05.04.2024 | Neue gesetzliche Regelungen

Förderung von Aus- und Weiterbildung

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Seit Sommer 2023 gilt das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung. Zum 1. April 2024 treten weitere umfangreiche Verbesserungen in Kraft, zu denen Elemente der Ausbildungsgarantie und das Qualifizierungsgeld gehören.

Die Ausbildungsgarantie umfasst verschiedene Beratungs- und Unterstützungs­angebote für junge Menschen – angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung bis hin zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Neben einem geförderten Berufsorientierungs­praktikum für Schul­abgänger­innen und -abgänger steht künftig auch ein neuer Mobilitäts­zuschuss für Auszu­bildende zur Verfügung. Zudem wird ein Rechts­anspruch auf Förderung einer außer­betrieblichen Berufs­ausbildung zum 1. August 2024 eingeführt, wenn junge Menschen in einer Region mit zu wenig Ausbildungs­plätzen wohnen und trotz eigener Bemühungen keinen Ausbildungs­platz finden.

Das neue Qualifizierungs­geld unterstützt Betriebe, die besonders vom Struktur­wandel betroffen sind. Ziel ist, die Beschäftigten durch bedarfs­gerechte Qualifi­zierung im Betrieb zu halten und Fach­kräfte zu sichern. Das Qualifizierungs­geld wird angelehnt an das Kurzarbeiter­geld als Entgelt­ersatz in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent des Netto­ent­geltes gezahlt, welches auf die Zeit der Weiter­bildung entfällt.

Bei der Weiter­bildungs­förderung für Beschäf­tigte wird die Förder­syste­matik mit festen Förder­sätzen und weniger Förder­kate­gorien vereinfacht. Zudem steht die Förderung in Zukunft allen Arbeit­gebern und Beschäf­tigten offen und ist nicht mehr abhängig davon, ob ein Unter­nehmen vom Struktur­wandel betroff­en ist oder es sich um Engpass­berufe handelt.

Weitere Informationen: www.bmas.de
(er)