Case Study
Arbeitgeber:
Das kleine mittelständische Unternehmen bearbeitet im Auftrag bzw. sog. Lohnfertigung Werkstücke für Kunden.
Behinderung und Funktionseinschränkung:
Der Mann ist an Epilepsie erkrankt. Er nimmt regelmäßig Medikamente ein, wodurch die Anfallshäufigkeit stark nachgelassen hat. Das Auftreten eines Anfalls kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund müssen spezielle Aspekte des Arbeitsschutzes bei der Ausübung der Tätigkeit berücksichtigt werden.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Der Mitarbeiter ist an seinem Arbeitsplatz, an einer CNC-Schleifmaschine, im Dreischichtbetrieb tätig. Einiges in Bezug auf die Sicherheit bei der aufzuführenden Tätigkeit wurde bereits, nach einer mit Hilfe des Technischen Beraters der Arbeitsagentur durchgeführten Gefährdungsbeurteilung, verbessert. So trägt der Mitarbeiter nun einen Kopfschutz und an der Schleifmaschine wurde eine dämpfende Arbeitsmatte verlegt - für den Fall eines Anfalls bzw. Sturzes. Auch vor sich schnell drehenden Werkstücken und maschinellen Teilen ist der Mitarbeiter geschützt, da die Bearbeitung der Werkstücke gekapselt hinter der Schutzhaube der CNC-Schleifmaschine erfolgt.
In der Regel befindet sich während der Nachtschicht in der Schleiferei nur noch ein zweiter Kollege. Da die zwei Personen keinen Blickkontakt haben und der Mann jederzeit einen Anfall bekommen kann, ist aus Gründen des Arbeitsschutzes der Einsatz einer Personensicherungsanlage als Notfallalarmsystem notwendig.
Vom Mitarbeiter selbst betätigte Alarmsysteme können in diesem Fall nicht eingesetzt werden, da sich die Anfälle durch keine Symptome vorher ankündigen. Der Mitarbeiter wird deshalb mit einer Funk-Personensicherungsanlage, deren Sende-Gerät am Körper getragen wird, ausgestattet. Mit Hilfe der Personensicherungsanlage erfolgt eine automatische Alarmauslösung durch eine entsprechende Körperlage (z. B. bei einem Sturz). Der automatische Alarm wird auch ausgelöst, wenn der Mitarbeiter nicht in regelmäßigen zeitlichen Abständen eine Kontrolltaste am Gerät betätigt oder sich sehr hektisch (z. B. bei einem Anfall) bewegt. Der ausgelöste Alarm wird zu einer Empfangsstation gesendet. Die Empfangsstation befindet sich in einem Raum, der aus betrieblichen Gründen immer mit einer Person besetzt sein muss (Pförtner, Nachtwächter usw.).
Das kleine mittelständische Unternehmen bearbeitet im Auftrag bzw. sog. Lohnfertigung Werkstücke für Kunden.
Behinderung und Funktionseinschränkung:
Der Mann ist an Epilepsie erkrankt. Er nimmt regelmäßig Medikamente ein, wodurch die Anfallshäufigkeit stark nachgelassen hat. Das Auftreten eines Anfalls kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund müssen spezielle Aspekte des Arbeitsschutzes bei der Ausübung der Tätigkeit berücksichtigt werden.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Der Mitarbeiter ist an seinem Arbeitsplatz, an einer CNC-Schleifmaschine, im Dreischichtbetrieb tätig. Einiges in Bezug auf die Sicherheit bei der aufzuführenden Tätigkeit wurde bereits, nach einer mit Hilfe des Technischen Beraters der Arbeitsagentur durchgeführten Gefährdungsbeurteilung, verbessert. So trägt der Mitarbeiter nun einen Kopfschutz und an der Schleifmaschine wurde eine dämpfende Arbeitsmatte verlegt - für den Fall eines Anfalls bzw. Sturzes. Auch vor sich schnell drehenden Werkstücken und maschinellen Teilen ist der Mitarbeiter geschützt, da die Bearbeitung der Werkstücke gekapselt hinter der Schutzhaube der CNC-Schleifmaschine erfolgt.
In der Regel befindet sich während der Nachtschicht in der Schleiferei nur noch ein zweiter Kollege. Da die zwei Personen keinen Blickkontakt haben und der Mann jederzeit einen Anfall bekommen kann, ist aus Gründen des Arbeitsschutzes der Einsatz einer Personensicherungsanlage als Notfallalarmsystem notwendig.
Vom Mitarbeiter selbst betätigte Alarmsysteme können in diesem Fall nicht eingesetzt werden, da sich die Anfälle durch keine Symptome vorher ankündigen. Der Mitarbeiter wird deshalb mit einer Funk-Personensicherungsanlage, deren Sende-Gerät am Körper getragen wird, ausgestattet. Mit Hilfe der Personensicherungsanlage erfolgt eine automatische Alarmauslösung durch eine entsprechende Körperlage (z. B. bei einem Sturz). Der automatische Alarm wird auch ausgelöst, wenn der Mitarbeiter nicht in regelmäßigen zeitlichen Abständen eine Kontrolltaste am Gerät betätigt oder sich sehr hektisch (z. B. bei einem Anfall) bewegt. Der ausgelöste Alarm wird zu einer Empfangsstation gesendet. Die Empfangsstation befindet sich in einem Raum, der aus betrieblichen Gründen immer mit einer Person besetzt sein muss (Pförtner, Nachtwächter usw.).
ICF Items
Reference Number:
R/PB1405
Last Update: 21 Nov 2024