18.03.2024 | EU-Regelung ab Juli 2024

Viele Fahrassistenzsysteme werden für Neuwagen zur Pflicht

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, müssen gemäß der EU-Verordnung 2019/2144 ab dem 7. Juli 2024 folgende Assistenzsysteme in allen neu zugelassenen Pkw (M1) serienmäßig vorhanden sein und dürfen nicht dauerhaft deaktiviert werden:

  • Notfall-Spurhalteassistent
  • Geschwindigkeitsassistent
  • Müdigkeitserkennung
  • Notbremsassistent
  • Notbremslicht
  • Rückfahrassistent
  • Unfalldatenspeicher (Blackbox)
  • Alkohol-Wegfahrsperre

Dies sollte beim Neuwagenkauf berücksichtigt werden. Für bereits zugelassene Fahrzeuge gilt diese Regelung nicht, aber zum Teil sind die Fahrassistenzsysteme schon verbaut.

(pt)