Case Study
Arbeitgeber:
Der Arbeitgeber ist eine Druckerei.
Behinderung und Funktionseinschränkung des Mitarbeiters:
Der Mann ist gehörlos und nicht fähig akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, wahrzunehmen. Behinderungsbedingt müssen deshalb hörbare Informationen so verändert werden, dass sie von dem Mann optisch oder taktil wahrgenommen werden können. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 100. Der Schwerbehindertenausweis trägt das Merkzeichen RF.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann absolvierte in einem Berufsbildungswerk eine Ausbildung zum Drucker. Bei seinem jetzigen Arbeitgeber ist er in seinem Ausbildungsberuf tätig.
In REHADAT finden Sie auch Ausbildungseinrichtungen für gehörlose und schwerhörige Menschen.
Arbeitsplatz und Arbeitsschutz:
Der Mitarbeiter arbeitet im Produktionsbereich des Unternehmens an Druckmaschinen. Er kann akustisch nicht den Betriebszustand, z. B. das An- oder Auslaufen, und das Auftreten von Störungen wahrnehmen. Aus Gründen der Unfallverhütung müssen deshalb entsprechende optische Stör- und Warnsignale an den Maschinen angebracht werden.
Eine Überprüfung der schon etwas älteren umzurüstenden Maschinen ergab, dass für die zusätzlich gewünschte Ansteuerung der optischen Signale freie Schaltkontakte zur Verfügung stehen, an die nur noch die entsprechenden optischen Signalanzeigen (Warnlampen) angeschlossen werden müssen. Zusammen mit dem Mitarbeiter wurde die Platzierung der Warnlampen besprochen. Da der Mitarbeiter im Bedarfsfall auch in der Lage sein soll, an anderen Maschinen aushelfen zu können, mussten auch die in Frage kommenden Maschinen behindertengerecht mit optischen Warnsignalen ausgestattet werden. Mittels eines zusätzlich angebrachten Schalters kann die optische Signalsteuerung nur an der Maschine in Betrieb genommen werden, an der der Mitarbeiter gerade arbeitet. Zur Signalisierung des Betriebszustandes "An" wurden rote Warnleuchten an der Maschine installiert und für das An- und Auslaufsignal besonders helle gelb-orange leuchtende Rundumsignalleuchten verwendet.
Der Arbeitgeber ist eine Druckerei.
Behinderung und Funktionseinschränkung des Mitarbeiters:
Der Mann ist gehörlos und nicht fähig akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, wahrzunehmen. Behinderungsbedingt müssen deshalb hörbare Informationen so verändert werden, dass sie von dem Mann optisch oder taktil wahrgenommen werden können. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 100. Der Schwerbehindertenausweis trägt das Merkzeichen RF.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann absolvierte in einem Berufsbildungswerk eine Ausbildung zum Drucker. Bei seinem jetzigen Arbeitgeber ist er in seinem Ausbildungsberuf tätig.
In REHADAT finden Sie auch Ausbildungseinrichtungen für gehörlose und schwerhörige Menschen.
Arbeitsplatz und Arbeitsschutz:
Der Mitarbeiter arbeitet im Produktionsbereich des Unternehmens an Druckmaschinen. Er kann akustisch nicht den Betriebszustand, z. B. das An- oder Auslaufen, und das Auftreten von Störungen wahrnehmen. Aus Gründen der Unfallverhütung müssen deshalb entsprechende optische Stör- und Warnsignale an den Maschinen angebracht werden.
Eine Überprüfung der schon etwas älteren umzurüstenden Maschinen ergab, dass für die zusätzlich gewünschte Ansteuerung der optischen Signale freie Schaltkontakte zur Verfügung stehen, an die nur noch die entsprechenden optischen Signalanzeigen (Warnlampen) angeschlossen werden müssen. Zusammen mit dem Mitarbeiter wurde die Platzierung der Warnlampen besprochen. Da der Mitarbeiter im Bedarfsfall auch in der Lage sein soll, an anderen Maschinen aushelfen zu können, mussten auch die in Frage kommenden Maschinen behindertengerecht mit optischen Warnsignalen ausgestattet werden. Mittels eines zusätzlich angebrachten Schalters kann die optische Signalsteuerung nur an der Maschine in Betrieb genommen werden, an der der Mitarbeiter gerade arbeitet. Zur Signalisierung des Betriebszustandes "An" wurden rote Warnleuchten an der Maschine installiert und für das An- und Auslaufsignal besonders helle gelb-orange leuchtende Rundumsignalleuchten verwendet.
ICF Items
Reference Number:
R/PB1610
Last Update: 31 Oct 2024