Sprungnavigation Tastaturkurzbefehle

Suche und Service

Was ist REHADAT-Gute Praxis?

Herzlich willkommen!
Sie sind auf der Internet-Seite von REHADAT-Gute Praxis.

Die Internet-Seite lautet: 
www.rehadat-gutepraxis.de

Was ist REHADAT-Gute Praxis

REHADAT- Gute Praxis ist ein Internet-Portal.
Ein Portal ist eine Internet-Seite mit vielen Infos zu einem Thema.
REHADAT- Gute Praxis ist besonders für Fach-Leute interessant.
Vor allem für:

  • Arbeit-Geber
  • Schwer-Behinderten-Vertreter

Im Internet-Portal REHADAT-Gute Praxis
gibt es viele Praxis-Beispiele zum Thema:
Berufliche Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung. 

Berufliche Teilhabe bedeutet:
Menschen mit Behinderung sollen
gemeinsam mit Menschen ohne Behinderung arbeiten.

Inklusion bedeutet:
Alle Menschen können überall mitmachen.

Im Internet-Portal REHADAT-Gute Praxis
finden Sie gute Beispiele aus dem Arbeits-Leben.
Die Beispiele zeigen:
Menschen mit Behinderung können erfolgreich arbeiten.

In den Beispielen wird erklärt:

  • Wie der Übergang ins Berufs-Leben geklappt hat.
  • Welche Ausbildung oder Weiter-Bildung dafür nötig war.
  • Wie der Arbeits-Platz und die Arbeits-Umgebung gestaltet wurden.
  • Welche Ämter beraten haben.
  • Wer die Kosten übernommen hat.

Die Beispiele zeigen,
wie das Mitmachen von Menschen mit Behinderung im Arbeits-Leben gelingen kann.

Arbeit-Geber können lernen von den:

  • Beispielen
  • guten Erfahrungen.

Interviews und Videos

Im Internet-Portal REHADAT-Gute Praxis finden Sie auch:
Interviews und Videos.
Interview ist ein englisches Wort.
Es bedeutet: Gespräch.
Man spricht es so: Inter-fju.
Arbeit-Geber und Menschen mit Behinderung
erzählen von ihren Erfahrungen bei der gemeinsamen Arbeit.

Inklusions-Vereinbarungen

Bei REHADAT-Gute Praxis gibt es außerdem
viele Inklusions-Vereinbarungen.
Inklusions-Vereinbarung bedeutet:
Der Arbeit-Geber trifft eine Vereinbarung mit:

  • der Schwer-Behinderten-Vertretung
  • dem Betriebs-Rat

Damit Menschen mit Behinderung
im Arbeits-Leben mehr mitmachen können.
Der Betriebs-Rat und die Schwer-Behinderten-Vertretung
vertreten die Mitarbeitenden in einer Firma.
In der Vereinbarung stehen die gemeinsamen Ziele und Maßnahmen.
Schwer-behinderte Mitarbeitende
sollen gut in der Firma mitarbeiten können.

Ziele von einer Inklusions-Vereinbarung können zum Beispiel sein:

  • Mehr Menschen mit Schwer-Behinderung sollen eingestellt werden.
  • Mehr Frauen mit Schwer-Behinderung sollen eingestellt werden.
  • Mehr Jugendliche mit Schwer-Behinderung sollen ausgebildet werden.
  • Die Arbeits-Plätze sollen behinderungs-gerecht eingerichtet werden.
  • Die Firma achtet darauf,
    dass die Mitarbeitenden bei der Arbeit gesund bleiben.

Alle Arbeit-Geber müssen eine Inklusions-Vereinbarung abschließen.
Das steht in diesem Gesetz:
Sozial-Gesetz-Buch 9.

Wie können Sie sich unsere Seiten vorlesen lassen?

Bild der Start-Seite: Lautsprecher

Die Texte können Sie sich auch anhören.
Dafür müssen Sie ganz oben rechts auf den Laut-Sprecher klicken.
Dann liest eine Computer-Stimme den Text vor.

Alle Texte bei REHADAT-Gute Praxis sind in schwerer Sprache.

Infos in Leichter Sprache:
Hier gibt es weitere Infos zu REHADAT.

Was ist REHADAT?

Das Portal REHADAT-Gute Praxis
ist ein Angebot von REHADAT.

REHADAT wird unterstützt vom
Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.

REHADAT gehört zum Institut der deutschen Wirtschaft Köln.

REHADAT bietet kostenlos Infos für Menschen mit Behinderung an.
Damit kein Mensch ausgeschlossen wird.

Schreiben Sie uns,
wenn Sie Fragen
Oder Tipps zum Bildungs-Portal haben.
Das ist die E-Mail-Adresse:
haasteren@iwkoeln.de