Landespreise
Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Unternehmen hängt oft von Erfahrungen ab und von der Bereitschaft, offen zu sein. Einige Unternehmen sind den Weg zur Inklusion bereits gegangen und haben gelernt, Herausforderungen zu meistern. Sie können so Vorbild für andere Unternehmen sein. Dieses Engagement und die erfolgreiche Umsetzung werden in einigen Bundesländern mit einem Preis gewürdigt.
Voraussetzung dafür ist die Teilnahme am Auswahlverfahren über eine entsprechende Bewerbung.
Der Landespreis Hessen ist eine Auszeichnung für die beispielhafte Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderungen an privatwirtschaftliche Unternehmen, die über die gesetzlichen Vorschriften hinaus Menschen mit Schwerbehinderung fördern. Der mit 3.000 Euro dotierte Preis soll dazu beitragen, dass dieses besondere Engagement honoriert und öffentlich bekannt gemacht wird.
Rheinland-Pfalz zeichnet jedes Jahr Unternehmen und Dienststellen mit einem Landespreis aus, die sich in vorbildlicher Weise um die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderungen in das Arbeitsleben verdient machen. Der Preis wird in verschiedenen Kategorien vergeben und ist jeweils mit 3.000 Euro dotiert. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen mit Haupt- oder Nebensitz in Rheinland-Pfalz können sich bewerben oder vorgeschlagen werden. Zusätzlich kann ein Sonderpreis für besonders innovative Projekte zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das Berufsleben vergeben werden.
In Thüringen werden durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie besonders engagierte Betriebe und Dienststellen ausgezeichnet, die Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einstellen, ausbilden sowie beschäftigen und ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt haben. Der mit 10.000 Euro dotierte Landespreis wird alle zwei Jahre an jeweils einen privaten, öffentlichen sowie nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber verliehen.