Die Stadt Offenbach hat
ca. 117.000 Einwohner. In Hessen gilt, anders als in den übrigen Bundesländern, eine Magistratsverfassung. In den übrigen Flächenstaaten gelten so genannte Bürgermeister- oder Ratsverfassungen. Der Magistrat besteht aus dem (Ober-) Bürgermeister sowie haupt- und ehrenamtlichen Stadträten. Er bildet die Spitze der Verwaltung einer Stadt. Die Stadtverwaltung Offenbach beschäftigt knapp 1.050 Mitarbeiter. Von den Mitarbeitern sind 7,9% schwerbehindert.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtliche Grundlage des
BEM bildet das
SGB IX bzw. SGB IX § 167.
Verfahrensablauf
Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten durch das Personalamt mit Unterstützung der jeweiligen Organisationseinheit, schriftliche Information der betroffenen Person mit Bitte um Zustimmung zur beabsichtigten Maßnahme. Bei vorhandener Bereitschaft zur Durchführung des Beratungsgesprächs koordiniert das Personalamt das Beratungsgespräch mit den Beteiligten. Wird im Beratungsgespräch die Notwendigkeit zur Abstimmung und Einleitung geeigneter Maßnahmen festgestellt, koordiniert das Personalamt die Zusammenkunft des Integrationsteams und unterrichtet deren Mitglieder gleichzeitig über das Ergebnis des Beratungsgesprächs. Durch das Integrationsteam wird ein Maßnahmeplan erstellt, der auch festlegt, wer für welche Maßnahme konkret verantwortlich ist und bis wann deren Umsetzung zu erfolgen hat. Sechs Monate nach einer Maßnahmevereinbarung erfolgt eine Evaluierung im Integrationsteam. Hierbei wird abgeklärt, ob die eingeleiteten Maßnahmen erfolgreich waren oder flankierende Hilfestellungen erforderlich sind. Sämtliche Absprachen und Schritte werden schriftlich dokumentiert. Die Dokumentation wird nicht Bestandteil der Personalakte und wird nach 6 Monaten vernichtet.
Besonderheiten:
- Die betroffenen Beschäftigten sollten die Möglichkeit haben, auf die Zusammensetzung des Teams für das Beratungsgespräch und des Integrationsteams im höchstmöglichen Maß Einfluss nehmen zu können.
- Beim Rücklauf des Vordrucks, ob ein Beratungsgespräch gewünscht wird oder nicht, sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, sich unterschiedlich zu positionieren, um die jeweilige individuelle Situation berücksichtigen zu können.
- Das Verfahren ist zu dokumentieren und es muss Verbindlichkeit hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen bestehen.
- Der Datenschutz muss gewährleistet sein.
Wirkung/Erfahrung:
- Beschäftigte, mit denen Beratungsgespräche geführt wurden, haben positive Rückmeldungen gegeben. Sie empfinden es als positiv, dass in dem vorgesehenen personellen Rahmen ihre individuellen gesundheitlichen Probleme und deren Auswirkung am Arbeitsplatz besprochen werden können.
- Vorgesetzte wurden im Rahmen des
BEM sensibilisiert, welche,
ggf. negativen, gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz bestehen.
- In einer Reihe von Beratungsgesprächen konnten bereits erste konstruktive Lösungen vereinbart werden, ohne dass die Einschaltung des Integrationsteams erforderlich war.
Beteiligte Personen
Das Integrationsteam besteht aus:
- einem Vertreter des Personalamtes
-
ggf. der Schwerbehindertenvertretung (
SBV)
- einem Mitglied des zuständigen Personalrates
Auf Wunsch des Betroffenen können weiterhin hinzugezogen werden:
- der jeweilige Amts- oder Abteilungsleiter
- die interne Frauenbeauftragte
- der zuständige betriebsärztliche Dienst
- der Fachstellenvertreter
- der direkte Vorgesetzte