18.03.2024 | EU-Regelung ab Juli 2024
Viele Fahrassistenzsysteme werden für Neuwagen zur Pflicht
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, müssen gemäß der EU-Verordnung 2019/2144 ab dem 7. Juli 2024 folgende Assistenzsysteme in allen neu zugelassenen Pkw (M1) serienmäßig vorhanden sein und dürfen nicht dauerhaft deaktiviert werden:
- Notfall-Spurhalteassistent
- Geschwindigkeitsassistent
- Müdigkeitserkennung
- Notbremsassistent
- Notbremslicht
- Rückfahrassistent
- Unfalldatenspeicher (Blackbox)
- Alkohol-Wegfahrsperre
Dies sollte beim Neuwagenkauf berücksichtigt werden. Für bereits zugelassene Fahrzeuge gilt diese Regelung nicht, aber zum Teil sind die Fahrassistenzsysteme schon verbaut.
- Infoseite des ADAC: adac.de | Fahrerassistenzsysteme
- Infoseite in REHADAT-Autoanpassung: Fahr- und Bedienhilfen
(pt)