05.04.2024 | Bitte testen!
Prototyp des trägerübergreifenden „Reha-Antrags“
Der Prototyp des trägerübergreifenden „Reha-Antrags“ steht ab sofort für eine umfassende Erprobung auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) bereit. Antragstellende von Reha- und Teilhabeleistungen und Akteure im Reha-System können bis zum 15. Mai testen, wie nutzerfreundlich, verständlich und umfassend der Antrag gestaltet ist.
Das Ziel ist es, den gemeinsamen Grundantrag bzw. Reha-Antrag so zu gestalten, dass er die Bedürfnisse der Antragstellenden erfüllt. Er soll einen einfachen Zugang zu Reha- und Teilhabeleistungen ermöglichen.
Reha- und Teilhabeleistungen sind zum Beispiel:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. in einer stationären Rehaklinik oder in einem ambulanten Rehazentrum)
- Berufsbezogene oder arbeitsplatzbezogene Leistungen (z. B. berufliche Bildungsmaßnahmen oder technische Arbeitshilfen)
- Leistungen, die eine möglichst selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung in der eigenen Wohnung und im sozialen Umfeld ermöglichen oder Hilfen zur Schul- oder Hochschulausbildung (z. B. Schul- oder Studienassistenz)
Weitere Informationen: www.dvfr.de
(br)