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Inklusionsvereinbarung
Betriebsvereinbarung für einen Automobil-Konzern zur Integration von Menschen mit einer etwas anderen Gesundheit

Daten

Branche:

Industrie und Produktion

Unternehmensgröße:

Großunternehmen 250 und mehr Mitarbeiter

Art:

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung XXX

Integration von Menschen mit einer etwas anderen Gesundheit

PRÄAMBEL

Die Belegschaft der XXX GmbH am Standort XXX besteht aus einer Vielzahl von Menschen unterschiedlichster Herkunft, Alters, Qualifikation etc., aber auch unterschiedlichster Gesundheit. Jeder / jede Einzelne trägt seinen Teil zum Unternehmenserfolg bei. So auch die Menschen mit einer etwas anderen Gesundheit, die allerdings zur optimalen Einbringung ihrer Fähigkeiten und Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit Unterstützung benötigen. Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und Geschäftsleitung der XXX GmbH am XXX sehen es schon seit jeher als gemeinsame Aufgabe und Verantwortung an, Menschen mit einer etwas anderen Gesundheit ihren Möglichkeiten und den betrieblichen Gegebenheiten entsprechend in den Arbeitsprozess zu integrieren, insbesondere entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.
Diese Vereinbarung basiert auf der Integrationsbetriebsvereinbarung (XXX) und aller in diesem Zusammenhang ebenfalls existierenden Regelungen. Sie entwickelt die in jenen Regelungen vereinbarten Grundsätze weiter, so dass mit ihr nun die nächste Stufe der Integration erreicht wird.
Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind im Folgenden beschrieben.

I Integration in den Arbeitsprozess

1. Beschäftigte der Integrationsabteilung, die fertigungsnahe Arbeiten erledigen, sollen die Möglichkeit erhalten, wieder in das gewohnte Arbeitsumfeld zurückzukehren. Zu diesem Zweck werden mit dem Anlauf der Produktion des Global Midsize (Epsilon II) in der Fertigung pro Schicht 30 geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Die konkrete Ausgestaltung dieser obliegt dem Fachbereich und erfolgt in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung. Werksärztlicher Dienst, Ergonomiekoordinator und Integrationsmanager begleiten diesen Prozess in beratender Funktion. Diese Arbeitsplätze werden stufenweise mit Menschen mit einer etwas anderen Gesundheit besetzt.

2. Beschäftigte der Integrationsabteilung, die an administrative Bereiche verliehen sind, werden sukzessive unter Beibehaltung der bisherigen Tätigkeit in diese Einsatzbereiche integriert, also dauerhaft übernommen werden.

3. Bei der Besetzung von vakanten Stellen der oben beschriebenen Art (Ziffer I 1. und 2.) werden Menschen mit einer etwas anderen Gesundheit bevorzugt berücksichtigt.

4. Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und Geschäftsleitung streben im Hinblick auf die Umsetzung der eben beschriebenen Integrationsaktivitäten eine enge Zusammenarbeit mit Institutionen außerhalb des Konzerns an, die jene Maßnahmen unterstützen und zu deren Umsetzung beitragen.

II Organisatorische Anbindung

Mit der Umsetzung der oben beschriebenen Integrationsmaßnahmen verändert sich der Schwerpunkt der Aufgaben der Leitung der Integrationsabteilung und zwar hin zum Integrationsmanagement. Eine wichtige Aufgabe ist die Koordination des Einsatzes von Menschen mit einer etwas anderen Gesundheit. Aktuell liegt der Fokus zudem auf der Bearbeitung von Themen wie „Arbeitsumfeld für eine älter werdenden Belegschaft“ und „Betriebliches Eingliederungsmanagement“. Bis XXX wird geklärt sein, welcher Funktion / Abteilung der gesamte Bereich organisatorisch zugeordnet werden wird.

III Allgemeine Bestimmungen

Die gemeinsamen Bemühungen verfolgen das Ziel, für Betroffene gesundheitsgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten zu erhalten oder anderweitige sozialverträgliche Lösungen anzubieten, um grundsätzlich Unmöglichkeitskündigungen zu vermeiden.

IV Schlussbestimmungen

1. Diese Vereinbarung tritt zum XXX in Kraft.
2. Sie ist beiderseits mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar.
3. Änderungen und / oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Kündigungserklärung.
4. Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
5. Diese Betriebsvereinbarung ist beiderseits einklagbar.

Anlagen:
Enthalten spezielle Daten und Infos zum Unternehmen und werden hier nicht angezeigt.

XXX
Ort, Datum

XXX
Unterschriften

Weiterführende Informationen zur Inklusionsvereinbarung

Mit Inkraftreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde u. a. die Bezeichnung von Integrationsvereinbarung zu Inklusionsvereinbarung geändert. Die bereits abgeschlossenen Integrationsvereinbarungen behalten weiter ihre Gültigkeit. Entsprechend finden Sie auch noch Integrationsvereinbarungen hier im Portal.

Sollten Sie eine interessante Vereinbarung finden, die aber noch vom Status her als Integrationsvereinbarung abgeschlossen wurde, so können Sie über den folgenden Link die gesetzlichen Änderungen durch das BTHG abrufen.

Gegenüberstellung SGB IX neu / alt anzeigen (PDF)

Referenznummer:

IV/0003


Informationsstand: 20.02.2024

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