Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (
BEM) ist nicht neu. Einige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UVT) unterstützen ihre Mitgliedsbetriebe bei deren Umsetzung der Rechtspflicht gemäß § 84
Abs. 2
SGB IX schon fast zehn Jahre durch Rat und Tat. Auch existieren Empfehlungen auf der Ebene der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (
DGUV) einschließlich der Erfahrungen eines Regionalprojekts "Gesunde Arbeit" in Schleswig-Holstein.
Seit Ende des Jahres 2012 hat der Vorstand der
DGUV ein Positionspapier verabschiedet, welches in allen UVT einheitlich genutzt werden soll. Der vorliegende Leitfaden zum
BEM ist ein Schritt zur Umsetzung des Positionspapiers. Zugleich greift er eine Maßnahme im Rahmen des UV-Aktionsplans zur
UN-Behindertenrechtskonvention (
BRK) auf. Der Leitfaden wurde vom Sachgebiet Beschäftigungsfähigkeit des Fachbereichs Gesundheit im Betrieb (FB GiB) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (
DGUV) erarbeitet. Bei der Erstellung waren Experten und Expertinnen aus den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Arbeitsmedizin sowie Vertreter aus den Betrieben und die Sichtweise von Menschen mit Behinderungen beteiligt.
Der Leitfaden bietet allen Experten in der Prävention, die Betriebe im Arbeitsschutz beraten, und den Managern von Einzelfällen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Hilfestellung für die Praxis. Er enthält wesentliche Aspekte und zahlreiche Tipps für ein proaktives Management in Einzelfällen und in der Strukturberatung zum
BEM.
Dieser Handlungsleitfaden ist unabhängig von den Prozessen und Strukturen eines UVT in der Kooperation zwischen Prävention und Rehabilitation. Bestehende Aktivitäten einzelner UVT in diesen Bereichen werden mit einer anderen Maßnahme zur Umsetzung des Positionspapiers weiterentwickelt.