1 Unternehmen
1.1 Profil
Das Unternehmen gehört international zu den führenden Unternehmen im Airport-Business. Es bietet sein Know-How - die gesamte Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen im Flughafengeschäft - auch weltweit an anderen Standorten an. In dem Unternehmen sind
ca. 27.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
1.2 Kultur
Gesundheits- und Arbeitsschutz sind unverzichtbare Bestandteile eines modernen Personalmanagements. Das Unternehmen entwickelte und erprobte deshalb erfolgreich Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und gründete den Bereich Gesundheitsmanagement. Körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden sind Leitlinien des Gesundheitsmanagements. Wie diese Prinzipien in der Praxis gelebt werden, überprüf das Management durch eine regelmäßige Gesundheitsbefragung. Im Rahmen von Mitarbeiter-Workshops wurden zahlreiche Maßnahmen erarbeitet und realisiert. So wurde die gesundheitsförderliche Unternehmenskultur weiter entwickelt. Das Unternehmen organisiert das Gesundheitsmanagement in allen betrieblichen Bereichen als kontinuierlichen Lern- und Innovationsprozess. Während einer Gesundheitskampagne wurden verschiedene Kurse und Aktionen zur Gesundheitsförderung zu den Themen Ernährung, Bewegung, Genuss- und Suchtmittelkonsum sowie Stressreduktion angeboten. Darüber hinaus wurden Gesundheitstage zu verschiedenen Gesundheitsthemen, wie Haut- und Lärmschutz veranstaltet. Die Wirkungen des Gesundheitsmanagements können aus der Entwicklung relevanter Gesundheitskennzahlen abgeleitet werden. So wurde im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 10 Jahre die Fehlzeitenquote um 0,73 Prozentpunkte reduziert. Über einen längeren Zeitraum wurden strukturierte Mitarbeitergespräche geführt. Daraus resultierend wurden Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe krankmachende Faktoren am Arbeitsplatz beseitigt werden konnten.
2 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
2.1 Ausgangspunkt
Gesetzliche Vorgabe:
Die Neuregelung des
§ 167 (2) SGB IX gilt für alle Beschäftigten. Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen neu geregelt worden und ist daher in die betriebliche Präventionsstrategie einzubeziehen. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit und zum Erhalt des Arbeitsplatzes vorzunehmen, soweit sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt sind.
Integration in die bestehenden Prozesse:
- Integratives Gesundheitsmanagement
- Rückkehrgespräche
- Besuche bei Langzeitkranken
- Unfallgespräch im Rahmen von "RUSH" (Grundsatzerklärung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz des Managements)
- Inklusionsvereinbarung
2.2 Inklusionsvereinbarung ("neuer Punkt 6" Regelungsabsprache)
- Neben den in der Inklusionsvereinbarung genannten Maßnahmen führt das Unternehmen ein betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß § 167
Abs. 2
SGB IX ein.
- Ziel des Verfahrens zur betrieblichen Eingliederung ist es, zu klären:
-> wie Arbeitsunfähigkeiten überwunden werden können,
-> mit welchen Hilfen und Leistungen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann,
-> wie Arbeitsplätze erhalten werden können,
-> die Fähigkeiten der betroffenen Beschäftigten weiter genutzt und
-> eine erhöhte Einsatzfähigkeit und Produktivität sichergestellt werden können.
- Das Unternehmen wird hierzu bei Vorliegen der Kriterien des § 167
Abs. 2
SGB IX mit den jeweils betroffenen Beschäftigten Kontakt aufnehmen, um die aktuelle Situation zu analysieren und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Ein "
BEM-Team/Runder Tisch" legt jeweils die notwendigen Maßnahmen fest.
- Die Einzelheiten zum Verfahren des betrieblichen Eingliederungsmanagements werden in einem Prozessablauf festgelegt.
2.3 Prozessablauf zum BEM
Den Prozessablauf können Sie den Bildern 1 und 2 entnehmen.
