Der Träger des Universitätsklinikums ist das Bundesland Hessen. Auf einem Gelände von 448.000 qm sind 23 Kliniken und 17 Institute angesiedelt. Pro Jahr werden fast 250.000 Patienten ambulant
bzw. stationär von
ca. 3100 Mitarbeitern behandelt. Von den Mitarbeitern sind 8,25% schwerbehindert.
Anlass und Ziel
Der Arbeitgeber hat nicht nur aufgrund des gesetzlichen Auftrages die Belange der schwerbehinderten, gleichgestellten und sonstig gesundheitlich beeinträchtigten Menschen im Betrieb zu berücksichtigen, sondern sich aktiv, im Zuge von präventiven Maßnahmen und Gesundheitsförderung, für die Beschäftigten einzubringen. Durch das
BEM soll gewährleistet werden, dass alle Verantwortlichen die Inhalte des
BEM wahren und umsetzen und damit einen Beitrag zur Gesunderhaltung der Beschäftigten leisten, sowie darüber auch die krankheitsbedingten Arbeitgeberkosten senken.
Recht
Die rechtliche Grundlage des
BEM bildet das
SGB IX bzw. SGB IX § 167.
Verfahrensablauf (mehrstufiges Verfahren)
Prüfung der Arbeitsunfähigkeitsdauer durch Personaldezernat und Führungskräfte; schriftliche Kontaktaufnahme mit betroffener Person
inkl. Informationsblatt der Personalberatung, Frage- und Antwortbogen. Bei vorhandener Bereitschaft, Durchführung eines Informations- und Klärungsgespräches, zu dem die Personalbetreuerin einlädt;
ggf. Einleitung entsprechender Maßnahmen. Dies können sein:
betriebsinterne Maßnahmen, wie
z. B. Änderung der Arbeitsplatzgestaltung oder der Arbeitsaufgaben; betriebliche Unterstützungsmaßnahmen, wie
z. B. Therapievermittlung oder Beurlaubung für Weiterbildungsmaßnahmen; Unterstützungsmaßnahmen durch Reha- oder Sozialversicherungsträger, wie stufenweise Wiedereingliederung, Zuschüsse für Arbeitshilfen; außerbetriebliche Maßnahmen durch Rehaträger, wie med. Leistungen zur Rehabilitation; unterstützende Maßnahmen durch das Integrationsamt, wie
z. B. durch einen Beschäftigungssicherungszuschuss (Minderleistungsausgleich).
Besonderheiten
Das
BEM ist ein zusätzlicher Baustein im Rahmen des auf Dauer angelegten Projektes "Gesundheitsmanagement im Universitätsklinikum".
Wirkung/Erfahrung
Die Wirksamkeit des
BEM ist seit der Einführung ab 01.07.2006 erprobt. Das
BEM wird zwischenzeitlich gelebt und ist akzeptiert.
Beteiligte Personen
Am
BEM sind folgende Personen oder Institutionen beteiligt:
- der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers (Dienststelle)
- die Personalvertretung
- die Vertrauensperson aus der Schwerbehindertenvertretung (
SBV)
- die Frauenbeauftragte
- der betriebsärztliche Dienst
- die Personalberatungsstelle
Die Verantwortlichkeit für das
BEM übernimmt die Dienststelle.