Die K+S Kali
GmbH betreibt sechs Bergwerke in Deutschland, in denen die Rohstoffe Kali und Magnesium gewonnen werden. Sie ist weltweit einer der größten Anbieter von Kali- und Magnesiumprodukten mit einer Produktionskapazität von 11 Millionen Tonnen. Dies deckt rund 13 Prozent des weltweiten Kalibedarfs. Im Werk Werra sind über 4.000 Mitarbeiter beschäftigt. Von den Mitarbeitern sind 8,82% schwerbehindert.
Die K+S Gruppe, zu der die Kali
GmbH gehört, bekennt sich in ihren Unternehmensgrundwerten zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und der Nachhaltigkeit. Der demografische Wandel bedeutet für sie, sowohl auf Nachwuchs zu achten, als auch die Mitarbeiter gezielt fit zu halten. Daher ist die betriebliche Gesundheitsförderung ein fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Mit einer effektiven und maßgeschneiderten betrieblichen Gesundheitsförderung wollen sie dazu beitragen, dass ihre Belegschaft - insbesondere in Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen in den Unternehmen und längere Lebensarbeitszeiten - leistungsfähig und motiviert bleibt.
Anlass:
Das
BEM ist ein Bestandteil der betrieblichen Gesundheitsförderung, die mit dem Ziel der dauerhaften Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustandes der Mitarbeiter eingeführt worden ist. Hintergrund der Bemühungen waren eine hohe und seit Jahren steigende Krankenquote und eine zunehmende Anzahl langzeiterkrankter und leistungsgewandelter Mitarbeiter. Diese Mitarbeiter benötigen gezielte und professionelle Betreuung, um ihre Genesung zu begleiten und sie so schneller wieder in den Arbeitsprozess eingliedern zu können. Das
BEM ging aus der Betriebsvereinbarung "Betriebliche Gesundheitsförderung" hervor.
Ziel:
Im Interesse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurde eine umfassende betriebliche Gesundheitsförderung eingeführt und dauerhaft gestaltet. Ziel der betrieblichen Gesundheitsförderung ist die dauerhafte Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustandes der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die Anwesenheitsquote am Arbeitsplatz soll somit erhöht werden.
Recht:
Die rechtliche Grundlage des
BEM bildet das
SGB IX bzw. SGB IX § 167.
Verfahrensablauf:
Zur Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements wird ab der fünften Woche der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten eine Information an den Koordinator Gesundheitsförderung durch die Personalabteilung übermittelt. Der Koordinator klärt mit dem Beschäftigten den Grund der Arbeitsunfähigkeit, bietet in einem persönlichen Gespräch Hilfestellungen zur Genesung an. Bei medizinischen Sachverhalten wird der Werksarzt einbezogen. Der Koordinator dokumentiert die geführten Gespräche in entsprechender Form. Die Unterlagen sind nur ihm zugänglich. Zentrale Bedeutung innerhalb der betrieblichen Gesundheitsförderung nimmt der Koordinator Gesundheitsförderung ein. Er ist für die Reintegration langzeiterkrankter Mitarbeiter im Rahmen des
SGB IX § 167
Abs. 2 zuständig (betriebliches Eingliederungsmanagement). Er berät betroffene Mitarbeiter (
ggf. Vorgesetzte) über den weiteren Verfahrensweg im Falle eingetretener Arbeitsunfähigkeit, bietet ihm betriebliche Hilfestellungen an und klärt über Konsequenzen auf. Er bildet eine vertrauensvolle Schnittstelle zwischen den Rehabilitations- und Präventionsträgern, dem Unternehmen, der Interessenvertretung (Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung) und dem Mitarbeiter.
Besonderheiten:
Besonders wichtig sind die persönliche Betreuung der betroffenen Mitarbeiter, die Akzeptanz der Betreuung und vereinbarter Maßnahmen und die Wahrung der Vertraulichkeit. Besonderer Schwerpunkt wird auf vorbeugende Maßnahmen gelegt.
Wirkung/Erfahrung:
Erkennbar ist die Zufriedenheit betroffener Mitarbeiter, dass sie schnell und entsprechend ihrer gesundheitlichen Eignung wieder an ihren alten (
ggf. mit Hilfsmittel ausgestatteten Arbeitsplatz) oder an einen anderen leistungsgerechten Arbeitsplatz zurückkehren konnten.
Beteiligte:
Am
BEM werden die Führungskräfte aller Ebenen, die Interessenvertretung, der Arbeitskreis Gesundheitsförderung und das Integrationsteam beteiligt. Es werden regelmäßig Besprechungen in Form von Fallkonferenzen durchgeführt. In dringenden Fällen werden kurzfristige Gespräche anberaumt.
Verantwortlichkeit:
Die Verantwortlichkeit liegt bei der Werksleitung, den Führungskräften und dem Betriebsrat. Die Steuerung des Verfahrens liegt im Zuständigkeitsbereich des Koordinators Gesundheitsförderung.