2.4 Terminplanung
- 14.07.2006: Abstimmung des
BEM-Verfahrensablaufs im Ausschuss "Gesundheit und Soziales" (AGS) beim Betriebsrat
- 20.07.2006: Verabschiedung des
BEM-Verfahrensablaufs im Betriebsrat
- Ende Juli bis Anfang September 2006: Infogespräche mit den Fachbereichen
- August/September 2006: Einstellung der Briefe ins SAP und somit praktische Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Unternehmen
3 Anlagen
3.1 Erstes Anschreiben
Frau/Herrn
Betriebliche Prävention nach § 167
Abs. 2
SGB IX (9. Sozialgesetzbuch)
-Betriebliches Eingliederungsmanagement (
BEM)-
Sehr geehrte Frau/geehrter Herr,
auf Grund einer gesetzlichen Neuregelung in § 167
Abs. 2
SGB IX sind wir als Arbeitgeber verpflichtet, mit Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig/krank sind, Kontakt aufzunehmen.
Wir möchten mit Ihnen Möglichkeiten besprechen, wie Ihre Arbeitsunfähigkeit überwunden beziehungsweise einer künftigen Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann und bieten Ihnen hierzu unsere Unterstützung an. Eine Verpflichtung, ein Gespräch mit uns hierüber zu führen, besteht für Sie jedoch nicht.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie ein Gespräch wünschen und senden Sie hierzu den beigefügten Erklärungsbogen ausgefüllt und unterschrieben zurück. Wir werden daraufhin zur Vereinbarung eines Termins umgehend auf Sie zukommen.
Als Anlage erhalten Sie ergänzend eine Kurzinformation über die Ziele, Inhalte und das Verfahren des so genannten betrieblichen Eingliederungsmanagements (
BEM) in unserem Unternehmen nach § 167
Abs. 2
SGB IX. Wir wünschen Ihnen bereits an dieser Stelle gute Besserung.
Mit freundlichen Grüßen
Unternehmen
Anlage
3.2 Zweites Anschreiben
Frau/Herrn
Betriebliche Prävention nach § 167
Abs. 2
SGB IX (9. Sozialgesetzbuch)
Unser Schreiben vom XX.XX.XXXX
Sehr geehrte Frau/geehrter Herr,
in unserem oben genannten Schreiben haben wir Ihnen unsere Unterstützung hinsichtlich Ihrer Arbeitsunfähigkeit/Krankheit angeboten und um Rückmeldung gebeten, ob Sie hierzu ein Gespräch mit uns wünschen.
Der unserem Schreiben beigefügte Erklärungsbogen ist jedoch bei uns bisher nicht eingegangen.
Bitte teilen Sie uns Ihre Antwort schriftlich mit und senden Sie uns den Erklärungsbogen ausgefüllt und unterschrieben zurück. Sofern Sie ein Gespräch wünschen, werden wir zur Vereinbarung eines Termins umgehend auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Unternehmen
Anlage
3.3 Drittes Anschreiben
Frau/Herrn
Betriebliche Prävention nach § 167
Abs. 2
SGB IX (9. Sozialgesetzbuch)
Unser Schreiben vom XX.XX.XXXX
Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr,
mit dem oben genannten Schreiben hatte sich Ihr/e Personalreferent/in bei Ihnen erkundigt, ob Sie Hilfestellung zur Überwindung Ihrer Arbeitsunfähigkeit/Krankheit und hierzu ein Gespräch mit uns wünschen. Dies wurde von Ihnen mit Rückmeldung und angegebener Telefonnummer bestätigt.
Leider konnten wir Sie telefonisch nicht erreichen. Wir bitten Sie daher, sich unter der oben genannten Durchwahl mit uns zur Vereinbarung eines Termins in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Unternehmen
Anlage
3.4 Rückmeldebogen
Bitte zurücksenden an:
Unternehmen
...jeweiliger Fachbereich...Personalreferent/in
Ort
ERKLÄRUNG
zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (
BEM) nach § 167
Abs. 2
SGB IX_________________________________________________________________________________________
Name, Vorname, Personal-
Nr., Abteilung / Bereich
Das Anschreiben zur Prävention nach § 167
Abs. 2
SGB IX habe ich erhalten.
Das Angebot zu einem persönlichen Gespräch im Hinblick auf meine Arbeitsunfähigkeit/ Krankheit und die Wiederaufnahme meiner Tätigkeit nehme ich gerne an und bitte hierzu um Kontaktaufnahme:
Telefonnummer: ____________________
Adresse: ______________________________________________
An dem Gespräch sollen neben Personalreferent/in und/oder Vorgesetzten teilnehmen:
-
BEM-Beauftragter
- ein Betriebsratsmitglied
- Gesundheitsmanagement
- Arbeitsmedizin
- Schwerbehindertenvertretung
Ich möchte kein Gespräch.
______________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift d. Beschäftigten