Case Study
Arbeitgeber:
Der Arbeitgeber ist ein Altenpflegeheim mit 49 Pflegeplätzen.
Behinderung und Funktionseinschränkung der Mitarbeiterin:
Die Frau hat eine Knie- und Hüftgelenkschädigung. Tätigkeiten, die ein häufiges sowie schweres Tragen und Heben erfordern, sollten deshalb vermieden werden. Dies gilt besonders bei der Ausführung von Tätigkeiten in bestimmten Körper- bzw. Zwangshaltungen (gebückt, kniend usw.). Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 50.
Ausbildung und Beruf:
Die ausgebildete Altenpflegerin arbeitet seit mehreren Jahren beim Arbeitgeber. In dieser Zeit absolvierte sie auch eine Weiterbildung zur Fachkraft für Gerontopsychiatrie.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Der Arbeitsplatz befindet sich im Untergeschoss des Altenpflegeheimes. Dort betreut sie 14 Pflegeheimbewohner in einer Tagesgruppe. Dabei nimmt sie Mahlzeiten mit den Bewohnern ein, stellt diese bereit und hilft bei der Nahrungsaufnahme. Neben den Pflegetätigkeiten nach Bedarf (Toilettengänge, Hilfe beim Umkleiden usw.) gehört auch die Grundpflege auf der Station (das Waschen usw.) zu ihren Aufgaben. Bei der Arbeitsausführung bereiten ihr behinderungsbedingt besonders das Aufrichten zum Waschen und das Umsetzen der jeweiligen Bewohner vom Bett in den Rollstuhl und vom Rollstuhl auf Stühle oder Sessel Schwierigkeiten. Durch den Einsatz einer fahrbaren Aufrichthilfe mit elektrisch spreizbarem Fahrgestell und Fußbrett ist die Altenpflegerin, ohne körperlich hohe Belastungen und Hilfe anderer Pfleger, in der Lage die Bewohner aufzurichten und umzusetzen. Die eingesetzte Aufrichthilfe bietet außerdem die Möglichkeit durch Stehübungen die Muskulatur zu trainieren und somit die Mobilität der Bewohner zu erhalten.
Der Arbeitgeber ist ein Altenpflegeheim mit 49 Pflegeplätzen.
Behinderung und Funktionseinschränkung der Mitarbeiterin:
Die Frau hat eine Knie- und Hüftgelenkschädigung. Tätigkeiten, die ein häufiges sowie schweres Tragen und Heben erfordern, sollten deshalb vermieden werden. Dies gilt besonders bei der Ausführung von Tätigkeiten in bestimmten Körper- bzw. Zwangshaltungen (gebückt, kniend usw.). Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 50.
Ausbildung und Beruf:
Die ausgebildete Altenpflegerin arbeitet seit mehreren Jahren beim Arbeitgeber. In dieser Zeit absolvierte sie auch eine Weiterbildung zur Fachkraft für Gerontopsychiatrie.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Der Arbeitsplatz befindet sich im Untergeschoss des Altenpflegeheimes. Dort betreut sie 14 Pflegeheimbewohner in einer Tagesgruppe. Dabei nimmt sie Mahlzeiten mit den Bewohnern ein, stellt diese bereit und hilft bei der Nahrungsaufnahme. Neben den Pflegetätigkeiten nach Bedarf (Toilettengänge, Hilfe beim Umkleiden usw.) gehört auch die Grundpflege auf der Station (das Waschen usw.) zu ihren Aufgaben. Bei der Arbeitsausführung bereiten ihr behinderungsbedingt besonders das Aufrichten zum Waschen und das Umsetzen der jeweiligen Bewohner vom Bett in den Rollstuhl und vom Rollstuhl auf Stühle oder Sessel Schwierigkeiten. Durch den Einsatz einer fahrbaren Aufrichthilfe mit elektrisch spreizbarem Fahrgestell und Fußbrett ist die Altenpflegerin, ohne körperlich hohe Belastungen und Hilfe anderer Pfleger, in der Lage die Bewohner aufzurichten und umzusetzen. Die eingesetzte Aufrichthilfe bietet außerdem die Möglichkeit durch Stehübungen die Muskulatur zu trainieren und somit die Mobilität der Bewohner zu erhalten.
ICF Items
- b280 |
- b2801 |
- b28016 |
- b710 |
- b7100 |
- b729 |
- b730 |
- b740 |
- b789 |
- b798 |
- d210 |
- d220 |
- d410 |
- d4101 |
- d4102 |
- d4105 |
- d415 |
- d4151 |
- d4152 |
- d4154 |
- d420 |
- d4200 |
- d429 |
- d430 |
- d4300 |
- d4305 |
- d450 |
- d460 |
- d465 |
- d845 |
- d8451 |
- d850 |
- d8502 |
- d910 |
- d9108 |
- e120 |
- e1201 |
- e135 |
- e330 |
- e335 |
- e355 |
- e360 |
- e565 |
- e5650 |
- e580 |
- e5800 |
- e590 |
- e5900 |
- s750 |
- s75001 |
- s75011 |
- s770 |
- s7701
Reference Number:
Pb/110688
Last Update: 20 Nov 2024