Vereinbarung zur Integration und Förderung der Beschäftigung von Schwerbehinderten und Gleichgestellten beim XXX
Präambel
Der XXX, die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat stimmen darin überein, dass die Beschäftigung, Förderung und Realisierung der Chancengleichheit der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Sinne des SGB IX zu den ständigen unternehmerischen Aufgaben gehört.
Folgende auf der Grundlage von § 83 SGB IX abgeschlossene Vereinbarung ist ein Beitrag zur Verbesserung und Umsetzung von Berufschancen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten im XXX. Insbesondere ist Bestreben, in allen Bereichen des XXX den Umfang der beschäftigten Schwerbehinderten auf die jeweils gültige gesetzliche Quote zu erhöhen.
Unabhängig von den Bestimmungen dieser Vereinbarung finden die gesetzlichen Regelungen des SGB IX Anwendung.
1. Bestandsaufnahme
1.1 Es sind jährlich zum 31. Dezember Statistiken zu erstellen, aus denen zu entnehmen ist
a) in welchem prozentualen und absoluten Umfang Schwerbehinderte und Gleichgestellte in den einzelnen Direktionen beschäftigt werden,
b) wie viele schwerbehinderte Frauen und Männer bzw. gleichgestellte Frauen und. Männer beschäftigt werden,
c) wie sich das Verhältnis von Vollzeit- zu Teilzeitarbeit darstellt,
d) wie viele schwerbehinderte Auszubildende beschäftigt werden.
Diese Statistiken sind der Schwerbehindertenvertretung und der Personalvertretung auszuhändigen.
2. Zielsetzung
2.1 Der XXX und die Schwerbehindertenvertretung legen in einer abgestimmten Zielvereinbarung fest, in welcher Weise und in welchem Zeitraum der Umfang der Beschäftigung Schwerbehinderter und Gleichgestellter in Richtung der jeweils gültigen gesetzlichen Quote verbessert werden kann. Ebenso wird festgelegt, wie die Anzahl der mit Schwerbehinderten und Gleichgestellten besetzten Ausbildungsplätze an die jeweils gültige gesetzliche Quote angepasst werden kann. Jährlich wird die Erfüllung der Zielvereinbarung zwischen dem XXX, der Schwerbehindertenvertretung und der Personalvertretung überprüft und aktualisiert.
2.2 Soweit nur geringe oder keine Fortschritte festzustellen sind, erfolgt eine Ursachenanalyse und es werden unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung sowie der Personalvertretung Maßnahmen zur Abhilfe erarbeitet.
2.3 Beschäftigungsmodelle zur Teilzeitarbeit von Schwerbehinderten und Gleichgestellten (auch in Führungspositionen) werden auf Basis der gesetzlichen Regelungen und der einschlägigen XXX-Modelle aufgeschlossen geprüft.
3. Maßnahmen
3.1 Interne und externe Stellenausschreibungen sind so zu formulieren, dass auch Schwerbehinderte und Gleichgestellte angesprochen werden.
3.2 Der XXX wird die Schwerbehindertenvertretung und die Personalvertretung über die Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten unterrichten. Dies gilt auch für die Ablehnung schwerbehinderter Bewerber/innen.
3.3 Bei gleichwertiger fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung ist schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerber(n)/innen der Vorzug zu geben, sofern nicht in der Person eines/einer Mitbewerber(s)/in liegende Gründe überwiegen.
3.4 Zur Förderung der Beschäftigung von Schwerbehinderten sollen Schwerbehinderte verstärkt im Rahmen der Gewinnung von Aushilfen berücksichtigt werden, wobei das Ziel angestrebt werden soll, Behinderte in unbefristete Arbeitsverhältnisse zu übernehmen.
3.5 XXX Personal und Schwerbehindertenvertretung wirken darauf hin, dass insbesondere jüngere Schwerbehinderte zur beruflichen Fort- und Weiterbildung oder zur beruflichen Orientierung verstärkt als Hospitant(en)/innen im XXX eingesetzt werden.
4. Ausbildung
4.1 Die erforderlichen Auswahlverfahren sind so zu gestalten, dass sie nicht zu einer Benachteiligung von Schwerbehinderten führen. Im Einzelfall kann das Auswahlverfahren unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung erfolgen.
4.2 Bei der Übernahme schwerbehinderter Auszubildender ist die Ziffer 3.3 anzuwenden.
5. Weiterbildung
5.1 Die Teilnahme von Schwerbehinderten und Gleichgestellten an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ist auf allen betrieblichen Ebenen sicherzustellen.
5.2 In internen Weiterbildungsmaßnahmen zum Thema Führung soll das Thema "Situation der Schwerbehinderten und Gleichgestellten im XXX" unverzichtbarer Lehrgangsbestandteil werden.
6. Wiedereingliederung nach Renten auf Zeit und krankheitsbedingter Unterbrechung
Gleichgestellten und Schwerbehinderten, die infolge einer auf Zeit befristeten Rente. vorübergehend aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, werden bei Wiederaufnahme der Tätigkeit die für eine Eingliederung erforderlichen inner- und außerbetrieblichen Fait. Weiterbildungsmaßnahmen angeboten.
7. Behindertengerechte Einrichtung des Betriebes
Die Schwerbehindertenvertretung und Personalvertretung achten unter Hinzuziehung der zuständigen Sicherheitsingenieure und der Betriebsärztin darauf, dass Arbeitsplätze, Sozialräume, Betriebsvorrichtungen, Arbeitsabläufe etc. im'. Sinne des Sozialgesetzbuches unterhalten werden.
8. Berichtspflicht
Schwerbehindertenvertretung, Personalvertretung, Beauftragter des Arbeitgebers, Betriebsärztin und die HA Personal beraten einmal jährlich zum gleichen Stichtag den Stand der Umsetzung der vorliegenden Vereinbarung.
9. Laufzeit
Diese Vereinbarung tritt am XXX in Kraft und gilt zunächst bis zum XXX. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Jahres vom Westdeutschen Rundfunk oder gemeinschaftlich von der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat gekündigt werden.
XXX, XXX
Ort, Datum
XXX
Unterschriften