus resultierenden Fehlzeiten der Mitarbeiterin.

Umgestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsorganisation

In der Folge wird veranlasst, dass eine Fachfirma eine Grundreinigung vornimmt und den Boden versiegelt. Damit ist der Boden wieder glatt und leicht zu reinigen. Die Raumpflegerin bekommt einen neuen Servicewagen, neue Pflegemittel sowie eine Einweisung in die Dosierung und in die Handhabung der Geräte.

Resümee

Ohne das BEM-Gespräch und die folgende Arbeitsplatzbegehung wäre nicht aufgedeckt worden, dass die Arbeitsbedingungen der Grund für die vielen und langen Krankenzeiten sind. Mit wenigen finanziellen Mitteln konnten in diesem Fall die krank machenden Arbeitsbedingungen beseitigt werden. Die Mitarbeiterin ist zufrieden und hat das Gefühl der Wertschätzung. In den letzten zwei Jahren sind keinerlei Fehlzeiten mehr aufgetreten.

Quelle

Dies ist ein Praxisbeispiel vom Institut für Personalentwicklung und Coaching (ipeco) aus dem Buch: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – herausgegeben vom W. Bertelsman Verlag (wbv).

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
  • EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
  • EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
  • ELA - Bücken/Aufrichten
  • ELA - Heben
  • ELA - Reichen
  • ELA - Tragen
  • ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
  • ERGOS - Bücken
  • ERGOS - Reichen
  • ERGOS - statisches/dynamisches Heben
  • ERGOS - Tragen
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Armbewegungen
  • IMBA - Geneigt/Gebückt
  • IMBA - Heben
  • IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
  • IMBA - Rumpfbewegungen (Bücken/Aufrichten)
  • IMBA - Tragen

Referenznummer:

Pb/110902


Informationsstand: 13.12.2022