12.01.2023 | REHADAT-Gute Praxis

Hilfsmitteleinsatz nicht nur in der Theorie

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Hilfsmittel für den Beruf gleichen behinderungsbedingte Einschränkungen aus, fördern Fähigkeiten und schützen vor gesundheitlichen Schäden. Alle üblichen Geräte, Vorrichtungen und Einrichtungen oder Sonderanfertigungen gelten speziell als technische Arbeitshilfe, wenn sie zur Arbeitsgestaltung für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz eingesetzt werden können. Oft bilden sie zur behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung ein tragendes Element der beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Zum Einsatz in der Praxis gibt es beratende und finanzielle Unterstützungen – aber auch informierende Angebote, wie durch das Portal REHADAT-Gute Praxis.

Mit Hilfe von REHADAT-Gute Praxis werden Bedenken vor dem „Wie?“ genommen. Ausführliche Beispiele aus der Praxis zeigen dazu detailliert die Herausforderungen in den Unternehmen auf, wie Hilfsmittel zur Lösung beitragen und wie die Förderung erfolgt. Unterteilt nach verschiedenen Behinderungsarten oder anhand von modellhaften Beschäftigungen, können sich Unternehmen, betroffene Beschäftigte und alle sonst noch Beteiligten daran orientieren, wie andere Firmen bereits die Herausforderung gelöst haben und bei der Arbeitsgestaltung vorgegangen sind.

Alle Praxisbeispiele sind hier aufgeführt.

(Pe)