25.09.2025 | EuGH-Urteil erweitert Diskriminierungsschutz
Diskriminierungsschutz behinderter Kinder erstreckt sich auch auf Eltern
Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil C 38/24 entschieden, dass der Diskriminierungsschutz auch Eltern von Kindern mit Behinderungen umfasst. Arbeitgeber müssen deshalb prüfen, ob Anpassungen wie flexible Arbeitszeiten möglich sind, damit Beschäftigte nicht benachteiligt werden. Grenzen bestehen nur, wenn die Maßnahmen für den Arbeitgeber unzumutbar sind, was im Einzelfall von den Gerichten geprüft wird. Das Urteil hat Signalwirkung für alle Mitgliedsstaaten und könnte auch in Deutschland die Ausglegung des AGG erweitern bzw. präzisieren und auf einen Diskriminierungsschutz auf Angehörige ausweiten.
Hier gehts zum Urteil bei REHADAT-Recht: C-38/24
Hier gehts zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
(Tr)