Am Standort Kassel fertigt die Daimler
AG mit
ca. 3000 Mitarbeitern - davon sind 7,9% schwerbehindert - auf einer Produktionsfläche von 100.000 Quadratmetern Vorderachsen, Hinterachsen sowie Gelenkwellen für Nutzfahrzeuge (Kleintransporter, Omnibusse, schwere LKW
usw.) und Trailerachsen für Sattelzüge. Immer individuellere Kundenwünsche und ständig wachsende Qualitätsansprüche haben im Laufe der Jahre zu einer sehr umfangreichen Produktpalette geführt. 2.600 Vorder- und Hinterachsen verlassen täglich die Produktionshallen in Kassel. Das macht im Jahr eine Gesamtstückzahl von
ca. 650.000 Achsen aus.
Daimler versteht sich als Akteur in der Gesellschaft und ist sich seiner sozialen Verantwortung bewusst - vor allem gegenüber den Menschen, die direkt oder indirekt von der Geschäftstätigkeit des Unternehmens berührt sind: Mitarbeiter, Kunden und Nachbarn.
Um den Erfolg und die Zukunft des Unternehmens langfristig zu sichern sowie die gesellschaftliche Akzeptanz der Geschäftstätigkeit auszubauen, hat sich Daimler dem Leitbild der Nachhaltigkeit verpflichtet. Dieses umfasst drei Dimensionen der Verantwortung:
- die Verantwortung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und den dauerhaften ökonomischen Erfolg des Unternehmens
- die Verantwortung für die Schonung der Ressourcen des Planeten und die Bewahrung einer intakten Umwelt für heutige wie für kommende Generationen
- die Verantwortung gegenüber den Menschen, die an der Geschäftstätigkeit von Daimler beteiligt oder von deren Auswirkungen betroffen sind, sowie gegenüber der Gesellschaft, als deren mitgestaltender Teil sich das Unternehmen versteht.
Anlass und Ziel
Das
BEM ist ein wichtiger Baustein für das Werk Kassel, um die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter langfristig zu erhalten. Ziel ist es, sowohl die bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, als auch die mögliche erneute Arbeitsunfähigkeit zu verhindern.
Dies bietet Vorteile für alle Beteiligten:
- fähigkeitsgerechte Arbeitsplätze für die Mitarbeiter, dadurch erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit
- besserer Anwesenheitsstand für das Unternehmen und dadurch verbesserte Kostensituation
- Aufzeigen von Handlungsfeldern zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- wichtiger Beitrag zum langfristig fähigkeitsgerechten Einsatz der Mitarbeiter unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung der Mitarbeiter
Das
BEM ist seit Frühjahr 2006 im Einsatz und unmittelbar aus der jahrelangen Erfahrung mit vorbeugendem Gesundheitsschutz am Standort Kassel hervorgegangen.
Recht
Die rechtliche Grundlage des
BEM bildet das
SGB IX bzw. SGB XI § 167.
Verfahrensablauf
- monatliche Auswertung der Krankheitsfehltage durch die Personalabteilung, wenn sie die 6 Wochen überschreiten
- Information der betreffenden Vorgesetzten und Personalbetreuer
- Einladung des Betroffenen zu einem Gesprächstermin mit dem
BEM-Team und dem Ziel eine Maßnahmenliste zur Überwindung
bzw. Vorbeugung von erneuter Arbeitsunfähigkeit zu erstellen
- das Maßnahmeblatt wird in der Personalakte abgelegt
Beteiligte
Das
BEM-Team besteht aus:
- dem Vorgesetzten
- dem Personalbetreuer
- dem Betriebsrat (BR)
-
ggf. der Schwerbehindertenvertretung (
SBV)
Bei Bedarf können beispielsweise noch folgende Instanzen hinzugezogen werden:
- der werksärztliche Dienst
- die Betriebskrankenkasse (
BKK)
- der Arbeitsschutz
- der Ergonomiebeauftragte
- die Sozialberatung
- externe Sozialleistungsträger
-
ggf. Arbeitskreis oder Steuerkreis Gesundheit
Die Überwachung der Maßnahmen und deren Abarbeitung erfolgt durch den Vorgesetzten.