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Inklusionsvereinbarung
Rahmen-lntegrationsvereinbarung für ein Großunternehmen aus der Baubranche zur Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung

Daten

Branche:

Bau

Unternehmensgröße:

Großunternehmen 250 und mehr Mitarbeiter

Art:

Gesamtvereinbarung / Betriebsvereinbarung

Rahmen-lntegrationsvereinbarung zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei XXX Aktiengesellschaft und den Beteiligungsgesellschaften von XXX Aktiengesellschaft

1. Präambel

Der Vorstand von XXX Aktiengesellschaft, die Konzernschwerbehindertenvertretung und der Konzernbetriebsrat stimmen darüber überein, dass die Förderung und Eingliederung von schwerbehinderten Menschen, Gleichgestellten und in ihrer Gesundheit beeinträchtigten Mitarbeitern zu den ständigen unternehmerischen Aufgaben gehören und selbstverständlicher Bestandteil der Unternehmenskultur sind.

2. Geltungsbereich

Diese Rahmen-lntegrationsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter von XXX Aktiengesellschaft und der Beteiligungsgesellschaften von XXX Aktiengesellschaft.
Mitarbeiter im Sinne dieser Vereinbarung sind:
- Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50
- Gleichgestellte mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50,
jedoch mindestens 30, sofern diese einen Antrag auf Gleichstellung bei der zuständigen Arbeitsagentur gestellt haben.

3. Ziele

Während der Laufzeit der Rahmen-lntegrationsvereinbarung soll die jeweils geltende gesetzliche Quote von zurzeit 5% erreicht werden, durch die Sicherung von bestehenden Arbeitsplatzen von schwerbehinderten Menschen und durch Einstellung von schwerbehinderten Menschen.

Schwerbehinderte Menschen sollen so beschäftigt werden, dass sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll entfalten und weiterentwickeln können.

Bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sollen bevorzugt schwerbehinderte Menschen berücksichtigt werden. Die Einstellung von schwerbehinderten Frauen soll besondere Berücksichtigung finden.

Die Organisation der Arbeitszeit berücksichtigt die gesundheitlichen Bedürfnisse der schwerbehinderten Menschen, Gleichgestellten und in ihrer Gesundheit beeinträchtigten Beschäftigten.

Bei Neuplanung und Umbau von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten sind die Anforderungen an einen behindertengerechten Arbeitseinsatz zu berücksichtigen. Hierbei sind Fördermöglichkeiten durch die Integrationsämter, die Arbeitsagenturen, die Berufsgenossenschaften und die Krankenkassen weitestgehend in Anspruch zu nehmen.

Für die Laufzeit der Rahmen-lntegrationsvereinbarung werden Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung dar Arbeitsumgebung vereinbart.

Bei der Einführung neuer Arbeitsformen (zum Beispiel Telearbeit) sind für alle behinderten bzw. gesundheitsbeeinträchtigten Beschäftigten die erforderlichen technischen und/oder organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.

4. Personalplanung - Stellenbesetzung

Es besteht Einigkeit, dass bei internen Stellenausschreibungen darauf hingewiesen wird, dass schwerbehinderte Stellenbewerber bei gleicher Qualifikation und Eignung den Vorzug erhalten sollen.

Gemäß § 81, Abs. 4, Zf. 2 SGB IX sind schwerbehinderte Menschen bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Forderung ihres beruflichen Fortkommens bevorzugt zu berücksichtigen.

Bei der der Ausbildung sind schwerbehinderte Menschen bei gleicher Qualifikation und Eignung zu bevorzugen, hierbei sind alle staatlichen Fördermöglichkeiten voll auszuschöpfen.

5. Umsetzung der Betriebsvereinbarung

Die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen aus dieser Vereinbarung wird zwischen der jeweils zuständigen Geschäftsleitung, dem jeweiligen Betriebsrat und der jeweiligen betrieblichen Schwerbehindertenvertretung vereinbart.

6. Qualifizierung von Beteiligten

Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Führungskräfte sich im Jahresrhythmus mit dem Schwerbehindertenrecht zur Integration schwerbehinderter Menschen vertraut machen.

In Führungskräfte- und Betriebsrats- Seminaren soll das Thema "Integration" bzw. "Diversity" ständiger Baustein sein.

7. Schlussabstimmungen

Die Rahmen-lntegrationsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren. Rechtzeitig vor Beendigung der Laufzeit, jedoch spätestens drei Monate vorher, nehmen Vorstand, Konzernbetriebsrat und Konzernschwerbehindertenvertretung Verhandlungen über eine neue Integrationsvereinbarung auf.

Der Vorstand von XXX Aktiengesellschaft, der Konzernbetriebsrat und die Konzernschwerbehindertenvertretung verpflichten sich, etwaige Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung dieser Rahmen-Integrationsvereinbarung soweit wie möglich einvernehmlich zu lösen.

Die Rahmen-lntegrationsvereinbarung wird an den betriebsüblichen Stellen bekannt gemacht. Darüber hinaus wird sie dem Integrationsamt in XXX und der Arbeitsagentur XXX übermittelt.

Ort, Datum: XXX

Unterschriften: XXX

Verlängerung:

Rahmen-Integrationsvereinbarung zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei XXX Aktiengesellschaft und den Beteiligungsgesellschaften von XXX Aktiengesellschaft

1. Zwischen dem Vorstand von XXX Aktiengesellschaft, der Konzernschwerbehindertenvertretung und dem Konzernbetriebsrat von XXX Aktiengesellschaft besteht Einigkeit, dass die am XXX zunächst befristet abgeschlossene Rahmenintegrationsvereinbarung unbefristet über das Jahr XXX hinaus weiter gilt.

2. Diese Rahmenintegrationsvereinbarung kann zukünftig mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderjahres, erstmalig jedoch erst zum XXX, gekündigt werden.

Ort, Datum: XXX

Unterschriften: XXX

Weiterführende Informationen zur Inklusionsvereinbarung

Mit Inkraftreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde u. a. die Bezeichnung von Integrationsvereinbarung zu Inklusionsvereinbarung geändert. Die bereits abgeschlossenen Integrationsvereinbarungen behalten weiter ihre Gültigkeit. Entsprechend finden Sie auch noch Integrationsvereinbarungen hier im Portal.

Sollten Sie eine interessante Vereinbarung finden, die aber noch vom Status her als Integrationsvereinbarung abgeschlossen wurde, so können Sie über den folgenden Link die gesetzlichen Änderungen durch das BTHG abrufen.

Gegenüberstellung SGB IX neu / alt anzeigen (PDF)

Referenznummer:

IV/0145


Informationsstand: 26.07.2021

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