Landespreise
Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Unternehmen hängt oft von Erfahrungen ab und von der Bereitschaft, offen zu sein. Einige Unternehmen sind den Weg zur Inklusion bereits gegangen und haben gelernt, Herausforderungen zu meistern. Sie können so Vorbild für andere Unternehmen sein. Dieses Engagement und die erfolgreiche Umsetzung werden in einigen Bundesländern mit einem Preis gewürdigt.
Voraussetzung dafür ist die Teilnahme am Auswahlverfahren über eine entsprechende Bewerbung.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz sowie das Landesamt für Soziales und Versorgung zeichnen im Bundesland vorbildliche Praxisbeispiele von Unternehmen zur Beschäftigung oder Ausbildung und besondere Initiativen zur Beschäftigungssicherung von Menschen mit Behinderungen mit dem Preis „Erfolg inklusiv“ aus.
Der Preis wird alle zwei Jahre in den Kategorien „Inklusionsbetriebe“ und „Betriebe und Dienststellen“ vergeben. Er ist jeweils mit einem Preisgeld von 5.000 Euro und der Berechtigung mit dem Logo zu werben verbunden.
Der Landespreis „Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen“ ist eine Auszeichnung für die beispielhafte Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderungen an privatwirtschaftliche Unternehmen, die über die gesetzlichen Vorschriften hinaus Menschen mit Schwerbehinderung fördern. Der mit 3.000 Euro dotierte Preis soll dazu beitragen, dass dieses besondere Engagement honoriert und öffentlich bekannt gemacht wird.
Das Bundesland zeichnet jährlich Unternehmen und Dienststellen mit dem Landespreis „Inklusion.Plus“ aus, die sich in vorbildlicher Weise um die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderungen in das Arbeitsleben verdient machen. Der Preis wird in vier verschiedenen Kategorien vergeben und ist jeweils mit 3.000 Euro dotiert. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen können sich bewerben oder vorgeschlagen werden. Zusätzlich kann ein Sonderpreis für besonders innovative Projekte zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das Berufsleben vergeben werden.
Der „Inklusionspreis NRW“ steht für eine gelungene beispielhafte Darstellung von Inklusion mit einer entsprechenden Würdigung und Belohnung in verschiedenen Bereichen als Hauptpreis, Fachpreis und Projektpreis. Dabei zählt speziell der Bereich Arbeit und Qualifizierung zu den Fachpreisen.
Bewerben können sich Unternehmen, die besonders dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen einen Beruf erlernen, sich weiter qualifizieren und ihren Beruf in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsumfeld gleichberechtigt mit Menschen ohne Behinderungen ausüben können.
Die Inklusionspreise in den Bereichen werden im Zwei-Jahres-Rhythmus verliehen.
Mit dem vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit vergebenen Preis „Chance für Alle im Arbeitsleben“ werden vorbildliche Praxisbeispiele und Projekte zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Weiterbeschäftigung von Mitarbeitenden mit einer Leistungswandlung, die in den letzten drei Jahren durchgeführt wurden, für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht und ausgezeichnet.
Der Preis wird jährlich an bis zu drei private und öffentliche Unternehmen verliehen. Preisgelder erhalten nur private Unternehmen. Sie müssen von ihnen zweckgebunden zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit einer Schwerbehinderung am Arbeitsleben eingesetzt werden.
Der „Sächsische Inklusionspreis“ wird alle zwei Jahre in drei Kategorien vergeben, wobei speziell die Kategorie „Arbeiten und Wohnen“ die Inklusion im Bereich Arbeit berücksichtigt.
Der Preis in der Kategorie „Arbeiten und Leben“ soll Ideen, Projekte und Maßnahmen unterstützen, anerkennen und bekannt machen, die dazu beigetragen haben, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben und in der Gemeinschaft zu verwirklichen.
Die drei insgesamt in der Kategorie „Arbeiten und Leben“ ausgezeichneten Unternehmen und Institutionen erhalten dafür ein Preisgeld von je 3.000 Euro. Sie sollen das Preisgeld dabei zweckgebunden weiter für Inklusion einsetzen.
In Thüringen werden durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie besonders engagierte Betriebe und Dienststellen mit dem „Landespreis BEM“ ausgezeichnet, die Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einstellen, ausbilden sowie beschäftigen und ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt haben. Der mit 10.000 Euro dotierte Landespreis wird alle zwei Jahre an jeweils einen privaten, öffentlichen sowie nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber verliehen.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales verleiht jährlich den „Inklusionspreis Berlin“ an Unternehmen für die vorbildliche Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit einer Schwerbehinderung.
Der Landespreis wird einmal in der Kategorie „Inklusive Ausbildung“ und dreimal in der Kategorie „Inklusive Beschäftigung“ verliehen, wobei die Verleihung in der Kategorie „Inklusive Beschäftigung“ jeweils an ein Kleinunternehmen, ein mittelständisches Unternehmen und ein Großunternehmen erfolgt. In der Kategorie „Inklusive Ausbildung“ können sich auch anerkannte Inklusionsunternehmen um die Auszeichnung bewerben. Die Bewerbung zur Teilnahme kann generell durch die Unternehmen oder aber auch auf Empfehlung durch ihre Beschäftigten erfolgen.
Der Preis ist jeweils mit 10.000 Euro dotiert.
Unternehmen, die sich herausragend für die inklusive Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in ihrem Unternehmen einsetzen und diese fördern, können den symbolischen „Hamburger Inklusionspreis“ des Landes verliehen bekommen.
Der Preis wird alle zwei Jahre auch an mehrere Unternehmen verliehen. Wenn sich ein Unternehmen bei der digitalen Entwicklung für seine Beschäftigten mit Behinderungen besonders hervorhebt, kann es einen zusätzlichen Innovationspreis erhalten.