23.01.2025 | Nach erneuter Erkrankung gab es Probleme

Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung lässt sich gerichtlich durchsetzen

Das Arbeitsgericht Verden (2 Ca 145/22) entschied, dass eine langzeiterkrankte Köchin Anspruch auf eine stufenweise Wiedereingliederung hat. Trotz ärztlicher Empfehlung und Zustimmung der Krankenkasse die Tätigkeit wieder schrittweise aufnehmen, lehnte die Arbeitgeberin dies ab.

Das Gericht stellte fest, dass sie damit ihre Fürsorgepflicht verletzt. Sie sei dazu verpflichtet, das ihr im betrieblichen Rahmen Mögliche zu tun, um der Klägerin bei der Vorbereitung der vollständigen Wiederaufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit zu helfen. Dazu gehöre nach Auffassung des Gerichts gerade auch, ihr die stufenweise Wiedereingliederung zu ermöglichen, wenn diese durch die behandelnde Ärztin empfohlen und durch die Krankenkasse finanziert werde.

Weitere Urteile zur Stufenweisen Wiedereingliederung finden Sie in der REHADAT-Recht Datenbank: Stufenweise Wiedereingliederung

(Tr)